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Informationen zur Nutzung der Alfred-Delp-Sportanlage

Der Zutritt auf die Alfred-Delp-Sportanlage ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet. Kursleitungen, Sportwarte sowie autorisierte Personen des Instituts für Sport (IFS) sind berechtigt und angehalten, die Zugangsberechtigungen zu kontrollieren, sowie nicht zugangsberechtigten Personen den Zutritt zu verweigern. Als Spielausweis gilt die jeweilige Buchungs­bestätigung in Verbindung mit dem Studierenden­ausweis. In Zweifelsfällen ist der Personalausweis vorzulegen.

Die Alfred-Delp-Sportanlage steht dem Hochschul­sport für einen betreuten Spielbetrieb (siehe Sport­programm) zur Verfügung. Zudem besteht für Studierende, insbesondere für studentische Gruppen wie Initiativen, Hochschul­gruppen, Fach­schaften, aber auch Lehr­stühlen die Möglichkeit, den Allwetterplatz stundenweise über Einzeltermin- oder Abobuchung zu reservieren.

Ausführliche Informationen findest du hier.

1. Öffnungs­zeiten
Soweit es die Witterung zulässt, ist der Allwetterplatz zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag – Freitag: 14:00 – 23:00 Uhr

Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 08:00 – 22:00 Uhr

2. Betreuter Spielbetrieb
Bei Über­füllung ist der/die jeweilige Übungs­leiter*in berechtigt, die Anzahl an Teilnehmenden zu begrenzen. Die Höchstteilnehmendenzahl auf dem Spielfeld beträgt beim Fußball 21 Studierende, beim Basketball 48 Studierende, auf dem Beachplatz 12 Studierende. Vorreservierungen sind nicht möglich, es kann teilnehmen, wer zuerst da ist.

3. Abo
Die Buchung eines Abos berechtigt dazu, den Platz für eine vorab vereinbarte Sportart einmal wöchentlich zu einer festgelegten Zeit über das komplette Semester zu nutzen. Die Mindest­teilnehmendenzahl auf dem Spielfeld beträgt beim Fußball 10 Studierende, beim Basketball 8 Studierende und auf dem Beachplatz 4 Studierende. Wird die Mindest­teilnehmendenzahl unter­schritten, ist diese aufzufüllen. Bei Zuwiderhandlung kann die Nutzungs­berechtigung vom IFS entzogen werden. Die Buchung ist nur online über die Homepage des IFS möglich. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten kann jede*r Studierende in der Zeit von Mo – Do nur ein Abo pro Sportart buchen.

4. Freie Spielzeit (Einzeltermin)
Bei der freien Spielzeit steht der Platz zu einer bestimmten Zeit bzw. an einem bestimmten Tag zur freien Verfügung. Da sich eine gleichzeitige Nutzung durch Fußball und Basketball ausschließt, gilt folgende Regelung:

An den Tagen Dienstag, Donnerstag und Samstag hat die Sportart Basketball Vorrang, d.h. es kann nur Fußball gespielt werden, wenn der Platz nicht von Basketballer*innen beansprucht wird.

An den Tagen Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag hat die Sportart Fußball Vorrang, d.h. es kann nur Basketball gespielt werden, wenn der Platz nicht von Fußballern*innen beansprucht wird.

Vorreservierungen am Platz sind nicht möglich, es spielt immer – vorbehaltlich der Vorrangsregelung der Sportarten (s.o.) -, wer zuerst da ist. Die Mindest­teilnehmendenzahl auf dem Spielfeld beträgt beim Fußball 14 Studierende, beim Basketball 6 Studierende pro Korb, auf dem Beachplatz 4 Studierende. Sollte die Teilnehmendenzahl nicht erreicht sein, sind andere Studierende ins freie Spiel zu integrieren. Das Zutrittsticket für die Sportanlage ist online über die Homepage des IFS zu buchen.

5. Kurse und Sonder­veranstaltungen
Kurse und Sonder­veranstaltungen haben Vorrang vor dem freien Spielbetrieb bzw. vor Abos. Dies gilt auch, wenn aufgrund von Sperrungen reservierte Stunden kurzfristig auf andere Plätze bzw. Zeiten verlegt werden müssen. Aktuelle Informationen, wie beispielsweise Sonder­veranstaltungen, sind dem Belegungs­plan zu entnehmen. Für Sonder­veranstaltungen kann die Anlage durch das IFS gesperrt werden.

Falls seitens des IFS ein Termin abgesagt werden muss, erfolgt dies immer per Mail. Sofern dies sehr kurzfristig geschieht, wird zusätzlich telefonisch abgesagt.

6. Über­lassung für selbstorganisierte Turniere
Auf Antrag können Hochschul­mitglieder (für Turnier­veranstaltungen u.ä.) die Sportanlage auch einmalig, für mehrere Stunden hintereinander (ab 3 Stunden) im Block belegen. Das Antragsformular und nähere Informationen findest du hier.

7. Flutlichtanlage
Für die Nutzung der Flutlichtanlage ist der Erwerb von Lichtkarten notwendig.

8. Schuhwerk
Auf dem Allwetterplatz darf nur mit Turnschuhen (keine Noppen- oder Stollenschuhe) gespielt werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Platz­verweis und es können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

9. Auf dem Sportgelände besteht ein Rauch- und Alkoholverbot.

10. Eigenständiges Grillen, die Verwendung von Glasflaschen und der Ausschank von Alkohol ist auf und an der Sportanlage nicht gestattet und bedarf vorab einer gesonderten Genehmigung durch das IFS.

11. Jede*r Teilnehmer*in ist verpflichtet, Abfall vor Verlassen der Sportanlage sach­gerecht zu entsorgen.

12. Die Durchführung nicht vom IFS autorisierter Kursangebote ist unter­sagt!

13. Beschädigungen und Mängel 
Beschädigungen und Mängel müssen dem Institut für Sport umgehend mitgeteilt werden. Für Schäden, die durch unsach­gerechte Nutzung oder Fahrlässigkeit auftreten, haftet der/die Durchführende der Platz­buchung in vollem Umfang.

14. Abstellen von Fahrrädern 
Das Abstellen von Fahrrädern innerhalb der Anlage ist aus Umwelt- und Sicherheitsgründen nicht gestattet. Wir bitten darum, die Fahrräder an den dafür vorgesehenen Fahrradständern abzustellen.

15. Toiletten
Toiletten stehen im Bibliotheks­bereich A5, Teil A, EG zur Verfügung.

16. Verstöße gegen die Nutzungs­ordnung
Bei Verstößen gegen die Nutzungs­ordnung kann die Spielberechtigung entzogen werden. Die Spieler*innen haben den Anweisungen der Beauftragten (Lehr­kräfte/Aufsichten) und Platz­warte Folge zu leisten und erkennen die Platz­ordnung mit Erhalt der Buchungs­bestätigung bzw. Nutzung an. Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Regeln wird ein Nutzungs­verbot für die Sportstätte ausgesprochen!

17. Die Benutzung der Sportanlage erfolgt auf eigene Gefahr.

Warnhinweis: Mit Fingerringen und anderem Schmuck kann man sich in den Netzen verfangen. Bei Feuchtigkeit besteht Rutschgefahr. Achtung Verletzungs­gefahr!