Stiftungsfonds
Eine alternative Organisationsform für kleinere Vermögen bietet die Bildung eines Stiftungsfonds in Händen eines Treuhänders. Damit haben Sie die Möglichkeit, dauerhaft einen bestimmten gemeinnützigen Zweck zu fördern. Allgemein bestimmt die Stifterin oder der Stifter die Einrichtung des Stiftungsfonds in einem Treuhandvertrag und übereignet das Vermögen auf die Treuhänderin oder den Treuhänder (zum Beispiel die Stiftung Universität Mannheim), die/
Die aus Sondervermögen erwirtschafteten Erträge fließen der Einrichtung unter dem von der Stifterin oder vom Stifter bestimmten Namen zu. Dabei ist der Stiftungsfonds kein eigenes Steuersubjekt und damit nicht in der Lage, eigene steuerlich wirksame Zuwendungsbestätigungen zu erteilen. Dies kann nur die Treuhänderin oder der Treuhänder als steuerbefreite gemeinnützige Einrichtung. Ein Stiftungsfonds kann eine Alternative zur Errichtung einer eigenen Stiftung sein.
Wenn dies eine Option für Sie wäre, dann sprechen Sie mit uns.
Bankverbindung der Stiftung
BNP Paribas | Deutsche Bank |
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IBAN: DE25 7603 0080 0300 0153 17 | IBAN: DE41 6707 0010 0820 0198 00 |
BIC: CSDBDE71XXX | BIC: DEUTDESMXXX |
Kontakt

Sabrina Scherbarth
Stiftung Universität Mannheim
Schloss Westflügel – Raum M 078
68161 Mannheim
Mirela Herkt
Stiftung Universität Mannheim
Schloss Westflügel – Raum M 078
68161 Mannheim