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Informationen zur Nutzung der Unisporthalle

1. Teilnahme­voraussetzungen

Der Zutritt zur Unihalle in der Theodeor-Heuss-Anlage ist nur den zur Teilnahme am Hochschul­sport der Universität Mannheim berechtigten Personen mit entsprechendem Nachweis. Die Teilnahmeberechtigung ist der Aufsichtsperson unaufgefordert vorzulegen.

2. Öffnungs­zeiten/ Zutritt
Die Unihalle hat täglich zu den Zeiten der dort angebotenen Kurse sowie zu den Spielzeiten der Freien Übung geöffnet. 20 Minuten nach Ende des letzten Sportangebots schließt die Sportstätte. An den gesetzlichen Feiertagen findet kein Sportbetrieb statt. Das Institut für Sport bittet alle Teilnehmenden, die Anfangszeiten der Sportstunden zu beachten. Der/die jeweilige Übungs­leiter/in ist aus fach­lichen und gesundheitlichen Gründen berechtigt, bei größeren Verspätungen die Teilnahme an diesem Tag zu verweigern. Bei Überfüllung bestimmter Veranstaltungen ist es dem/der jeweilige/n Übungs­leiter/in zudem gestattet, die Teilnehmerzahl zu begrenzen.

3. Bekleidung/ Hygiene
Die Sporthalle darf nur mit sauberen, hallengeeigneten Sportschuhen, die zuvor nicht als Straßenschuhe getragen wurden, betreten werden. Außerdem sollte auf zweckgemäße Kleidung geachtet werden. Gegebenenfalls wird die Nutzung eines Handtuchs als Auflage auf den Trainingsmatten vorausgesetzt. Eigene Getränke dürfen in bruchsicheren, verschließbaren Gefäßen mitgebracht werden, die Mitnahme von Glasflaschen ist nicht erlaubt. In den Sanitäranlagen, insbesondere den Duschen, ist das Färben oder Tönen der Haare sowie das Rasieren untersagt.

4. Ordnungs­gemäße Nutzung
In der Sporthalle stehen verschiedene Materialien zur Verfügung. Nach der jeweiligen Nutzung sind alle Geräte und Materialien von den Nutzern aufzuräumen. Fluchtwege sind freizuhalten und nicht zu verstellen. Die Nutzer haften für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen oder Verunreinigungen an und in der Sportstätte sowie allgemein für Schäden, die von ihnen verursacht wurden. Es ist nicht erlaubt, Fahrräder im Innen­bereich der Sportstätten abzustellen. Die Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen geparkt werden. Das Rauchen sowie das Mitbringen und der Verzehr alkoholischer Getränke ist in allen Räumen der Sportanlage untersagt.

5. Hausrecht
Das Hausrecht über die Unihalle übt der Träger oder eine von ihm beauftragte Aufsichtsperson aus. Den Anweisungen des Personals der Sportstätte ist Folge zu leisten. Wer gegen die Nutzungs­ordnung verstößt, kann von der Nutzung der Sporthallen ausgeschlossen werden.