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Informationen zur Nutzung des D2 FitnessGyms und des 55 CrossGyms

1. Teilnahme­voraussetzung
Am Hochschul­sport zur Teilnahme berechtigte Personen müssen zur Nutzung des D2 FitnessGyms oder des 55 CrossGyms eine GymCard erwerben. Diese ist über die Homepage online zu buchen, der ausgedruckte Nachweis ist der Aufsichtsperson unaufgefordert vorzulegen. Das Institut für Sport empfiehlt die Teilnahme an einem der Einführungs­kurse, die an den im Sport­programm angegebenen Zeiten stattfinden.

2. Öffnungs­zeiten
Das D2 FitnessGym hat montags bis freitags von 8:30 bis 22:30 Uhr, an Wochenenden sowie Feiertagen von 10:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. An den Weihnachtsfeiertagen, Silvester, Neujahr und Karfreitag hat das FitnessGym geschlossen.

Das 55 CrossGym hat montags bis freitags von 16:00 bis 22:00 Uhr, an Wochenenden sowie Feiertagen von 10:00 bis 16:00 Uhr geöffnet. An den Weihnachtsfeiertagen, Silvester, Neujahr und Karfreitag hat das 55 CrossGym geschlossen.

3. Bekleidung/Hygiene
Das Tragen von sauberen Sportschuhen, die nicht als Straßenschuhe verwendet werden, ist für alle Sporttreibenden verpflichtend. Außerdem sollte zweckgemäße Sportbekleidung getragen werden. Aus Hygienegründen ist bei der Benutzung der Geräte ein Handtuch unterzulegen. Nach Gebrauch insbesondere der Ausdauergeräte sind diese mit den zur Verfügung stehenden Desinfektions­mitteln und Tüchern zu reinigen. In den Sanitäranlagen, vor allem in den Duschräumen, ist das Tönen oder Färben der Haare sowie das Rasieren nicht gestattet.

4. Ordnungs­gemäße Nutzung
Die Hanteln, Gewichtsscheiben und Kleingeräte sind nach Gebrauch wieder an ihren Aufbewahrungs­ort zurückzulegen. Langhantelstangen und entsprechende Geräte müssen nach der Nutzung wieder vollständig abgebaut werden, d.h. die einzelnen Gewichte müssen von der Stange gelöst und an den Aufbewahrungs­ort gebracht werden. Das Reservieren von Trainingsgeräten ist nicht gestattet. Alle Sporttreibenden sind verpflichtet, die Sportstätten und ihre Einrichtungen sowie die bereitgestellten Geräte und Materialien vor und nach Gebrauch auf ihre Sicherheit zu prüfen oder prüfen zu lassen. Festgestellte Mängel oder Schäden sind von den Nutzer*innen unverzüglich, spätestens am nächsten Arbeits­tag, dem Hochschul­sport zu melden.
Taschen dürfen nicht mit auf die Trainingsfläche genommen werden. Im Eingangs­bereich stehen Schließfächer zur Verfügung, die kostenlos genutzt werden können. Getränke können in bruchsicheren, verschließbaren Behältern mitgebracht werden oder vor Ort gekauft werden. Das Mitbringen von Glasflaschen und der Verzehr von Speisen ist untersagt. Die Nutzer*innen haften für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen oder Verunreinigungen an und in der Sportstätte sowie allgemein für Schäden, die von ihnen verursacht wurden. Es ist nicht erlaubt, Fahrräder im Innen­bereich der Sportstätten abzustellen. Das Rauchen ist in allen Räumen der Sportanlage untersagt.

5. Hausrecht
Das Hausrecht über die Kraft- und Fitnessstudios übt der Träger oder eine von ihm beauftragte Aufsichtsperson aus. Wer gegen die Nutzungs­ordnung verstößt, kann von der Benutzung der Kraft- und Fitnessstudios ausgeschlossen werden.