Vorlesungen im Wahlbereich „Insolvenz und Sanierung“
Schwerpunktausbildung im Wirtschaftsrecht
Im Jahr 2007 hat die Abteilung Rechtswissenschaft in Mannheim beschlossen, die Ausbildung im universitären Schwerpunktstudium, das zu 30 % Eingang in die Note des Ersten Juristischen Examens findet, ganz auf das Wirtschaftsrecht auszurichten. Die Ausbildung in dem für die Praxis so wichtigen Wirtschaftsrecht schafft für die Mannheimer Absolvent*innen optimale Startbedingungen auf dem juristischen Arbeitsmarkt. Viele Unternehmen und Anwaltskanzleien können derzeit ihren Bedarf an wirtschaftsrechtlich ausgebildeten Jurist*innen nicht decken.
Im Schwerpunktstudium werden zunächst in einem Allgemeinen Teil für alle Studierenden die Grundlagen des Wirtschaftsrechts vermittelt. Darauf aufbauend können sie sich in einem Besonderen Teil zwischen neun verschiedenen Wahlbereichen entscheiden, von denen hier der Wahlbereich „Insolvenz und Sanierung“ vorgestellt werden soll.
Schwerpunkt Wirtschaftsrecht – Allgemeiner Teil
Mit den Vorlesungen im Handels-, Gesellschafts-, Arbeits- und Kreditsicherungsrecht vermittelt der Allgemeine Teil all jene Gebiete des Wirtschaftsrechts, die unerlässlich sind, um später verantwortlich in einem Unternehmen oder in den wirtschaftsberatenden Berufen tätig sein zu können. Die Vorlesungen in Mannheim gehen dabei inhaltlich über die an anderen deutschen Universitäten vermittelten Grundkenntnisse hinaus. Forschungsergebnisse aus dem Institut für Unternehmensrecht (IURUM) fließen in die Ausbildung ein. Zudem stellt die speziell für das Mannheimer Studium konzipierte Veranstaltung in „Ökonomischer Analyse des Rechts“ die Verbindung zu den Wirtschaftswissenschaften her. Mannheimer Studierende lernen, juristisches mit ökonomischem Denken zu verknüpfen.
Wahlbereich „Insolvenz und Sanierung“
Das Insolvenzrecht ist eine in den letzten 10 Jahren boomende Rechtsmaterie und die Praxis kann ihren Bedarf an insolvenzrechtlich qualifizierten Jurist*innen nicht decken. Daher lohnt eine Spezialisierung im Wahlbereich „Insolvenz und Sanierung“ besonders.
Viele Gebiete des Zivil- und Wirtschaftsrechts können ohne Grundkenntnisse im Insolvenzrecht nicht verstanden werden. So lässt sich z.B. die Relevanz des Sachen- und Kreditsicherungsrechts, das eine erhebliche Bedeutung in den Klausuren des Ersten Juristischen Examens hat, ohne das Insolvenzrecht nicht ermessen: Kreditsicherheiten müssen sich gerade in der Insolvenz bewähren. Auch das Gesellschaftsrecht kann nur in der Kombination mit dem Insolvenzrecht verstanden werden, weil sich gesellschafts- und insolvenzrechtlicher Gläubigerschutz ergänzen, sie bisweilen sogar austauschbar sind. Das Arbeitsrecht spielt ebenfalls in das Insolvenzrecht hinein, etwa wenn es um den Betriebsübergang in der Insolvenz, die Sicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeit oder um eine insolvenzfeste Versorgung für den Rentenfall geht. Wegen der herausragenden Bedeutung des Insolvenzrechts sind die im Wahlbereich „Insolvenz und Sanierung“ angebotenen Vorlesungen nicht nur für diejenigen Kandidat*innen zu empfehlen, die diesen Wahlbereich für ihre mündliche Schwerpunktbereichsprüfung wählen, sondern auch für alle anderen Studierenden. Die Veranstaltungen werden von den Studierenden sehr positiv evaluiert.
Der Wahlbereich „Insolvenz und Sanierung“ wird in Mannheim ganz besonders praxisorientiert angeboten. Ausgehend von der Erkenntnis, dass in Deutschland ein großer Restrukturierungsbedarf für Unternehmen besteht, wurde an der Universität Mannheim Anfang 2006 ein in Deutschland einmaliges Zentrum für Insolvenz und Sanierung (ZIS) gegründet. Hochrangige Praktiker*innen aus diesem Zentrum bringen ihre Erfahrungen unmittelbar in die universitäre Ausbildung ein.
Die Veranstaltungen im Einzelnen
Im Wahlbereich „Insolvenz und Sanierung“ werden die Studierenden mit dem Ablauf eines Insolvenzverfahrens vertraut gemacht und lernen die Möglichkeiten der Sanierung von Unternehmen im Insolvenzverfahren kennen. Die Veranstaltungen sind auf zwei Semester verteilt: Zunächst werden jeweils im Frühjahrssemester die rechtlichen Grundlagen des Insolvenz- und Sanierungsrechts in einer Vorlesung vermittelt. Anschließend findet im Herbstsemester eine Vertiefung in Blockveranstaltungen statt. Wer sich für den Wahlbereich „Insolvenz und Sanierung“ entscheidet, nimmt anschließend an der mündlichen Schwerpunktbereichsprüfung teil.
- Vorlesung „Insolvenz und Sanierung – Grundlagen“
- Blockveranstaltungen „Insolvenz und Sanierung: Vertiefung mit Schwerpunkt auf der Insolvenzpraxis“
- „Die Rettung von Unternehmen durch Insolvenzplan“ sowie „Sanierungsmaßnahmen im Spannungsfeld der EuInsVo“
- „Übertragende Sanierung – Fallstudie“
- „Gläubigerstrategien im Insolvenzverfahren“ sowie „Durchsetzung von Aus- und Absonderungsrechten in der Praxis“
- „Haftung von Gesellschaftern und Geschäftsführern in der Insolvenz“
Mündliche Prüfung im Schwerpunktbereich
Am Ende der Ausbildung im Wahlbereich „Insolvenz und Sanierung“ können sich die Studierenden in einem Semester ihrer Wahl zur mündlichen Prüfung anmelden. Gegenstand der mündlichen Prüfung im Schwerpunktbereich ist – wie allgemein – der Stoff des Wahlbereichs (Besonderer Teil) einschließlich seiner Bezüge zu den obligatorischen Lehrveranstaltungen (Allgemeiner Teil) und zum bürgerlichen Recht. Für den Wahlbereich „Insolvenz und Sanierung“ kann versichert werden: Es wird nur geprüft, was auch in den oben angeführten Lehrveranstaltungen gelehrt wird.
Die Prüfung wird abgenommen von Herrn Prof. Dr. Georg Bitter zusammen mit einer weiteren Person aus dem Kreis der in der Ausbildung tätigen Rechtsanwält*innen, die den Studierenden vor der mündlichen Prüfung benannt wird.
Evaluation des Schwerpunktes „Insolvenz und Sanierung“
Der Schwerpunkt „Insolvenz und Sanierung“ wurde im Jahr 2008 erstmals angeboten. Zum Schluss der Veranstaltungen waren die Studierenden – wie auch in den Folgejahren – eingeladen, sich in einem Evaluationsfragebogen zum Schwerpunkt zu äußern. Das Feedback ist in jedem Jahr sehr positiv.
- Der Schwerpunkt erhielt folgende Durchschnittsnoten:
Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Note 1,44 Note 1,58 Note 1,60 Note 1,42 Note 1,31 Note 1,50 Note 1,40 Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2018 Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021 Jahr 2022 Note 1,50 Note 1,10 Note 1,50 Note 1,33 Corona Note 1,38
- Die fünf Dozierenden im Schwerpunkt erhielten im Durchschnitt folgende Bewertung:
Jahr 2008 Jahr 2009 Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 Note 1,64 Note 1,68 Note 1,63 Note 1,52 Note 1,55 Note 1,55 Note 1,60 Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2018 Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021 Jahr 2022 Note 1,50 Note 1,20 Note 1,50 Note 1,50 Corona Note 1,45 - Auf die Frage, ob der Besuch des Schwerpunktes die richtige Wahl gewesen sei, antworteten im Jahr 2012 85 %, im Jahr 2016 86 %, im Jahr 2019 67 % und im Jahr 2022 75 % der Befragten mit „trifft vollkommen zu“ (höchste Kategorie).
Zum Schluss noch einige Statements von Studierenden aus den Bewertungsbögen:
„Alles in allem die interessantesten zwei Semester während meines bisherigen Studiums an der Uni Mannheim. Danke für die Mühen.“
„Die Einbeziehung von Praktikern ist eine äußerst gute Abwechslung zu den sonstigen Veranstaltungen.“
„Die Art und Weise der Schwerpunktgestaltung überragt sämtliche andere rechts-wissenschaftliche Vorlesungen an der Uni Mannheim.“
„Die umfangreichen Unterlagen, die von den Praktikern ausgeteilt wurden, sind sehr anschaulich, hilfreich und interessant. Vielen Dank dafür!“