Eine alternative Organisationsform für kleinere Vermögen bietet die Bildung eines Stiftungsfonds in Händen eines Treuhänders. Damit haben Sie die Möglichkeit, dauerhaft einen bestimmten gemeinnützigen Zweck zu fördern. Allgemein bestimmt der Stifter die Einrichtung des Stiftungsfonds in einem Treuhandvertrag und übereignet das Vermögen auf den Treuhänder (zum Beispiel die Stiftung Universität Mannheim), der es auf Dauer buchhalterisch getrennt von seinem anderen Vermögen als Sondervermögen führt. Sondervermögen erwirtschafteten Erträge fließen dann der Einrichtung zu unter dem vom Stifter bestimmten Namen. Dabei ist der Stiftungsfonds kein eigenes Steuersubjekt und damit nicht in der Lage, eigene steuerlich wirksame Zuwendungsbestätigungen zu erteilen. Dies kann nur der Treuhänder als steuerbefreite gemeinnützige Einrichtung. Dies kann eine Alternative zur Errichtung einer eigenen Stiftung sein. Und doch mit der Möglichkeit ausgestattet, sein Engagement mit seinem eigenen Namen zu versehen und auf Dauer zu erhalten. Wenn dies eine Option für Sie wäre, dann sprechen Sie mit uns.
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