Block­veranstaltungen „Insolvenz und Sanierung: Vertiefung mit Schwerpunkt auf der Insolvenzpraxis“

Aus den Inhalten der Grundlagen­veranstaltung sollen einige besonders praxisrelevante Themenkomplexe in Block­veranstaltungen herausgegriffen und vornehmlich von Insolvenz-verwaltern aus ihrer beruflichen Sicht für die Studierenden aufbereitet werden. Auf diese Weise erhalten die Studierenden über die Theorie hinaus einen Einblick in die Tätigkeit der Insolvenzverwaltung.

Die Block­veranstaltungen finden im Herbstsemester zu den angegebenen Terminen statt. Alle Termine finden immer von 13:45 Uhr bis 17:00 Uhr statt.


Dozent: Prof. Dr. Georg Bitter

Haftung von Gesellschaft­ern und Geschäftsführern in der Insolvenz

Termine: 08.09.2023, EO 256 und 20.09.2023, Sitzungs­zimmer W 214

Die Block­veranstaltung befasst sich mit einer besonders praxisrelevanten Materie aus dem Schnitt­bereich von Insolvenz- und Gesellschafts­recht. Sie ist daher auch für Teilnehmer des Wahl­bereichs „Gesellschafts­recht“ von Interesse. Auf dem Programm stehen u.a. folgende Themen:

  • Geschäftsführerhaftung aus § 43 GmbHG
  • Vertragshaftung
  • Rechts­scheinshaftung
  • Insolvenzverschleppungs­haftung
  • Existenzvernichtungs­haftung
  • Deliktshaftung
  • Durchgriffshaftung

Material:


Dozentin: RAin Dr. Sylwia Bea, Frankfurt a.M.

Gläubiger­strategien im Insolvenz­verfahren

Termin: 11.10.2023, Sitzungs­zimmer W 214

In dieser Block­veranstaltung werden die Gläubigerrechte praxisrelevant vertiefend dargestellt. Mit den Erfahrungen des Referenten aus seiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter wird erarbeitet, wie man als Gläubiger in Kenntnis der Rechte und in Kenntnis der Anwendungs­möglichkeiten, Einfluß auf den Verlauf des Insolvenz­verfahrens nehmen kann. Nachfolgende Themen werden behandelt:

  • Insolvenzantragstellung durch Gläubiger
  • Auswahl des Insolvenzverwalters
  • Forderungs­anmeldung
  • Gläubigerausschuß
  • Gläubigerversammlung Beschlüsse Abwahl des Insolvenzverwalters Fortführung / Liquidation
  • Aufsichtspflichten des Insolvenzgerichtes

Durchsetzung von Aus- und Absonderungs­rechten in der Praxis

Termin: 13.10.2023, EO 256

Die von der Insolvenzordnung verwendeten Begriffe der Absonderungs­rechte werden in dieser Block­veranstaltung praxisrelevant konkretisiert. Welche Rechte privilegiert der Gesetzgeber im Insolvenz­verfahren? Wie müssen die Rechte vor Insolvenzantragstellung ausgestaltet worden sein, um das Privileg zu genießen, und wie kann ein Gläubiger diese Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter durchsetzen und damit wirtschaft­liche Vorteile erhalten?

Anhand von Beispielen sollen diese Fragen beantwortet werden.

Folgende Themen werden vertiefend behandelt:

Mietrecht

  • Vermieterpfandrecht
  • Kaution des Mieters

Arbeits­recht

  • Altersteilzeit
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Lebens­versicherung
  • Pensionssicherungs­verein

Kaufrecht

  • Eigentumsvorbehalt

Kreditrecht

  • Sicherungs­übereignung
  • Verpfändung
  • Leasing und Leasekauf

Dozent: RA Peter Depré, Mannheim

Übertragende Sanierung – Fallstudie

Termine: 22.09.2023 (EO 256) und 27.09.2023 (Sitzungs­zimmer W 214)

Die Unterlagen zu der Veranstaltung werden auf ILIAS verfügbar sein.

Die Veranstaltung befasst sich mit der in der Insolvenzpraxis bevorzugten „Sanierung“ von Betrieben als Ganzes bzw. von Betriebs­teilen. Diese Alternative zur Einzelverwertung von Wirtschafts­gütern im Rahmen einer Insolvenz ist in der Praxis sehr verbreitet und beliebt. Die Zerschlagung von Unternehmens­einheiten kann ganz oder teilweise verhindert werden. Nicht der Unternehmens­träger, z.B. eine Aktien­gesellschaft oder GmbH, sondern das Unternehmen als organisatorische oder produktive Einheit wird „saniert“. Es erfolgt eine Übertragung der Aktiva im Wege der Einzelrechts­nachfolge (asset deal) auf einen Erwerber oder eine Auffang­gesellschaft. Die rechtlichen und wirtschaft­lichen Rahmenbedingungen sowie Lösungs­möglichkeiten und Haftungs­risiken werden dargestellt und im Rahmen einer Fallstudie vertieft behandelt.


Dozent: RA Gordon Rapp, Heidelberg

Die Rettung von Unternehmen durch Insolvenzplan

Termin: 20.10.2023, EO 256 (Folien)

Anhand eines tatsächlichen Insolvenzplanes wird aufgezeigt welches zukunftsweisende Sanierungs­instrument die Insolvenzordnung bereitstellt. Die wesentlichen Eckpunkte dieses Planes werden gemeinsam nachvollzogen und hierbei praxisbezogene Lösungen und examensrelevante Themen erarbeitet.

Sanierungs­maßnahmen im Spannungs­feld der EuInsVO

Termin: 27.10.2023, EO 256 (Folien)

Darstellung von Problemen, die sich bei grenzüberschreitenden Insolvenz­verfahren, insbesondere im Handling von Sicherheiten (Aus- und Absonderungs­rechten) und bei der Abstimmung mehrerer Insolvenz­verfahren zwischen Verwalter und Gericht ergeben.