Grundsätzlich steht Ihnen für die Widmung testamentarischer Zuwendungen sowohl die Möglichkeit der Spende als auch der Zustiftung oder die Neugründung einer Treuhandstiftung offen. Ihre Zuwendungen sind steuerlich abzugsfähig.
Sich bereits zu Lebzeiten mit dem Tod auseinanderzusetzen, ist manchmal schwer. Wenn Sie jedoch gewährleisten wollen, dass die Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nach Ihrem Tod so verwendet werden, wie Sie es sich vorstellen, dann sprechen Sie gerne mit uns und vereinbaren einen Beratungstermin.