Ein Händedruck. Eine Person trägt zwei Ketten mit Anhängern am Handgelenk.

Steuerbegünstigung

Als gemeinnützige Stiftung sind wir steuerbegünstigt und Ihre Zuwendungen sind es auch. Gemäß des Gemeinnützigkeits­rechts ist die Stiftung von der Körperschaft-, Erbschaft- und Schenkungs­teuer befreit. Das bedeutet, dass Ihre Zuwendungen ohne steuerliche Abzüge an die Stiftung gehen und zu 100 Prozent zur Realisierung des Stiftungs­zwecks verwendet werden können.

Ihre steuerlichen Vorteile, wenn Sie für Projekte spenden: 
Privatpersonen können jährlich bis zu 20 Prozent vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Beträge, die darüber hinaus gehen, sind auf das nächste Jahr übertragbar. 
Wenn Sie sich als Unter­nehmen engagieren, haben Sie alternativ die Möglichkeit, Zuwendungen von bis zu 4 Promille der Summe Ihres Gesamtumsatzes und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben geltend zu machen.

Ihre steuerlichen Vorteile, wenn Sie zum langfristigen Kapitalaufbau der Stiftung beitragen:
Privatpersonen wie Unter­nehmen haben die Möglichkeit, ihre Zustiftungen bzw. Spenden in den Kapitalstock unserer Stiftung zu geben. So können Sie bis zu 1 Mio. Euro innerhalb von zehn Jahren steuermindernd geltend machen. Diese Zuwendungs­möglichkeit besteht zusätzlich zu den oben genannten steuerlichen Begünstigungen. Bei Ehe­partnern, die zusammen steuerlich veranlagt werden, steht der Zuwendungs­höchstbetrag jedem Einzelnen zu. Damit ist garantiert, dass Ihr Engagement für die Ewigkeit ist. Aus den Erträgen realisieren wir langfristig den Stiftungs­zweck.

Im Falle, dass Sie der Stiftung etwas vererben möchten:
Wenn Sie die Stiftung in Ihrem Nachlass bedenken, fallen auch hier keine Erbschaft- oder Schenkungs­teuer an.