Wissenschaft­licher Beirat des ZIS

Dem Wissenschaft­lichen Beirat obliegt die Beratung und Unterstützung des Vorstands bei der Verwirklichung des Vereinszwecks, insbesondere hinsichtlich der Begutachtung der vom Verein geförderten Forschungs­projekte, Fach­publikationen und Fortbildungs­veranstaltungen. Er setzt sich zusammen aus Persönlichkeiten, die in gehobener Stellung im Bereich des Vereinszwecks nachhaltig tätig und anerkannt sind. Zu Mitgliedern können insbesondere berufen werden: Universitäts­professoren, Lehr­beauftragte an Universitäten, Bundes­richter, in Kanzleien oder Unternehmen in hervorgehobener Stellung tätige Insolvenzverwalter, Anwälte und Syndici, die als Referenten bzw. Autoren im Bereich des Vereinszwecks überregionale Bekanntheit genießen.

Derzeit gehören dem wissenschaft­lichen Beirat folgende Mitglieder an:

Prof. Dr. Georg Bitter, Universität Mannheim

1999 – 2005 Wissenschaft­licher Assistent am Institut für Handels- und Wirtschafts­recht der Universität Bonn (Lehr­stuhl Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt); 2005 Habilitation; Lehr­befugnis für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Handels- und Wirtschafts­recht, Zivilprozess­recht; seit WS 2005/2006 Inhaber des Lehr­stuhls für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapital­markt­recht, Insolvenzrecht an der Universität Mannheim; Forschungs­schwerpunkte: Gesellschafts-, Insolvenz- und Bankrecht. 


Prof. Dr. Ulrich Falk, Universität Mannheim

Ulrich Falk ist Inhaber des Lehr­stuhls für Bürgerliches Recht, Rhetorik und Europäische Rechts­geschichte an der Universität Mannheim, Mitdirektor des Instituts für Unternehmens­recht und Mitglied des Historischen Instituts. Von 1992 bis 2001 war er Referent am Max-Planck-Institut für Europäische Rechts­geschichte in Frankfurt am Main; 2010/2011 war er Senior Fellow am Wissenschafts­kolleg Greifswald. Seit dieser Zeit liegt der Schwerpunkt seiner Forschung auf der Geschichte des Konkurs- und Insolvenzrechts in Europa und auf interdisziplinären Fragestellungen der Verhaltensökonomik (Behavioral Law and Economics).


RiBGH a.D. Prof. Dr. Markus Gehrlein, Karlsruhe

Geboren 1957 in Saarbrücken, Studium der Rechts­wissenschaften in Heidelberg, Freiburg und Köln von 1977 bis 1982, Referendarausbildung in Baden-Württemberg von 1982 bis 1985, danach unmittelbar Eintritt in den Justizdienst, verschiedene Verwendungen auch als wissenschaft­licher Mitarbeiter im Bundes­dienst, von 1995 bis 2003 Richter am OLG Saarbrücken, von 2003 bis 2020 Richter am Bundes­gerichtshof, zunächst im II. Zivilsenat, ab 2007 im IX. Zivilsenat, Promotion an der Universität des Saarlandes, Honorarprofessor an der Universität Mannheim, diverse Veröffentlichungen zum Bürgerlichen Recht, Insolvenz-, Zivilprozess-, Gesellschafts- und Arzthaftungs­recht.


Vors. RiBGH a.D. Prof. Dr. Godehard Kayser, Karlsruhe

Prof. Dr. Godehard Kayser war bis 30. Juni 2020 Vorsitzender des u. a. für das Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats des BGH. Er ist Honorarprofessor an der Universität Münster, gehört dem Herausgeberbeirat der Zeitschrift ZIP an und ist Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen zu Themen der Unternehmens­insolvenz; im Münchener Kommentar zur Insolvenzordnung kommentiert er die Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO), im Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung den Abschnitt über die allgemeinen Wirkungen der Eröffnung des Insolvenz­verfahrens.


Rechts­anwältin Dr. Karen Kuder, Frankfurt am Main

Karen Kuder ist General Counsel der Deutschen Bank AG, für die sie seit 2001 tätig ist. Sie ist Mitglied des Redaktions­beirats der WM, Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (ab 1.7.2020), Redakteurin der WuB, Entscheidungs­anmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht, Mitglied des Ausschusses Insolvenzrecht der BRAK sowie Autorin zahlreicher Veröffentlichungen zum Insolvenzrecht. Karen Kuder ist zudem Mitglied der Experten­kommission zum Restrukturierungs- und Insolvenzrecht der EU Kommission/DG Justice in Brüssel.


Prof. Dr. Carsten Schäfer, Universität Mannheim

Promotion 1997 mit einer Arbeit über den stimmrechts­losen GmbH-Anteil, Habilitation 2001 mit der Schrift „Die Lehre vom fehlerhaften Verband“, beides an der Universität Heidelberg bei Peter Ulmer. Nach Lehr­stuhl­vertretungen an den Universitäten Heidelberg und Köln seit Herbst 2002 tätig an der Fakultät für Rechts­wissenschaft der Universität Mannheim. Dort seit 2003 Inhaber des Lehr­stuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschafts­recht sowie Direktor des Instituts für Unternehmens­recht (IURUM), Vorsitzender des Zentrums für Unternehmens­nachfolge an der Universität Mannheim (zentUma). Forschungs­schwerpunkte im Gesellschafts­recht und Bürgerlichen Recht (Verbraucherrecht, AGB).


Rechts­anwältin Dr. Alexandra Schluck-Amend, Stuttgart

Dr. Alexandra Schluck-Amend ist Partnerin der Anwaltskanzlei CMS. Ihr Tätigkeits­schwerpunkt liegt im Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Sie berät bei Restrukturierungen und Sanierungen innerhalb und außerhalb der Insolvenz. Hier begleitet sie Unternehmen insbesondere bei der Erstellung und Umsetzung von Sanierungs­konzepten sowohl bei außergerichtlichen Restrukturierungen (inklusive StaRUG) als auch im Insolvenz­verfahren. Konzerne unterstützt sie bei internen und externen Finanzierungen und Umstrukturierungen ebenso wie im Rahmen von Distressed M&A.

Alexandra Schluck-Amend kam 2002 nach BWL- und Jurastudium sowie Tätigkeit in der Insolvenzverwaltung und in der Wissenschaft zu CMS und wurde im Jahr 2008 Partnerin. Ebenfalls seit 2002 ist sie Lehr­beauftragte an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Seit 2005 lehrt sie zusätzlich an der Andrassy Universität Budapest, die sie 2013 zur Honorarprofessorin berief.


Vors. RiBGH Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer, Karlsruhe

Studium in Freiburg, Poitiers und Heidelberg. Seit 1995 im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg, Richter in Konstanz, am Landgericht Karlsruhe und am Oberlandes­gericht Karlsruhe (Senate Freiburg), zuletzt Vizepräsident des Landgerichts Offenburg. Von 1996 bis 2017 Arbeits­gemeinschafts­leiter für Rechts­referendare im Zivilrecht. Seit 2014 Richter am Bundes­gerichtshof, zunächst im IV. Zivilsenat, seit Oktober 2015 im IX. Zivilsenat, Promotion an der Universität Konstanz, seit Juni 2021 Honorarprofessor an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg.

Mitherausgeber der NZI, verschiedene Veröffentlichungen, insb. zum Insolvenzrecht, ua im MünchKomm-InsO und im InsO-Kommentar von Kübler/Prütting/Bork.


Wirtschafts­prüferin Prof. Dr. Heike Wieland-Blöse, Düsseldorf

Frau Prof. Dr. Heike Wieland-Blöse ist Partner und Sprecherin des Vorstands von Grant Thornton in Deutschland. Sie ist im fach­lichen Schwerpunkt tätig in den Themen Unternehmens­bewertung, Bewertung von Schadenersatzansprüchen, Sanierung und Insolvenz (insbesondere Prüfung von Eröffnungs­gründen, forensische Unterstützung bei der Aufbereitung von gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Anspruchsgrundlagen und Beurteilung von Kapitalmaßnahmen wie Debt Equity Swap).

Frau Dr. Wieland-Blöse studierte nach vorheriger Ausbildung zur Bankkauffrau Volkswirtschafts­lehre an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Sie promovierte an der Universität zu Köln und legte das Steuerberater- und das Wirtschafts­prüferexamen ab. Sie ist Mitglied im Fach­ausschuss Sanierung & Insolvenz des Instituts der Wirtschafts­prüfer (IDW). An der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf übt sie Lehr­aufträge aus.