Dem Wissenschaftlichen Beirat obliegt die Beratung und Unterstützung des Vorstands bei der Verwirklichung des Vereinszwecks, insbesondere hinsichtlich der Begutachtung der vom Verein geförderten Forschungsprojekte, Fachpublikationen und Fortbildungsveranstaltungen. Er setzt sich zusammen aus Persönlichkeiten, die in gehobener Stellung im Bereich des Vereinszwecks nachhaltig tätig und anerkannt sind. Zu Mitgliedern können insbesondere berufen werden: Universitätsprofessoren, Lehrbeauftragte an Universitäten, Bundesrichter, in Kanzleien oder Unternehmen in hervorgehobener Stellung tätige Insolvenzverwalter, Anwälte und Syndici, die als Referenten bzw. Autoren im Bereich des Vereinszwecks überregionale Bekanntheit genießen.
Derzeit gehören dem wissenschaftlichen Beirat folgende Mitglieder an:
1999 - 2005 Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Bonn (Lehrstuhl Prof. Dr. Dres. h.c. Karsten Schmidt); 2005 Habilitation; Lehrbefugnis für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht, Zivilprozessrecht; seit WS 2005/2006 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht an der Universität Mannheim; Forschungsschwerpunkte: Gesellschafts-, Insolvenz- und Bankrecht.
Ulrich Falk ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Rhetorik und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Mannheim, Mitdirektor des Instituts für Unternehmensrecht und Mitglied des Historischen Instituts. Von 1992 bis 2001 war er Referent am Max-Planck-Institut für Europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main; 2010/2011 war er Senior Fellow am Wissenschaftskolleg Greifswald. Seit dieser Zeit liegt der Schwerpunkt seiner Forschung auf der Geschichte des Konkurs- und Insolvenzrechts in Europa und auf interdisziplinären Fragestellungen der Verhaltensökonomik (Behavioral Law and Economics).
Promotion 1997 mit einer Arbeit über den stimmrechtslosen GmbH-Anteil, Habilitation 2001 mit der Schrift „Die Lehre vom fehlerhaften Verband“, beides an der Universität Heidelberg bei Peter Ulmer. Nach Lehrstuhlvertretungen an den Universitäten Heidelberg und Köln seit Herbst 2002 tätig an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Mannheim. Dort seit 2003 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Direktor des Instituts für Unternehmensrecht (IURUM), Vorsitzender des Zentrums für Unternehmensnachfolge an der Universität Mannheim (zentUma). Forschungsschwerpunkte im Gesellschaftsrecht und Bürgerlichen Recht (Verbraucherrecht, AGB).
Geboren 1957 in Saarbrücken, Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg, Freiburg und Köln von 1977 bis 1982, Referendarausbildung in Baden-Württemberg von 1982 bis 1985, danach unmittelbar Eintritt in den Justizdienst, verschiedene Verwendungen auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bundesdienst, von 1995 bis 2003 Richter am OLG Saarbrücken, seit 2003 Richter am Bundesgerichtshof, zunächst im II. Zivilsenat, seit 2007 im IX. Zivilsenat, Promotion an der Universität des Saarlandes, Honorarprofessor an der Universität Mannheim, diverse Veröffentlichungen zum Bürgerlichen Recht, Insolvenz-, Zivilprozess-, Gesellschafts- und Arzthaftungsrecht.
Prof. Dr. Godehard Kayser ist Vorsitzender des u. a. für das Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats des BGH, ist Honorarprofessor an der Universität Münster und gehört dem Herausgeberbeirat der Zeitschrift ZIP an. Er ist Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen zu Themen der Unternehmensinsolvenz; im Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung kommentiert er den Abschnitt über die allgemeinen Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Studium in Freiburg, Poitiers und Heidelberg. Seit 1995 im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg, Richter in Konstanz, am Landgericht Karlsruhe und am Oberlandesgericht Karlsruhe (Senate Freiburg), zuletzt Vizepräsident des Landgerichts Offenburg. Von 1996 bis 2017 Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare im Zivilrecht. Seit
2014 Richter am Bundesgerichtshof, zunächst im IV. Zivilsenat, seit Oktober 2015 im IX. Zivilsenat. Promotion an der Universität Konstanz.
Mitherausgeber der NZI, verschiedene Veröffentlichungen, insb. zum Insolvenzrecht, ua im MünchKomm-InsO und im InsO-Kommentar von Kübler/
Karen Kuder ist General Counsel der Deutschen Bank AG, für die sie seit 2001 tätig ist. Sie ist Mitglied des Redaktionsbeirats der WM, Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (ab 1.7.2020), Redakteurin der WuB, Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht, Mitglied des Ausschusses Insolvenzrecht der BRAK sowie Autorin zahlreicher Veröffentlichungen zum Insolvenzrecht. Karen Kuder ist zudem Mitglied der Expertenkommission zum Restrukturierungs- und Insolvenzrecht der EU Kommission/
Frau Prof. Dr. Wieland-Blöse ist Senior Partner und Mitglied des Vorstandes der Warth & Klein Grant Thornton AG in Düsseldorf. Sie ist im fachlichen Schwerpunkt tätig in den Themen Unternehmensbewertung, Bewertung von Schadenersatzansprüchen, Sanierung und Insolvenz (insbesondere Prüfung von Eröffnungsgründen, forensische Unterstützung bei der Aufbereitung von gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Anspruchsgrundlagen und Beurteilung von Kapitalmaßnahmen wie Debt Equity Swap).
Frau Dr. Wieland-Blöse studierte nach vorheriger Ausbildung zur Bankkauffrau Volkswirtschaftslehre an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Sie promovierte an der Universität zu Köln und legte das Steuerberater- und das Wirtschaftsprüferexamen ab. Sie ist Mitglied im Fachausschuss Sanierung & Insolvenz des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). An der Rheinischen Friedrichs-Wilhelms-Universität Bonn und an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf übt sie Lehraufträge aus.