Wissenschaftlicher Beirat des ZIS
Dem Wissenschaftlichen Beirat obliegt die Beratung und Unterstützung des Vorstands bei der Verwirklichung des Vereinszwecks, insbesondere hinsichtlich der Begutachtung der vom Verein geförderten Forschungsprojekte, Fachpublikationen und Fortbildungsveranstaltungen. Er setzt sich zusammen aus Persönlichkeiten, die in gehobener Stellung im Bereich des Vereinszwecks nachhaltig tätig und anerkannt sind. Zu Mitgliedern können insbesondere berufen werden: Universitätsprofessoren, Lehrbeauftragte an Universitäten, Bundesrichter, in Kanzleien oder Unternehmen in hervorgehobener Stellung tätige Insolvenzverwalter, Anwälte und Syndici, die als Referenten bzw. Autoren im Bereich des Vereinszwecks überregionale Bekanntheit genießen.
Derzeit gehören dem wissenschaftlichen Beirat folgende Mitglieder an:
Prof. Dr. Georg Bitter, Universität Mannheim
1999 – 2005 Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn (Lehrstuhl Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt); 2005 Habilitation; Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht, Zivilprozessrecht; seit WS 2005/
Prof. Dr. Ulrich Falk, Universität Mannheim
Ulrich Falk ist ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Rhetorik und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Mannheim, Mitdirektor des Instituts für Unternehmensrecht und Mitglied des Historischen Instituts. Von 1992 bis 2001 war er Referent am Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main; 2010/
RiBGH a.D. Prof. Dr. Markus Gehrlein, Karlsruhe
Geboren 1957 in Saarbrücken, Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Freiburg und Köln von 1977 bis 1982, Referendarausbildung in Baden-Württemberg von 1982 bis 1985, danach unmittelbar Eintritt in den Justizdienst, verschiedene Verwendungen auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundesdienst, von 1995 bis 2003 Richter am OLG Saarbrücken, von 2003 bis 2020 Richter am Bundesgerichtshof, zunächst im II. Zivilsenat, ab 2007 im IX. Zivilsenat, Promotion an der Universität des Saarlandes, Honorarprofessor an der Universität Mannheim, diverse Veröffentlichungen zum Bürgerlichen Recht, Insolvenz-, Zivilprozess-, Gesellschafts- und Arzthaftungsrecht.
Vors. RiBGH a.D. Prof. Dr. Godehard Kayser, Karlsruhe
Prof. Dr. Godehard Kayser war bis 30. Juni 2020 Vorsitzender des u. a. für das Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats des BGH. Er ist Honorarprofessor an der Universität Münster, gehört dem Herausgeberbeirat der Zeitschrift ZIP an und ist Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen zu Themen der Unternehmensinsolvenz; im Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung kommentiert er die Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO), im Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung den Abschnitt über die allgemeinen Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Rechtsanwältin Dr. Karen Kuder, Frankfurt am Main
Karen Kuder ist General Counsel der Deutschen Bank AG, für die sie seit 2001 tätig ist. Sie ist Mitglied des Redaktionsbeirats der WM, Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (ab 1.7.2020), Redakteurin der WuB, Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht, Mitglied des Ausschusses Insolvenzrecht der BRAK sowie Autorin zahlreicher Veröffentlichungen zum Insolvenzrecht. Karen Kuder ist zudem Mitglied der Expertenkommission zum Restrukturierungs- und Insolvenzrecht der EU Kommission/
Prof. Dr. Carsten Schäfer, Universität Mannheim
Promotion 1997 mit einer Arbeit über den stimmrechtslosen GmbH-Anteil, Habilitation 2001 mit der Schrift „Die Lehre vom fehlerhaften Verband“, beides an der Universität Heidelberg bei Peter Ulmer. Nach Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Heidelberg und Köln seit Herbst 2002 tätig an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Mannheim. Dort seit 2003 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Direktor des Instituts für Unternehmensrecht (IURUM), Vorsitzender des Zentrums für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim (zentUma). Forschungsschwerpunkte im Gesellschaftsrecht und Bürgerlichen Recht (Verbraucherrecht, AGB).
Rechtsanwältin Dr. Alexandra Schluck-Amend, Stuttgart
Dr. Alexandra Schluck-Amend ist Partnerin der Anwaltskanzlei CMS. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Sie berät bei Restrukturierungen und Sanierungen innerhalb und außerhalb der Insolvenz. Hier begleitet sie Unternehmen insbesondere bei der Erstellung und Umsetzung von Sanierungskonzepten sowohl bei außergerichtlichen Restrukturierungen (inklusive StaRUG) als auch im Insolvenzverfahren. Konzerne unterstützt sie bei internen und externen Finanzierungen und Umstrukturierungen ebenso wie im Rahmen von Distressed M&A.
Alexandra Schluck-Amend kam 2002 nach BWL- und Jurastudium sowie Tätigkeit in der Insolvenzverwaltung und in der Wissenschaft zu CMS und wurde im Jahr 2008 Partnerin. Ebenfalls seit 2002 ist sie Lehrbeauftragte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Seit 2005 lehrt sie zusätzlich an der Andrassy Universität Budapest, die sie 2013 zur Honorarprofessorin berief.
Vors. RiBGH Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer, Karlsruhe
Studium in Freiburg, Poitiers und Heidelberg. Seit 1995 im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg, Richter in Konstanz, am Landgericht Karlsruhe und am Oberlandesgericht Karlsruhe (Senate Freiburg), zuletzt Vizepräsident des Landgerichts Offenburg. Von 1996 bis 2017 Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare im Zivilrecht. Seit 2014 Richter am Bundesgerichtshof, zunächst im IV. Zivilsenat, seit Oktober 2015 im IX. Zivilsenat, im Februar 2023 zum Vorsitzenden des IX. Zivilsenats ernannt. Promotion an der Universität Konstanz, seit Juni 2021 Honorarprofessor an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.
Mitherausgeber der NZI, verschiedene Veröffentlichungen, insb. zum Insolvenzrecht, ua im MünchKomm-InsO und im InsO-Kommentar von Kübler/Prütting/Bork.
Wirtschaftsprüferin Prof. Dr. Heike Wieland-Blöse, Düsseldorf
Frau Prof. Dr. Heike Wieland-Blöse ist Partner und Sprecherin des Vorstands von Grant Thornton in Deutschland. Sie ist im fachlichen Schwerpunkt tätig in den Themen Unternehmensbewertung, Bewertung von Schadenersatzansprüchen, Sanierung und Insolvenz (insbesondere Prüfung von Eröffnungsgründen, forensische Unterstützung bei der Aufbereitung von gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Anspruchsgrundlagen und Beurteilung von Kapitalmaßnahmen wie Debt Equity Swap).
Frau Dr. Wieland-Blöse studierte nach vorheriger Ausbildung zur Bankkauffrau Volkswirtschaftslehre an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Sie promovierte an der Universität zu Köln und legte das Steuerberater- und das Wirtschaftsprüferexamen ab. Sie ist Mitglied im Fachausschuss Sanierung & Insolvenz des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). An der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf übt sie Lehraufträge aus.