Grundsätzlich steht Ihnen für die Widmung testamentarischer Zuwendungen sowohl die Möglichkeit der Spende als auch der Zustiftung oder die Neugründung einer Treuhandstiftung offen. Ihre Zuwendungen sind steuerlich abzugsfähig.
Sich bereits zu Lebzeiten mit dem Tod auseinanderzusetzen, ist manchmal schwer. Wenn Sie jedoch gewährleisten wollen, dass die Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nach Ihrem Tod so verwendet werden, wie Sie es sich vorstellen, dann sprechen Sie gerne mit uns und vereinbaren einen Beratungstermin.
Die Stiftung Universität Mannheim freut sich über die Herausgabe ihrer neuen Broschüre zum Thema Vererben.
Wenn Sie über Ihr Testament die Stiftung mit Ihrem Vermächtnis bedenken, können Sie langfristig Gutes tun. Denn mit Ihrem Erbe können wir wichtige Forschungsprojekte, exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie wissbegierige und talentierte Studierende und Promovierende an der Universität Mannheim fördern.
Wenn Sie Ihren Nachlass aktiv und sinnvoll regeln möchten, tauchen außerdem viele Fragen auf. Die Themen, die immer wieder in Gesprächen mit Alumni, Freundinnen und Freunden und unterstützenden Personen aufkommen, haben wir Ihnen in der Broschüre „Gemeinsam Zukunft besser machen“ zusammengestellt. Wenden Sie sich auch sehr gerne persönlich an uns.