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Kooperierende und teilnahmeberechtigte Hochschulen

Das Angebot des Hochschul­sports der Universität Mannheim richtet sich an die Studierenden und Beschäftigten der Universität Mannheim. Aufgrund von Kooperations­vereinbarungen können auch Mitglieder der folgenden Einrichtungen am Hochschul­sport teilnehmen:

  • Absolventum Mannheim e.V.
  • DHBW Mannheim
  • Fanclub des Hochschul­sports e.V. (FdH)
  • Fröbel Seminar
  • GESIS
  • Hochschule der Bundes­agentur für Arbeit (HdBA)
  • Hochschule Mannheim
  • Mannheim Business School (MBS)
  • Popakademie Mannheim
  • Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim
  • Universität Heidelberg
  • Universität Mannheim Service und Marketing GmbH
  • Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI)
  • Zentrum für Europäische Wirtschafts­forschung (ZEW)

SportsCard

Zur Teilnahme am Sport­programm benötigen alle Teilnehmenden eine SportsCard. Die SportsCard gilt für die ausgewiesene Laufzeit. Es folgt keine automatische Verlängerung. Die Gebühren (Betriebs- und Verwaltungs­kosten) sind unter­schiedlich, da die Zuschüsse der einzelnen Kooperations­partner variieren.

Studierende beantragen die Sportscard unter Vorlage einer aktuellen Immatrikulations­bescheinigung. Die Antragsstellung der SportsCard ist aktuell ausschließlich online über das Antragsformular möglich. Die Bearbeitung kann bis zu 3 Werktagen dauern.

Mitarbeitende der kooperierenden Hochschulen sowie Angehörige von Absolventum, FdH, Fröbel Seminar, GESIS, HdBA, MBS, Popakademie Mannheim, Universität Mannheim Service und Marketing GmbH, ZI und ZEW erhalten die Zugangsdaten bei Ihrer Einrichtung. Die zuständigen Ansprechpersonen sind bei der jeweiligen Einrichtung unter Leitung hinterlegt.

Die SportsCard ist nicht übertragbar. Studierende müssen sich grundsätzlich mit einem gültigen Studierenden­ausweis ausweisen können. Im Zweifelsfall kann die Vorlage eines gültigen Personalausweises verlangt werden. Mitarbeitende und Mitglieder der kooperierenden Einrichtungen legen bitte einen gültigen Personalausweis vor.

Kursanmeldung

Für jedes Angebot ist die maximale Anzahl an Teilnehmenden festgelegt und durch die Buchung beschränkt. Die Teilnahme ist nur durch vorherige Anmeldung möglich. Die Anmeldung zu den Kursen ist am gewünschten Kurstag morgens ab 7:00 Uhr freigeschaltet, sofern nicht anders ausgewiesen. Ohne Anmeldebestätigung (auch via Mobiles Ticket möglich) kein Zutritt zu den Sportanlagen. Melden sich zu wenige Personen an, muss die Veranstaltung leider abgesagt werden.

Kursabmeldung

Wird ein gebuchter Kursplatz nicht in Anspruch genommen, muss dieser eigenständig storniert werden! Andernfalls werden bei Nichterscheinen 5,00€ pro Fehltermin in Rechnung gestellt. Die Abmeldung ist bis kurz vor Kursbeginn über einen Link in der Buchungs­bestätigung möglich. Aufgrund der begrenzten Kapazitäten und aus Rücksicht auf andere Interessierte ist der Kursplatz freizugeben, sobald absehbar ist, dass eine Teilnahme nicht möglich ist.

Bezahlung

Die Universität Mannheim wird berechtigt, das ausgewiesene Entgelt von dem durch IBAN und BIC näher bezeichneten Konto per Lastschrift einzuziehen. Bei Nichteinlösung der Lastschrift, bei Widerspruch gegen die Lastschrift oder bei einer fehlerhaft angegebenen Kontoverbindung werden Name und Anschrift von der Universität Mannheim verwendet, damit ein Zahlungs­anspruch geltend gemacht werden kann. Im Falle der Nichteinlösung wird diese Tatsache in eine Sperrdatei aufgenommen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald das Entgelt für die gebuchte Veranstaltung sowie das vom Institut für Sport der Universität Mannheim in Rechnung gestellte Bearbeitungs­entgelt beglichen sind. Das Bearbeitungs­entgelt entsteht durch Widerruf der Zahlung, bei mangelnder Deckung des Kontos oder bei der Angabe einer falschen Kontoverbindung. In diesem Fall wird zuzüglich zu dem Kursentgelt ein Bearbeitungs­entgelt in Höhe von 10,00€ pro Fall in Rechnung gestellt. Die Vorankündigung des Lastschrifteinzuges wird mit einer festgelegten Vorlauffrist vor dem Fälligkeits­datum durch den Zahlungs­empfänger per E-Mail verschickt.

Versicherung

Studierende der Hochschul­region Mannheim sind im Rahmen des Hochschul­sports wie bei dem Besuch von Lehr­veranstaltungen unfallversichert. Nicht in den Versicherungs­schutz eingeschlossen sind Online-Angebote und die freie sportliche Betätigung außerhalb des organisierten Übungs­betriebs des Instituts für Sport (z.B. freie Spiel­gruppen, freie Übung, freies Tennisspielen, individuelles Training im Fitness- und Kraftstudio). Bei Kursen anderer Veranstalter*innen, die der Hochschul­sport nur vermittelt, bzw. die in Kooperation stattfinden, sind die Teilnehmenden selbst für ihren Versicherungs­schutz verantwortlich. Mitarbeitende der Universität Mannheim und Mitarbeitende der kooperierenden Hochschulen sowie Teilnehmende von Absolventum, FdH, Fröbel Seminar, GESIS, HdBA, MBS, Popakademie Mannheim, Universität Mannheim Service und Marketing GmbH, ZI und ZEW sind bei der Teilnahme am Hochschul­sport grundsätzlich nicht versichert und daher selbst für ihren Versicherungs­schutz verantwortlich, das heißt sie sind nur über deren eigene Unfall- oder Kranken­versicherung versichert.