Stiftungs­fonds

Eine alternative Organisations­form für kleinere Vermögen bietet die Bildung eines Stiftungs­fonds in Händen eines Treuhänders. Damit haben Sie die Möglichkeit, dauerhaft einen bestimmten gemeinnützigen Zweck zu fördern. Allgemein bestimmt die Stifterin oder der Stifter die Einrichtung des Stiftungs­fonds in einem Treuhandvertrag und übereignet das Vermögen auf die Treuhänderin oder den Treuhänder (zum Beispiel die Stiftung Universität Mannheim), die/der es auf Dauer buchhalterisch getrennt von ihrem/seinem anderen Vermögen als Sondervermögen führt.

Die aus Sondervermögen erwirtschaft­eten Erträge fließen der Einrichtung unter dem von der Stifterin oder vom Stifter bestimmten Namen zu. Dabei ist der Stiftungs­fonds kein eigenes Steuersubjekt und damit nicht in der Lage, eigene steuerlich wirksame Zuwendungs­bestätigungen zu erteilen. Dies kann nur die Treuhänderin oder der Treuhänder als steuerbefreite gemeinnützige Einrichtung. Ein Stiftungs­fonds kann eine Alternative zur Errichtung einer eigenen Stiftung sein.

Wenn dies eine Option für Sie wäre, dann sprechen Sie mit uns.

Bankverbindung der Stiftung

BNP Paribas Deutsche Bank
IBAN: DE25 7603 0080 0300 0153 17 IBAN: DE41 6707 0010 0820 0198 00
BIC: CSDBDE71XXX BIC: DEUTDESMXXX

Kontakt

Sabrina Scherbarth

Sabrina Scherbarth

Ehrenamtliche Geschäftsführerin
Stiftungs­berater und Stiftungs­manager (EBS)
Universität Mannheim
Stiftung Universität Mannheim
Schloss Westflügel – Raum M 078
68161 Mannheim
Mirela Herkt

Mirela Herkt

Assistentin der Geschäftsführung
Universität Mannheim
Stiftung Universität Mannheim
Schloss Westflügel – Raum M 078
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 181-1274
Fax: +49 621 181-1148
E-Mail: herktmail-stiftung-uni-mannheim.de