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Informationen für Übungs­leitende

Das Institut für Sport (IfS) ist ein modernes Dienstleistungs­unter­nehmen innerhalb der Universität, das für den Freizeit-, Wettkampf- und Breitensport sowie die Gesundheit aller Studierenden und Mitarbeitenden der Universität Mannheim und seiner angeschlossenen Hochschulen in der Metropolregion Rhein-Neckar zuständig ist.

Kernaufgabe des Instituts ist die Planung, Organisation und Durchführung eines nachfrage­orientierten breiten- und gesundheits­sportlichen, hochwertigen und kostengünstigen Sportangebotes. Zentrales Ziel ist die Angebotserstellung eines attraktiven und vielfältigen Sportangebots, um noch mehr Hochschul­angehörigen regelmäßiges Sporttreiben zu ermöglichen.

Übungs­leiterin oder Übungs­leiter werden

  • Mach mit – wir suchen dich als Übungs­leitung!

    Das IFS ist immer auf der Suche nach engagierten und zuverlässigen Übungs­leiterinnen und Übungs­leitern für unser Sport­programm. 

  • Vorstellungs­gespräch

    Jeder Übungs­leitenden-Tätigkeit geht ein Vorstellungs­gespräch mit der Leitung des Hochschul­sports oder der Leitung Fitnessstudios voraus. Die Gespräche finden online über Zoom oder in unserem Office L10, 11–12, 4. OG, bzw in unseren Fitnessstudios nach Termin­vereinbarung statt. Es wird gebeten, die wichtigsten Punkte zu organisatorischen Abläufen auf dieser Website VOR dem Gespräch durchzulesen und ggf. Fragen im persönlichen Gespräch zu klären. 

Sportangebote leiten

  • Deine Aufgaben als Übungs­leitung

    Die Aufgaben der Übungs­leitung sind: 

    • Halten des Unter­richts unter Berücksichtigung aktueller, sportphysiologischer Trainingslehre
    • Kontrolle der Teilnehmenden
    • Rückmeldung, falls Equipment oder Halle Schäden aufweisen
  • Self-Sevice Zugang

    Jede Übungs­leitung erhält zu Beginn des Kurses/Semesters einen individuellen Online-Zugang zum Einsehen der aktuellen Teilnahmeliste per E-Mail zugeschickt. Die regelmäßige Über­prüfung der Liste vor Kursbeginn ist zwingend notwendig. Wer nicht auf der Liste steht, darf nicht teilnehmen. 

    Über den Self-Service-Zugang kann jede Übungs­leitung die aktuelle Kursliste einsehen, um die Anwesenheit der Kursteilnehmenden zu überprüfen. Aus datenschutz­rechtlichen Gründen ist die Übungs­leitung dazu verpflichtet, mit den ihr anvertrauten Daten verantwortungs­voll umzugehen und diese lediglich für das Kursangebot zu nutzen. Können die Teilnehmenden keinen Berechtigungs­ausweis vorweisen, sind sie vom Kurs auszuschließen und gegebenenfalls beim Institut zu melden.

  • Self-Service Zugang Mailfunktion

    Bei anmeldepflichtigen Kursen kann die Übungs­leitung über den Self-Service-Link die Teilnehmenden über einen eventuellen Kursausfall informieren. Das IfS ist dennoch in jedem Fall auch darüber zu informieren. Die Ansprache sollte immer höflich und dienstleistungs­orientiert sein. Ersatztermine sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Auch hier gilt: Bei kurzfristigen Absagen, die auch per Mail nicht mehr alle erreichen könnten, bitten wir darum, den Kurs persönlich vor Ort abzusagen. (siehe unten KURSAUSFÄLLE / VERTRETUNG).

  • Self-Service Teilnahmestatistik

    Bei allen Angeboten muss die Anzahl der Teilnehmenden im SelfService eingetragen werden. Die unter anderem auf dieser Grundlage erstellte Statistik ist wichtig für die zukünftige Planung des Hochschul­sports. Bei rückläufiger Anzahl der Teilnehmenden in laufenden Kursen solltet Ihr bitte Rücksprache mit dem IFS halten. 

    Teilnehmende, die im Self-Service-Link gelistet, aber nicht erschienen sind, sind namentlich am Ende einer Stunde per Mail dem IFS-Office zu melden. 

  • Kurszeiten

    Die vereinbarten Termine sowie die Uhrzeiten sind unbedingt einzuhalten. Auch das Auf- und Abbauen von benötigtem Equipment gehört ebenfalls zur Kurszeit dazu.  

    Es liegt dabei in der Verantwortung der Übungs­leitenden die Teilnehmenden pünktlich heraus oder herein zu bewegen. Nur so ist es möglich, dass jedem Kurs jeweils die volle Kurs-Zeit zur Verfügung steht.

  • Kursausfälle / Vertretung

    Für ein gelungenes Sport­programm ist es uns wichtig, dass ihr in dem vorab vereinbarten Zeitraum wie besprochen zur Verfügung steht. Absagen sollen immer die Ausnahme bleiben. Falls ihr dennoch einmal verhindert seid, bitten wir euch, folgende Regelungen zu beachten:

    1.       Frühzeitige Absagen (mehr als 24 Stunden vor Kursbeginn)

    • Grundlegend gilt: Wir erwarten eine frühzeitige Vertretungs­suche
    • Sobald ihr eine Vertretung gefunden habt oder wenn sich bis 14:00 Uhr am Vortrag des Kurses niemand bereitgestellt hat: Meldung (per Mail oder Anruf) ans IFS-Office (sportmail-uni-mannheim.de), Christian Burgahn (burgahn@uni-mannheim.de) und Charlotte Werner (wernermail-uni-mannheim.de), damit wir den Kurs noch rechtzeitig aus dem System nehmen können (die Kursanmeldung beginnt immer 24h vor Kursbeginn).

    2.       Kurzfristige Absagen (weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn)

    • Kurzfristige Absagen sollten nur im äußerten Ausnahmefall erfolgen.
    • Pro Semester sind max. 2 kurzfristige Absagen zulässig; sollten häufiger kurzfristige Absagen vorkommen, behalten wir uns vor, den Kurs aus dem Programm zu nehmen.
    • Die Kursabsagen liegen in eurer Verantwortung und erfolgen über den SelfService-Zugang.
    • Folgende Infos müssen in einer Absagemail enthalten sein: Grund der Absage und euer Name (damit nachvollziehbar ist, von wem die Meldung kommt)
    • Leitet eure Absagemail im Anschluss bitte an Christian Burgahn (burgahn@uni-mannheim.de) und Charlotte Werner (wernermail-uni-mannheim.de) weiter.
    • Außerdem informiert uns nach Absenden der Absagemail bitte immer telefonisch, damit wir den Kurs ohne Verzögerungen aus dem System nehmen können und keine kurzfristigen Anmeldungen mehr dazukommen.
    • Gegebenfalls sind ebenfalls die Aufsichten in E7 oder D2 zu informieren. 

    3.       Warum ist uns das wichtig? Wir möchten für Studierende eine verlässliche Einrichtung sein; wenn Kurse regelmäßig kurzfristig entfallen, beeinträchtigt das unser Sportangebot und mindert den Spaß am Hochschul­sport – das möchten wir unbedingt vermeiden und bitten um eure Mitarbeit.

  • Kursleitung-Kontaktformular

    Für die Teilnehmenden am Hochschul­sport besteht die Möglichkeit, sich mit Übungs­leitungen über die Homepage des Instituts für Sport mittels Kontaktformular in Verbindung zu setzen. Hierzu kann bei den Vertragsformularen angegeben werden, ob der Funktion Kontaktformular zugestimmt wird oder nicht. Wichtig ist: Die Mailadresse der Übungs­leitung ist zu keinem Zeitpunkt öffentlich einsehbar. Erst wenn der Anfragemail geantwortet wird, bekommen die Anfragenden die E-Mail-Adresse der Übungs­leitung zu sehen, diese Entscheidung trifft dann die Übungs­leitung. Bei Fragen bezüglich der Organisation, Zahlungs­abwicklung, Rücktritten, etc. kann an die sportmail-uni-mannheim.de verwiesen oder die Mail dorthin weitergeleitet werden. 

  • Dein Zutritt zu den Sportstätten: Token- und Schlüsselverwaltung

    Der Zugang zu den Sportstätten erfolgt in der Regel mit Token (Trans­pondern) und teilweise Schlüsseln. 

    Um einen Schlüssel zu erhalten, könnt ihr hier einen Termin buchen. 

    Token und Schlüssel sind unaufgefordert am Ende des Kurses zurückzugeben. 

  • SportsCard und Einlasskontrolle

    Zur Teilnahme am Hochschul­sport benötigen alle Teilnehmenden eine SportsCard, die jeweils ein Semester lang gültig ist. Die SportsCard ist online zu beantragen oder zu buchen (LINK SPORTSCARD). 

    Weiterhin ist für jede Teilnahme eine Online-Anmeldung erforderlich. Das mobile Ticket (Barcode) ist von den Teilnehmenden immer mitzuführen (Smartphone oder Ausdruck). In den Sportstätten E7 und D2 obliegt die Kontrolle der Teilnehmenden dem Aufsichtspersonal an der Theke. Sofern keine Aufsichten vor Ort sind, ist die Übungs­leitung verpflichtet, die Teilnehmenden über die Liste im Self-Service-Portal zu kontrollieren und sich im Bedarfsfall/Zweifel auch das mobile Ticket (ggf. in Verbindung mit einem Lichtbildausweis) zeigen zu lassen. 

    Grundsätzlich sind alle Übungs­leitenden berechtigt und aufgefordert die Zugangsberechtigung zum Hochschul­sport zu überprüfen.
    Bei der Über­prüfung immer die Vorlage eines Lichtbildausweises und die Vorlage einer gültigen Karte, eines Ausweises und eine Anmeldebestätigung erforderlich.

  • Meldung von Mängeln an Sportanlagen und Sportgeräten

    Sportanlagen und Sportgeräte: 

    Wenn Ihr Mängel an den Sportanlagen feststellt – hierzu gehören auch unsaubere Sporthallen – meldet dies bitte umgehend dem IFS-Office.

    Mängel melden: 

    Ebenso solltet Ihr über defektes Material beziehungs­weise defekte Medien (Audio-Anlagen, Headset oder anderes) informieren. Beim Einsatz von Sport- und Spielgeräten ist es notwendig, dass Ihr die Rückgabe und Lagerung überprüft. 

  • Unter­richtssprache

    Die Unter­richtssprache in den Angeboten des Hochschul­sports ist grundsätzlich Deutsch.
    Sollten Teilnehmende dem Inhalt des Angebots nicht in deutscher Sprache folgen können, begrüßt das Hochschul­sportzentrum es, wenn die Übungs­leitung im Rahmen Ihrer Möglichkeiten englisch sprach­ige Hinweise gibt. Ein Anspruch auf englisch sprach­ige Unter­weisung ergibt sich hieraus für Teilnehmende nicht.    

    Es gibt vereinzelt Kurse, die explizit auf Englisch angeboten werden. Im Vertretungs­fall kann hier auch auf Deutsch unter­richtet werden. In diesem Fall hat die eigentliche Übungs­leitung ihre Teilnehmenden im Vorfeld über die Self-Service-Mailfunktion zu informieren. 

  • Teilnahme von Übungs­leitungen an Angeboten des IFS

    Auch unsere Übungs­leitungen können am Angebot teilnehmen. Hierzu ist ebenfalls eine SportsCard erforderlich. Diese erhaltet ihr auf Anfrage beim IFS-Office. Übungs­leitungen mit aktuellem Vertrag und Kurs erhalten 50% auf die GymCard. Hierzu muss die Buchungs­bestätigung der GymCard unmittelbar nach Buchung ans IFS-Office gesendet werden, damit der Rabatt nachträglich gewährt werden kann. 

Programmplanung

  • Ablauf und Organisation der Programmplanung

    Das Sport­programm wird in vier unter­schiedlichen Zeiträumen geplant. Übungs­leitungen erhalten vorab per E-Mail die Aufforderung, sich bei Interesse für die Programmplanung zurückzumelden. 

    • Sportangebot FSS: umfasst die Vorlesungs- und Prüfungs­zeit des Sommersemesters (Februar – Juni, ohne Osterferien)
    • Sportangebot FSS VfZ: umfasst die vorlesungs­freie Zeit des Sommersemesters (Mitte Juni – September)
    • Sportangebot HWS: umfasst die Vorlesungs- und Prüfungs­zeit des Wintersemesters (September – Dezember)
    • Sportangebot HWS VfZ: umfasst die vorlesungs­freie Zeit des Wintersemesters (Dezember – Februar)

    Ein Einstieg ins Programm ist auch unter­halb dieser Zeiträume möglich, sofern es organisatorisch und räumlich umsetzbar ist. 

    In der abschließenden Phase der Programmplanung erhalten alle Übungs­leitungen eine Vorab-Über­sicht des Sport­programms zur Durchsicht per Mail. Ebenso werden dann zu gegebener Zeit alle Daten (Kurszeitraum, Wochentag, Uhrzeit, Sportstätte, etc.) auf der Internetseite des Instituts für Sport veröffentlicht. Hier obliegt es der Übungs­leitung, die Angaben in der Mail sowie online zu überprüfen. Ebenso können alle Einzeltermine im jeweiligen Zeitraum eingesehen werden, indem man online bei seinem eigenen Kurs auf den jeweiligen Zeitraum klickt. Es öffnet sich eine Über­sicht aller Termine. Sofern einzelne Termine nicht wahrgenommen werden können, hat die Übungs­leitung unverzüglich das Institut für Sport zu informieren und ggf. Vertretungen zu benennen.

  • Einsicht in die Belegungs­pläne

    Eine Über­sicht der Belegungs­pläne unserer Sportstätten ist hier möglich. Sofern dem Office bekannt, sind diese Pläne auch immer aktuell, d. h. bei bekannten Kursausfällen erscheint ein Kurs auch nicht im Belegungs­plan. 

Parken

  • Parksituation Sportstätten

    In den Sportstätten stehen i.d.R. keine Park­möglichkeiten zur Verfügung. Ausnahme ist unser Gesundheits­zentrum E7. Dort dürfen Übungs­leitungen zum Zeitpunkt ihres Kurses im Hinterhof parken (Schlüssel erforderlich). Teilnehmenden stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Die Sportstätten verfügen über Fahrradständer. 

Vertrag und Abrechnung

  • Gültiger Vertrag als Voraussetzung für die Vergütung

    Jede Übungs­leitung braucht für das entsprechende Semester einen gültigen Vertrag. Ohne gültigen Vertrag ist eine Auszahlung der Abrechnung nicht möglich. 

  • Aufwandsentschädigung

    Die Verträge für Übungs­leitungen werden über die Ehrenamtspauschale vergütet. Nach § 3 Abs. 26 EStG gilt die Vergütung von Übungs­leitende als Aufwandsentschädigung und ist bis 3.000 Euro pro Jahr steuer- und sozial­versicherungs­frei. Es darf kein Beschäftigungs­verhältnis mit der Universität Mannheim bestehen (Hilfskraft, Mitarbeiter*in)!  

    Aufsicht 12,- €/h

    Sportübungs­leitung 15,- €/h

    Sportübungs­leitung Yoga, Tennis, Gesundheits­kurse (mit Zertifikat oder entsprechendem Qualifikations­nachweis einer Ausbildung) 19,50 €/h 

  • Erstellung des Vertrags

    Um einen Vertrag erstellen zu können, brauchen wir vorab eine Erklärung der Hochschul­sportlehr­kraft (LINK?) für das entsprechende Kalenderjahr. Änderungen der persönlichen Daten (Adresse, Bankverbindung, etc.) sind umgehend an das Office (sportmail-uni-mannheim.de) mitzuteilen. 

Sicherheits- und Verhaltensregeln im Hochschul­sport

  • Unfallmeldung

    Bei Unfällen im angeleiteten Hochschul­sport sind alle Studierenden der Uni MA sowie der kooperierenden Hochschulen über die Unfallkasse des Landes BW unfallversichert; Bedienstete nur in sehr spezifischen Fällen.

    Unfälle melden! 

    Es ist wichtig, dass die verunfallte Person einen ausfüllt und binnen zwei Tagen dem IFS-Office inkl. einer aktuellen Immatrikulations­bescheinigung zukommen lässt.

    Unfallmeldebögen: 

    Unfallmeldebögen gibt es als Download (PDF, 294 kB). Darüber hinaus besteht für alle anderen Teilnahmen keinerlei Versicherung. Deshalb ist den Teilnehmenden zu empfehlen, mögliche Restrisiken durch einen privaten Versicherungs­schutz abzudecken.

    Beschäftigte der Uni MA sind bei der Teilnahme am Hochschul­sport nur dann unfallversichert, wenn Veranstaltungen ausschließlich für Bedienstete der Uni MA als BGM-Maßnahme ausgeschrieben sind und eine unmittelbare Anbindung an die tägliche Arbeits­zeit aufweisen (Wochenend­veranstaltungen und Extra-Touren sind ausdrücklich ausgenommen). Ein privater Versicherungs­schutz wird daher allen Beschäftigten dringend empfohlen. 

    Für alle anderen Personen und Fälle besteht keine Unfall­versicherung. Ein privater Versicherungs­schutz wird daher dringend empfohlen. 

  • Erste Hilfe

    Übungs­leitungen wird empfohlen, regelmäßig einen Auffrischungs­kurs Erste-Hilfe zu absolvieren. Dazu genügt ein Kurs mit mind. 8 UE über einen Anbieter der freien Wahl. Gegen Vorlage einer Quittung und Teilnahme­bescheinigung kann die Gebühr für den Kurs erstattet werden. 

  • Nutzung Sportanlagen außerhalb der Kurszeiten

    Die Nutzung der Sportstätten außerhalb der vereinbarten Kurszeiten ist nicht erlaubt. Für besondere Anlässe können gesonderte Anträge zur Nutzungs­überlassung (PDF, 190 kB) gestellt werden.

  • Schutz­konzept Prävention sexualisierter Gewalt

    Ein wertschätzendes und achtsames Miteinander ist die Grundlage unseres Hochschul­sports. Um Über­griffe zu verhindern und Betroffene bestmöglich zu unter­stützen, haben wir ein Schutz­konzept entwickelt, das präventive Maßnahmen und klare Interventions­strukturen umfasst. Unser Ziel ist es, eine Kultur der Achtsamkeit und des Hinschauens zu fördern – eure Rolle als Übungs­leitung ist dabei essenziell.

    • Code of Conduct: Der Code of Conduct definiert verbindliche Verhaltens­richtlinien für alle Übungs­leitungen. Die Unter­zeichnung dieses Dokuments ist Voraussetzung für eine Anstellung am IFS. Bitte reicht den unter­schriebenen Code of Conduct gemeinsam mit den Vertrags­unter­lagen ein.
    • Sensibilisierungs­schulung: Um euch für das Thema sexualisierte Gewalt im Sport zu sensibilisieren und Handlungs­sicherheit für verschiedene Situationen zu vermitteln, bieten wir eine zweistündige Schulung an. Hier erarbeiten wir gemeinsam, wie wir unsere Sportkurse als safer spaces gestalten können. Die Schulung findet in Präsenz statt, ist für alle Übungs­leitungen verpflichtend und kann über unsere Webseite gebucht werden. Die Teilnahme gilt als Arbeits­zeit.
    • Anlaufstellen: Solltest du beim Hochschul­sport Grenzverletzungen, Diskriminierungen und/oder sexualisierte Gewalt erleben oder beobachten, zögere nicht, dich an unsere Vertrauenspersonen zu wenden (safesport@uni-mannheim.de) / https://www.uni-mannheim.de/sport/community/safesport/anlaufstellen/#c382904

Fortbildungen