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Informationen zur Nutzung der Tennisplätze

1. Tennis- bzw. Turnschuhe

Um Beschädigungen der Weichplätze zu verhindern, darf auf den Tennisplätzen nur mit profillosen Tennisschuhen (keine Jogging-, Noppen-, oder Stollenschuhe) gespielt werden. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Platz­verweis und es können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

2. Platz­buchungen

Die Buchung der Tennisplätze ist nur online über die Homepage vom Institut für Sport möglich. Auf der Buchungs­bestätigung ist vermerkt, welches Spielfeld gebucht wurde.

3. Platz­belegung

Für jeden Tennisplatz benötigt eine spielende Person eine auf sie ausgestellte Buchungs­bestätigung.

4. Ausweiskontrolle

Als Spielausweis gilt die jeweilige Buchungs­bestätigung in Verbindung mit dem Studierenden­ausweis. In Zweifelsfällen ist der Personalausweis vorzulegen.

5. Platz­pflege

Die erforderliche Platz­pflege ist in die Spielzeit eingeschlossen. 5 Minuten vor Spielende muss der Platz mit den vorhandenen Geräten abgezogen werden. Bei trockener Witterung werden die Plätze zu jeder vollen Stunde automatisch für ca. 2 Minuten mit der Beregnungs­anlage gewässert!

6. Spielbeginn und Spielzeiten

Spielbeginn und Spielende ist jeweils zur vollen Stunde. Soweit es die Witterung zulässt, sind die Tennisplätze zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag – Sonntag (inkl. Feiertage) 7:00–23:00 Uhr. Die Platz­anlage ist täglich von 10.00 – 11.00 Uhr für die Platz­pflege gesperrt! Das Institut für Sport behält es sich vor, die Tennisanlage kurzfristig aus Witterungs­gründen oder für außerordentliche Maßnahmen und Veranstaltungen zu sperren.

7. Bespielbarkeit der Plätze

Sofern Oberflächenwasser auf den Plätzen steht, gelten diese als unbespielbar. Sie dürfen erst nach natürlicher Abtrocknung wieder benutzt werden. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheiden die beauftragten Lehr­kräfte bzw. Aufsichten oder der diensthabende Platz­wart. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Ist der Platz aufgrund von Regen bzw Nässe nicht bespielbar, kann die Platz­gebühr nicht erstattet werden.

8. Verstöße

Bei Verstößen gegen diese Ordnung kann die Spielberechtigung entzogen werden. Die Spieler*innen haben den Anweisungen der Beauftragten (Lehr­kräfte/Aufsichten) und Platz­warte Folge zu leisten und erkennen die Platz­ordnung mit Erhalt der Buchungs­bestätigung an.

9. Allgemeine Hinweise

Für die Benutzung der Plätze ist die Hausordnung des Hochschul­sports in Verbindung mit der Tennisplatz­ordnung verbindlich. Die Benutzung der Tennisplätze beim freien Spiel erfolgt auf eigene Gefahr. Den Anordnungen der Platz­aufsicht ist zu folgen; bei wiederholten Verstößen wird eine Nutzungs­sperre ausgesprochen.