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Nutzungs­ordnung für alle Einrichtungen

Mit der Buchung von Nutzungs­möglichkeiten, spätestens jedoch mit der Teilnahme am Hochschul­sport der Universität Mannheim erklären die Teilnehmenden verbindlich, sich über den Inhalt der Verwaltungs- und Benutzungs­ordnung des Instituts für Sport informiert zu haben und die Benutzungs­ordnung ohne Einschränkungen zu beachten.

Alle Sportler*innen sind verpflichtet, die Flächen, Anlagen, Einrichtungen und Geräte ordnungs­gemäß zu benutzen und pfleglich zu behandeln. Die Bestimmungen dieser Nutzungs­ordnung sowie eventueller Ergänzungen der jeweiligen Sportstätte sind zu beachten und einzuhalten. Die Ergänzungen der jeweiligen Sportstätten sind online abrufbar. Bei Verstößen behält es sich das Institut für Sport vor, eine Nutzungs­sperre (zeitweilig oder dauerhaft) auszusprechen.

Das Hausrecht über die Sportanlagen des Hochschul­sports übt der Träger oder eine von ihm beauftragte Aufsichtsperson aus. Den Anweisungen des Personals der jeweiligen Sportstätte ist Folge zu leisten. Wer gegen die Nutzungs­ordnung verstößt, kann von der Nutzung der Sporthallen ausgeschlossen werden.

1. Teilnahme­voraussetzungen
Der Zutritt zu den Anlagen des Hochschul­sports ist nur den zur Teilnahme am Hochschul­sport der Universität Mannheim berechtigten Personen mit entsprechendem Nachweis zu den Öffnungs­zeiten gestattet. Die Teilnahmeberechtigung ist der Aufsichtsperson unaufgefordert vorzulegen.

2. Hallenaufsicht
Der Zutritt zu den Sportstätten ist nur teilnahmeberechtigten Personen gestattet. Kursleitungen, Hausmeister sowie sonstige Beauftragte vom Institut für Sport sind berechtigt und angehalten, den Zutritt zu kontrollieren und anderen Personen gegebenenfalls den Zutritt zu verwehren. Bei Überfüllung bestimmter Veranstaltungen ist der/die jeweilige Übungs­leiter*in berechtigt, die Teilnehmendenzahl zu begrenzen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Anfangszeiten der Sportstunden zu beachten sind. Der/die jeweilige Übungs­leiter*in ist berechtigt, aus fach­lichen, gesundheitlichen Gründen oder bei größeren Verspätungen die Teilnahme an diesem Tag zu verweigern.

3. Diebstahl
Die Veranstalter haften nicht bei Diebstahl. Alle teilnehmenden Personen werden dringend aufgefordert, keine Wertsachen mitzubringen.

4. Öffnungs­zeiten/ Zutritt
Die Öffnungs­zeiten der jeweiligen Sportstätte sind im Sport­programm sowie auf der Homepage des Instituts für Sport veröffentlicht.

5. Bekleidung/ Hygiene
Die Sporthallen dürfen nur mit sauberen, hallengeeigneten Sportschuhen, die zuvor nicht als Straßenschuhe getragen wurden, betreten werden. Außerdem sollte auf zweckgemäße Kleidung geachtet werden. Gegebenenfalls wird die Nutzung eines Handtuchs als Auflage auf Trainingsmatten und -geräten vorausgesetzt. Eigene Getränke dürfen in bruchsicheren, verschließbaren Gefäßen mitgebracht werden, die Mitnahme von Glasflaschen ist nicht erlaubt. In den Sanitäranlagen, insbesondere den Duschen, ist das Färben oder Tönen der Haare sowie das Rasieren untersagt. Tiere dürfen nicht mit in die Sporthallen und Außen­anlagen mitgebracht werden. Die Sportschuhe müssen sportartentsprechend sein. Diese Regelung gilt für alle Sportkurse in Hallen. Rasenplätze dürfen nicht mit Stollenschuhen bespielt werden, auf Tennisplätzen sind Schuhe für Sandplätze (kein nach außen stehendes Profil) Pflicht. Es können weitere Vorschriften für Sportkleidung für besondere Sportarten (z.B. Segeln) ausgegeben werden, diese werden dem Teilnehmer bei der Anmeldung in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht.

6. Ordnungs­gemäße Nutzung
In den Sportanlagen stehen verschiedene Materialien zur Verfügung. Nach der jeweiligen Nutzung sind alle Geräte und Materialien von den Nutzern aufzuräumen. Fluchtwege sind freizuhalten und nicht zu verstellen. Alle Nutzer sind verpflichtet, die Sportstätten und ihre Einrichtungen sowie die bereitgestellten Geräte und Materialien vor und nach Gebrauch auf ihre Sicherheit zu prüfen oder prüfen zu lassen. Festgestellte Mängel oder Schäden sind von den Nutzern unverzüglich, spätestens am nächsten Arbeits­tag, dem Hochschul­sport zu melden.

Die Nutzer haften für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen oder Verunreinigungen an und in den Sportstätten, auf Wegen und gärtnerischen Anlagen sowie allgemein für Schäden, die von ihnen verursacht wurden. Es ist nicht erlaubt, Fahrräder oder Motorfahrzeuge im Innen­bereich der Sportstätten abzustellen. Die Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen geparkt werden. Das Rauchen sowie das Mitbringen und der Verzehr alkoholischer Getränke ist in allen Räumen der Sportanlagen untersagt.

7. Ausschluss von der Benutzung
Ein Verstoß gegen die Ordnungen des IfS kann zum Entzug der Teilnahmeberechtigung oder im Falle der Nutzung von Sportanlagen zum Platz­verweis führen. Die Kursleitung, das Aufsichtspersonal sowie der Sportwart sind autorisiert, die Teilnahmeberechtigung (d. h. SportsCard, Gästekarte, Sportanlagenkarte oder Sportartenkarte) einzuziehen. Die Einziehung ist schriftlich festzuhalten.

Wer gegen Ordnungen oder Anordnungen des IfS wiederholt oder schwerwiegend verstößt, kann teilweise oder ganz entweder vorübergehend oder auf Dauer von der Teilnahme am Hochschul­sportangebot ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere bei der Gefährdung von Personen, unsachgemäßer Nutzung der Sportanlagen und Geräte sowie bei Missbrauch der Teilnahmeberechtigung (z. B. Übertragung der Sportkarten etc.). Die Entscheidung über den Ausschluss trifft die Leitung des IfS.

Die Übungs­leiterinnen bzw. Übungs­leiter sind berechtigt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer vom Sporttreiben auszuschließen, wenn diese durch ihr Verhalten die Gesundheit oder das Wohlbefinden der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer trotz Mahnung erheblich gefährden. Entsprechende Vorfälle sind der Leitung des IfS mitzuteilen.

D2 FitnessGym & 55 CrossGym
Tennisplätze
Gesundheitszentrum E7
Unisporthalle Theodor-Heuss-Anlage
Alfred-Delp-Sportanlage im Friedrichspark