Das Angebot des Hochschulsports der Universität Mannheim richtet sich an die Studierenden und Beschäftigten der Universität Mannheim. Aufgrund von Kooperationsvereinbarungen können auch Mitglieder der folgenden Einrichtungen am Hochschulsport teilnehmen:
Zur Teilnahme am Sportprogramm benötigen alle Teilnehmenden eine SportsCard. Die SportsCard gilt für die ausgewiesene Laufzeit. Es folgt keine automatische Verlängerung. Die Gebühren (Betriebs- und Verwaltungskosten) sind unterschiedlich, da die Zuschüsse der einzelnen Kooperationspartner variieren.
Studierende beantragen die Sportscard unter Vorlage einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung. Die Antragsstellung der SportsCard ist aktuell ausschließlich online über das Antragsformular möglich. Die Bearbeitung kann bis zu 3 Werktagen dauern.
Mitarbeitende der kooperierenden Hochschulen sowie Angehörige von Absolventum, FdH, Fröbel Seminar, GESIS, HdBA, MBS, Popakademie Mannheim, Universität Mannheim Service und Marketing GmbH, ZI und ZEW erhalten die Zugangsdaten bei Ihrer Einrichtung. Die zuständigen Ansprechpersonen sind bei der jeweiligen Einrichtung unter Leitung hinterlegt.
Die SportsCard ist nicht übertragbar. Studierende müssen sich grundsätzlich mit einem gültigen Studierendenausweis ausweisen können. Im Zweifelsfall kann die Vorlage eines gültigen Personalausweises verlangt werden. Mitarbeitende und Mitglieder der kooperierenden Einrichtungen legen bitte einen gültigen Personalausweis vor.
Für jedes Angebot ist die maximale Anzahl an Teilnehmenden festgelegt und durch die Buchung beschränkt. Die Teilnahme ist nur durch vorherige Anmeldung möglich. Die Anmeldung zu den Kursen ist am gewünschten Kurstag morgens ab 7:00 Uhr freigeschaltet, sofern nicht anders ausgewiesen. Ohne Anmeldebestätigung (auch via Mobiles Ticket möglich) kein Zutritt zu den Sportanlagen. Melden sich zu wenige Personen an, muss die Veranstaltung leider abgesagt werden.
Wird ein gebuchter Kursplatz nicht in Anspruch genommen, muss dieser eigenständig storniert werden! Andernfalls werden bei Nichterscheinen 5,00€ pro Fehltermin in Rechnung gestellt. Die Abmeldung ist bis kurz vor Kursbeginn über einen Link in der Buchungsbestätigung möglich. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten und aus Rücksicht auf andere Interessierte ist der Kursplatz freizugeben, sobald absehbar ist, dass eine Teilnahme nicht möglich ist.
Die Universität Mannheim wird berechtigt, das ausgewiesene Entgelt von dem durch IBAN und BIC näher bezeichneten Konto per Lastschrift einzuziehen. Bei Nichteinlösung der Lastschrift, bei Widerspruch gegen die Lastschrift oder bei einer fehlerhaft angegebenen Kontoverbindung werden Name und Anschrift von der Universität Mannheim verwendet, damit ein Zahlungsanspruch geltend gemacht werden kann. Im Falle der Nichteinlösung wird diese Tatsache in eine Sperrdatei aufgenommen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald das Entgelt für die gebuchte Veranstaltung sowie das vom Institut für Sport der Universität Mannheim in Rechnung gestellte Bearbeitungsentgelt beglichen sind. Das Bearbeitungsentgelt entsteht durch Widerruf der Zahlung, bei mangelnder Deckung des Kontos oder bei der Angabe einer falschen Kontoverbindung. In diesem Fall wird zuzüglich zu dem Kursentgelt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 10,00€ pro Fall in Rechnung gestellt. Die Vorankündigung des Lastschrifteinzuges wird mit einer festgelegten Vorlauffrist vor dem Fälligkeitsdatum durch den Zahlungsempfänger per E-Mail verschickt.
Studierende der Hochschulregion Mannheim sind im Rahmen des Hochschulsports wie bei dem Besuch von Lehrveranstaltungen unfallversichert. Nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind Online-Angebote und die freie sportliche Betätigung außerhalb des organisierten Übungsbetriebs des Instituts für Sport (z.B. freie Spielgruppen, freie Übung, freies Tennisspielen, individuelles Training im Fitness- und Kraftstudio). Bei Kursen anderer Veranstalter*innen, die der Hochschulsport nur vermittelt, bzw. die in Kooperation stattfinden, sind die Teilnehmenden selbst für ihren Versicherungsschutz verantwortlich. Mitarbeitende der Universität Mannheim und Mitarbeitende der kooperierenden Hochschulen sowie Teilnehmende von Absolventum, FdH, Fröbel Seminar, GESIS, HdBA, MBS, Popakademie Mannheim, Universität Mannheim Service und Marketing GmbH, ZI und ZEW sind bei der Teilnahme am Hochschulsport grundsätzlich nicht versichert und daher selbst für ihren Versicherungsschutz verantwortlich, das heißt sie sind nur über deren eigene Unfall- oder Krankenversicherung versichert.