Aus den Inhalten der Grundlagenveranstaltung sollen einige besonders praxisrelevante Themenkomplexe in Blockveranstaltungen herausgegriffen und vornehmlich von Insolvenz-verwaltern aus ihrer beruflichen Sicht für die Studierenden aufbereitet werden. Auf diese Weise erhalten die Studierenden über die Theorie hinaus einen Einblick in die Tätigkeit der Insolvenzverwaltung.
Die Blockveranstaltungen finden im Herbstsemester zu den angegebenen Terminen statt. Alle Termine finden immer von 13:45 Uhr bis 17:00 Uhr statt.
Dozent: Prof. Dr. Georg Bitter
Termine: 08.09.2023, EO 256 und 20.09.2023, Sitzungszimmer W 214
Die Blockveranstaltung befasst sich mit einer besonders praxisrelevanten Materie aus dem Schnittbereich von Insolvenz- und Gesellschaftsrecht. Sie ist daher auch für Teilnehmer des Wahlbereichs „Gesellschaftsrecht“ von Interesse. Auf dem Programm stehen u.a. folgende Themen:
Material:
Dozentin: RAin Dr. Sylwia Bea, Frankfurt a.M.
Termin: 11.10.2023, Sitzungszimmer W 214
In dieser Blockveranstaltung werden die Gläubigerrechte praxisrelevant vertiefend dargestellt. Mit den Erfahrungen des Referenten aus seiner Tätigkeit als Insolvenzverwalter wird erarbeitet, wie man als Gläubiger in Kenntnis der Rechte und in Kenntnis der Anwendungsmöglichkeiten, Einfluß auf den Verlauf des Insolvenzverfahrens nehmen kann. Nachfolgende Themen werden behandelt:
Termin: 13.10.2023, EO 256
Die von der Insolvenzordnung verwendeten Begriffe der Absonderungsrechte werden in dieser Blockveranstaltung praxisrelevant konkretisiert. Welche Rechte privilegiert der Gesetzgeber im Insolvenzverfahren? Wie müssen die Rechte vor Insolvenzantragstellung ausgestaltet worden sein, um das Privileg zu genießen, und wie kann ein Gläubiger diese Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter durchsetzen und damit wirtschaftliche Vorteile erhalten?
Anhand von Beispielen sollen diese Fragen beantwortet werden.
Folgende Themen werden vertiefend behandelt:
Mietrecht
Arbeitsrecht
Kaufrecht
Kreditrecht
Dozent: RA Peter Depré, Mannheim
Termine: 22.09.2023 (EO 256) und 27.09.2023 (Sitzungszimmer W 214)
Die Unterlagen zu der Veranstaltung werden auf ILIAS verfügbar sein.
Die Veranstaltung befasst sich mit der in der Insolvenzpraxis bevorzugten „Sanierung“ von Betrieben als Ganzes bzw. von Betriebsteilen. Diese Alternative zur Einzelverwertung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Insolvenz ist in der Praxis sehr verbreitet und beliebt. Die Zerschlagung von Unternehmenseinheiten kann ganz oder teilweise verhindert werden. Nicht der Unternehmensträger, z.B. eine Aktiengesellschaft oder GmbH, sondern das Unternehmen als organisatorische oder produktive Einheit wird „saniert“. Es erfolgt eine Übertragung der Aktiva im Wege der Einzelrechtsnachfolge (asset deal) auf einen Erwerber oder eine Auffanggesellschaft. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie Lösungsmöglichkeiten und Haftungsrisiken werden dargestellt und im Rahmen einer Fallstudie vertieft behandelt.
Dozent: RA Gordon Rapp, Heidelberg
Termin: 20.10.2023, EO 256 (Folien)
Anhand eines tatsächlichen Insolvenzplanes wird aufgezeigt welches zukunftsweisende Sanierungsinstrument die Insolvenzordnung bereitstellt. Die wesentlichen Eckpunkte dieses Planes werden gemeinsam nachvollzogen und hierbei praxisbezogene Lösungen und examensrelevante Themen erarbeitet.
Termin: 27.10.2023, EO 256 (Folien)
Darstellung von Problemen, die sich bei grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren, insbesondere im Handling von Sicherheiten (Aus- und Absonderungsrechten) und bei der Abstimmung mehrerer Insolvenzverfahren zwischen Verwalter und Gericht ergeben.