Die Stiftung wird vertreten durch den Vorstand. Dieser hat im September 2017 eine hauptamtliche Geschäftsführerin eingesetzt. Sie verantwortet die operative Führung der Stiftung und bereitet strategische Fragestellungen vor, die dann gemeinsam mit dem Vorstand entschieden werden.
Kuratorium | Vorstand | Geschäftsführung |
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berät und kontrolliert den Vorstand |
das vertretungsberechtigte Organ der Stiftung besteht aus dem Rektor (qua officio) der Universität und vier weiteren internen/ | führt die Geschäfte, verantwortet Mittelverwendung und Mitteleinwerbung gemeinsam mit dem Vorstand / Team: Sabrina Scherbarth (GF) und Dr. Sarah Tapp (Referentin für Fundraising) |
In der Satzung hat die Stiftung Universität Mannheim folgende Regularien für ihre Gremien festgelegt: Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Er setzt sich aus dem Rektor und vier weiteren Persönlichkeiten zusammen. Zwei davon werden über jeweils einen Vertreter aus ABSOLVENTUM und den Freunden der Universität Mannheim e.V. (FUM) gestellt. Der Vorstand kann bis zu zwei weitere Persönlichkeiten als weitere Vorstandsmitglieder vorschlagen, die vom Kuratorium bestätigt werden müssen. Der Vorstand wählt einen Vorstandsvorsitzenden aus seiner Mitte. Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe der Stiftungssatzung und führt den Stiftungszweck aus. Der Vorstand hat einen Geschäftsführer berufen, der die operativen Geschäfte führt und ihn bei der Realisierung des Stiftungszweckes unterstützt.
Der aktuelle Vorstand der Stiftung Universität Mannheim setzt sich folgendermaßen zusammen:
Der Vorstand der Stiftung wird durch das Kuratorium der Stiftung in grundlegenden Fragen beraten und in der Erfüllung des Stiftungszwecks unterstützt. Es stellt den Jahresabschluss fest und entlastet den Vorstand. Das Kuratorium hat mindestens sechs und höchstens zwölf Mitglieder. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.
Das Kuratorium setzt sich wie folgt zusammen:
Universitätsexterne Mitglieder
Dr. John Feldmann (stellv. Vorsitzender)
Ehem. Mitglied des Vorstands der BASF SE
Simon Engelhorn
COO der Engelhorn GmbH & Co. KGaA
Paul Hofmann
Geschäftsführer der Karl Berrang GmbH
Albrecht Hornbach
Vorsitzender der Hornbach Holding
Prof. Dr. Dorothee Karl (Vorsitzende)
Professorin der SRH Hochschule Heidelberg
Universitätsinterne Mitglieder
Prof. Dr. Michael Diehl
Dekan der Fakultät für Sozialwissenschaften
Prof. Dr. Philipp Gassert
Dekan der Philosophischen Fakultät
Dr. Bernd Lübcke
Dekan der Fakultät für Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsmathematik
Joachim Lutz
Dekan der Fakultät für Betriebswirtschaftslehre
Prof. Dr. Carsten Schäfer
Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre
Barbara Windscheid
Kanzlerin der Universität Mannheim
Die Stiftung verantwortet ihre Geldanlage nicht durch einen externen Vermögensverwalter, sondern hat ein eigenes Gremium eingesetzt, den Anlagebeirat. Der Anlagebeirat besteht aus mindestens drei und höchstens sechs Mitgliedern. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Der Geschäftsführer ist ex officio Mitglied des Anlagebeirats. Der Anlagebeirat berät den Stiftungsvorstand bei der Verwaltung und Anlage des Stiftungsvermögens. Die Mitglieder des Anlagebeirats sind derzeit:
Tobias Dratt
Executive Vice President & Chief Financial Officer, BASF Corporation
Prof. Dr. Peter Grüner
Lehrstuhl für VWL und Wirtschaftspolitik an der Universität Mannheim
Prof. Dr. Stefan Ruenzi
Lehrstuhl für internationale Finanzierung an der Universität Mannheim
Sabrina Scherbarth
Geschäftsführerin Stiftung Universität Mannheim
Gerhard Stegmann
Mitglied im Stiftungsvorstand und Eigentümer der Gerhard Stegmann Consulting
Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Weber
Lehrstuhl für ABWL, Finanzwirtschaft, insb. Bankbetriebslehre an der Universität Mannheim