Vorlesungen im Wahl­bereich „Insolvenz und Sanierung“

Schwerpunktausbildung im Wirtschafts­recht

Im Jahr 2007 hat die Abteilung Rechts­wissenschaft in Mannheim beschlossen, die Ausbildung im universitären Schwerpunktstudium, das zu 30 % Eingang in die Note des Ersten Juristischen Examens findet, ganz auf das Wirtschafts­recht auszurichten. Die Ausbildung in dem für die Praxis so wichtigen Wirtschafts­recht schafft für die Mannheimer Absolventen optimale Startbedingungen auf dem juristischen Arbeits­markt. Viele Unternehmen und Anwaltskanzleien können derzeit ihren Bedarf an wirtschafts­rechtlich ausgebildeten Juristinnen und Juristen nicht decken.
Im Schwerpunktstudium werden zunächst in einem Allgemeinen Teil für alle Studierenden die Grundlagen des Wirtschafts­rechts vermittelt. Darauf aufbauend können sie sich in einem Besonderen Teil zwischen neun verschiedenen Wahl­bereichen entscheiden, von denen hier der Wahl­bereich „Insolvenz und Sanierung“ vorgestellt werden soll.

Schwerpunkt Wirtschafts­recht – Allgemeiner Teil

Mit den Vorlesungen im Handels-, Gesellschafts-, Arbeits- und Kreditsicherungs­recht vermittelt der Allgemeine Teil all jene Gebiete des Wirtschafts­rechts, die unerlässlich sind, um später verantwortlich in einem Unternehmen oder in den wirtschafts­beratenden Berufen tätig sein zu können. Die Vorlesungen in Mannheim gehen dabei inhaltlich über die an anderen deutschen Universitäten vermittelten Grund­kenntnisse hinaus. Forschungs­ergebnisse aus dem Institut für Unternehmens­recht (IURUM) fließen in die Ausbildung ein. Zudem stellt die speziell für das Mannheimer Studium konzipierte Veranstaltung in „Ökonomischer Analyse des Rechts“ die Verbindung zu den Wirtschafts­wissenschaften her. Mannheimer Studierende lernen, juristisches mit ökonomischem Denken zu verknüpfen.

Wahl­bereich „Insolvenz und Sanierung“

Das Insolvenzrecht ist eine in den letzten 10 Jahren boomende Rechts­materie und die Praxis kann ihren Bedarf an insolvenzrechtlich qualifizierten Juristinnen und Juristen nicht decken. Daher lohnt eine Spezialisierung im Wahl­bereich „Insolvenz und Sanierung“ besonders.
Viele Gebiete des Zivil- und Wirtschafts­rechts können ohne Grund­kenntnisse im Insolvenzrecht nicht verstanden werden. So lässt sich z.B. die Relevanz des Sachen- und Kreditsicherungs­rechts, das eine erhebliche Bedeutung in den Klausuren des Ersten Juristischen Examens hat, ohne das Insolvenzrecht nicht ermessen: Kreditsicherheiten müssen sich gerade in der Insolvenz bewähren. Auch das Gesellschafts­recht kann nur in der Kombination mit dem Insolvenzrecht verstanden werden, weil sich gesellschafts- und insolvenzrechtlicher Gläubigerschutz ergänzen, sie bisweilen sogar austauschbar sind. Das Arbeits­recht spielt ebenfalls in das Insolvenzrecht hinein, etwa wenn es um den Betriebs­übergang in der Insolvenz, die Sicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeit oder um eine insolvenzfeste Versorgung für den Rentenfall geht. Wegen der herausragenden Bedeutung des Insolvenzrechts sind die im Wahl­bereich „Insolvenz und Sanierung“ angebotenen Vorlesungen nicht nur für diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten zu empfehlen, die diesen Wahl­bereich für ihre mündliche Schwerpunkt­bereichs­prüfung wählen, sondern auch für alle anderen Studierenden. Die Veranstaltungen werden von den Studierenden sehr positiv evaluiert.
Der Wahl­bereich „Insolvenz und Sanierung“ wird in Mannheim ganz besonders praxis­orientiert angeboten. Ausgehend von der Er­kenntnis, dass in Deutschland ein großer Restrukturierungs­bedarf für Unternehmen besteht, wurde an der Universität Mannheim Anfang 2006 ein in Deutschland einmaliges Zentrum für Insolvenz und Sanierung (ZIS) gegründet. Hochrangige Praktiker aus diesem Zentrum bringen ihre Erfahrungen unmittelbar in die universitäre Ausbildung ein.

Die Veranstaltungen im Einzelnen

Im Wahl­bereich „Insolvenz und Sanierung“ werden die Studierenden mit dem Ablauf eines Insolvenz­verfahrens vertraut gemacht und lernen die Möglichkeiten der Sanierung von Unternehmen im Insolvenz­verfahren kennen. Die Veranstaltungen sind auf zwei Semester verteilt: Zunächst werden jeweils im Frühjahrssemester die rechtlichen Grundlagen des Insolvenz- und Sanierungs­rechts in einer Vorlesung vermittelt. Anschließend findet im Herbstsemester eine Vertiefung in Block­veranstaltungen statt. Wer sich für den Wahl­bereich „Insolvenz und Sanierung“ entscheidet, nimmt anschließend an der mündlichen Schwerpunkt­bereichs­prüfung teil.

Mündliche Prüfung im Schwerpunkt­bereich (§ 12 JuSPO)

Am Ende der Ausbildung im Wahl­bereich „Insolvenz und Sanierung“ können sich die Studierenden in einem Semester ihrer Wahl zur mündlichen Prüfung anmelden. Gegenstand der mündlichen Prüfung im Schwerpunkt­bereich ist gemäß § 12 Abs. 1 JuSPO der Stoff des Wahl­bereichs (Besonderer Teil) einschließlich seiner Bezüge zu den obligatorischen Lehr­veranstaltungen (Allgemeiner Teil) und zum bürgerlichen Recht. Für den Wahl­bereich „Insolvenz und Sanierung“ kann versichert werden: Es wird nur geprüft, was auch in den oben angeführten Lehr­veranstaltungen gelehrt wird.
Prüfer sind in erster Linie Herr Prof. Dr. Georg Bitter sowie Herr Rechts­anwalt Dr. Georg Streit, ergänzend die weiteren in der Ausbildung tätigen Rechts­anwälte Peter Depré, Tobias Hoefer und Gordon Rapp.

Evaluation des Schwerpunktes „Insolvenz und Sanierung“

Der Schwerpunkt „Insolvenz und Sanierung“ wurde im Jahr 2008 erstmals angeboten. Zum Schluss der Veranstaltungen waren die Studierenden – wie auch in den Folgejahren – eingeladen, sich in einem Evaluations­fragebogen zum Schwerpunkt zu äußern. Das Feedback ist in jedem Jahr sehr positiv.

  • Der Schwerpunkt erhielt folgende Durchschnitts­noten:
    Jahr 2008Jahr 2009Jahr 2010Jahr 2011Jahr 2012Jahr 2013Jahr 2014
    Note 1,44Note 1,58Note 1,60Note 1,42Note 1,31Note 1,50Note 1,40
     
    Jahr 2015Jahr 2016Jahr 2018Jahr 2019Jahr 2020Jahr 2021Jahr 2022
    Note 1,50Note 1,10Note 1,50Note 1,33CoronaNote 1,38
  • Die fünf Dozenten im Schwerpunkt erhielten im Durchschnitt folgende Bewertung:
    Jahr 2008Jahr 2009Jahr 2010Jahr 2011Jahr 2012Jahr 2013Jahr 2014
    Note 1,64Note 1,68Note 1,63Note 1,52Note 1,55Note 1,55Note 1,60
     
    Jahr 2015Jahr 2016Jahr 2018Jahr 2019Jahr 2020Jahr 2021Jahr 2022
    Note 1,50Note 1,20Note 1,50Note 1,50CoronaNote 1,45
  • Auf die Frage, ob der Besuch des Schwerpunktes die richtige Wahl gewesen sei, antworteten im Jahr 2012 85 %, im Jahr 2016 86 %, im Jahr 2019 67 % und im Jahr 2022 75 % der Befragten mit „trifft vollkommen zu“ (höchste Kategorie).
     

Zum Schluss noch einige Statements von Studierenden aus den Bewertungs­bögen:

Alles in allem die interessantesten zwei Semester während meines bisherigen Studiums an der Uni Mannheim. Danke für die Mühen.

„Die Einbeziehung von Praktikern ist eine äußerst gute Abwechslung zu den sonstigen Veranstaltungen.“

„Die Art und Weise der Schwerpunktgestaltung überragt sämtliche andere rechts-wissenschaft­liche Vorlesungen an der Uni Mannheim.“

„Die umfangreichen Unterlagen, die von den Praktikern ausgeteilt wurden, sind sehr anschaulich, hilfreich und interessant. Vielen Dank dafür!“