Informationen zur Nutzung der Alfred-Delp-Sportanlage
Der Zutritt auf die Alfred-Delp-Sportanlage ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet. Kursleitungen, Sportwarte sowie autorisierte Personen des Instituts für Sport (IFS) sind berechtigt und angehalten, die Zugangsberechtigungen zu kontrollieren, sowie nicht zugangsberechtigten Personen den Zutritt zu verweigern. Als Spielausweis gilt die jeweilige Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem Studierendenausweis. In Zweifelsfällen ist der Personalausweis vorzulegen.
Die Alfred-Delp-Sportanlage steht dem Hochschulsport für einen betreuten Spielbetrieb (siehe Sportprogramm) zur Verfügung. Zudem besteht für Studierende, insbesondere für studentische Gruppen wie Initiativen, Hochschulgruppen, Fachschaften, aber auch Lehrstühlen die Möglichkeit, den Allwetterplatz stundenweise über Einzeltermin- oder Abobuchung zu reservieren.
Ausführliche Informationen findest du hier.
1. Öffnungszeiten
Soweit es die Witterung zulässt, ist der Allwetterplatz zu folgenden Zeiten geöffnet:
Montag – Freitag: 14:00 – 23:00 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 08:00 – 22:00 Uhr
2. Betreuter Spielbetrieb
Bei Überfüllung ist der/
3. Abo
Die Buchung eines Abos berechtigt dazu, den Platz für eine vorab vereinbarte Sportart einmal wöchentlich zu einer festgelegten Zeit über das komplette Semester zu nutzen. Die Mindestteilnehmendenzahl auf dem Spielfeld beträgt beim Fußball 10 Studierende, beim Basketball 8 Studierende und auf dem Beachplatz 4 Studierende. Wird die Mindestteilnehmendenzahl unterschritten, ist diese aufzufüllen. Bei Zuwiderhandlung kann die Nutzungsberechtigung vom IFS entzogen werden. Die Buchung ist nur online über die Homepage des IFS möglich. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten kann jede*r Studierende in der Zeit von Mo – Do nur ein Abo pro Sportart buchen.
4. Freie Spielzeit (Einzeltermin)
Bei der freien Spielzeit steht der Platz zu einer bestimmten Zeit bzw. an einem bestimmten Tag zur freien Verfügung. Da sich eine gleichzeitige Nutzung durch Fußball und Basketball ausschließt, gilt folgende Regelung:
An den Tagen Dienstag, Donnerstag und Samstag hat die Sportart Basketball Vorrang, d.h. es kann nur Fußball gespielt werden, wenn der Platz nicht von Basketballer*innen beansprucht wird.
An den Tagen Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag hat die Sportart Fußball Vorrang, d.h. es kann nur Basketball gespielt werden, wenn der Platz nicht von Fußballern*innen beansprucht wird.
Vorreservierungen am Platz sind nicht möglich, es spielt immer – vorbehaltlich der Vorrangsregelung der Sportarten (s.o.) -, wer zuerst da ist. Die Mindestteilnehmendenzahl auf dem Spielfeld beträgt beim Fußball 14 Studierende, beim Basketball 6 Studierende pro Korb, auf dem Beachplatz 4 Studierende. Sollte die Teilnehmendenzahl nicht erreicht sein, sind andere Studierende ins freie Spiel zu integrieren. Das Zutrittsticket für die Sportanlage ist online über die Homepage des IFS zu buchen.
5. Kurse und Sonderveranstaltungen
Kurse und Sonderveranstaltungen haben Vorrang vor dem freien Spielbetrieb bzw. vor Abos. Dies gilt auch, wenn aufgrund von Sperrungen reservierte Stunden kurzfristig auf andere Plätze bzw. Zeiten verlegt werden müssen. Aktuelle Informationen, wie beispielsweise Sonderveranstaltungen, sind dem Belegungsplan zu entnehmen. Für Sonderveranstaltungen kann die Anlage durch das IFS gesperrt werden.
Falls seitens des IFS ein Termin abgesagt werden muss, erfolgt dies immer per Mail. Sofern dies sehr kurzfristig geschieht, wird zusätzlich telefonisch abgesagt.
6. Überlassung für selbstorganisierte Turniere
Auf Antrag können Hochschulmitglieder (für Turnierveranstaltungen u.ä.) die Sportanlage auch einmalig, für mehrere Stunden hintereinander (ab 3 Stunden) im Block belegen. Das Antragsformular und nähere Informationen findest du hier.
7. Flutlichtanlage
Für die Nutzung der Flutlichtanlage ist der Erwerb von Lichtkarten notwendig.
8. Schuhwerk
Auf dem Allwetterplatz darf nur mit Turnschuhen (keine Noppen- oder Stollenschuhe) gespielt werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Platzverweis und es können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
9. Auf dem Sportgelände besteht ein Rauch- und Alkoholverbot.
10. Eigenständiges Grillen, die Verwendung von Glasflaschen und der Ausschank von Alkohol ist auf und an der Sportanlage nicht gestattet und bedarf vorab einer gesonderten Genehmigung durch das IFS.
11. Jede*r Teilnehmer*in ist verpflichtet, Abfall vor Verlassen der Sportanlage sachgerecht zu entsorgen.
12. Die Durchführung nicht vom IFS autorisierter Kursangebote ist untersagt!
13. Beschädigungen und Mängel
Beschädigungen und Mängel müssen dem Institut für Sport umgehend mitgeteilt werden. Für Schäden, die durch unsachgerechte Nutzung oder Fahrlässigkeit auftreten, haftet der/
14. Abstellen von Fahrrädern
Das Abstellen von Fahrrädern innerhalb der Anlage ist aus Umwelt- und Sicherheitsgründen nicht gestattet. Wir bitten darum, die Fahrräder an den dafür vorgesehenen Fahrradständern abzustellen.
15. Toiletten
Toiletten stehen im Bibliotheksbereich A5, Teil A, EG zur Verfügung.
16. Verstöße gegen die Nutzungsordnung
Bei Verstößen gegen die Nutzungsordnung kann die Spielberechtigung entzogen werden. Die Spieler*innen haben den Anweisungen der Beauftragten (Lehrkräfte/Aufsichten) und Platzwarte Folge zu leisten und erkennen die Platzordnung mit Erhalt der Buchungsbestätigung bzw. Nutzung an. Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Regeln wird ein Nutzungsverbot für die Sportstätte ausgesprochen!
17. Die Benutzung der Sportanlage erfolgt auf eigene Gefahr.
Warnhinweis: Mit Fingerringen und anderem Schmuck kann man sich in den Netzen verfangen. Bei Feuchtigkeit besteht Rutschgefahr. Achtung Verletzungsgefahr!