Die bundesweiten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus stellen auch weiterhin für die Wissenschaft eine Herausforderung dar. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifizierungsphase mit zu pflegenden Angehörigen oder Kindern sind auch weiterhin stark belastet: Kinder unter 12 Jahren können noch keinen Impfschutz erhalten und haben ein erhöhtes Risiko einer Infektion, werden in Quarantäne geschickt, Betreuungszeiten werden aufgrund geringer Personalkapazität kurzfristig gekürzt, Freizeitangebote am Nachmittag fallen aus, Hilfe im familiären Umfeld ist oft nur begrenzt möglich. Um hierfür einen Ausgleich zu schaffen, schreibt die Universität Mannheim erneut das Sonderprogramm der Maßnahme FAiR@UMA (Family Assistance in Research) aus.
Sie können bei uns unbürokratisch Gelder für Hilfskraftmittel beantragen. Die Hilfskraft unterstützt Sie in allen Stadien der wissenschaftlichen Publikation, übernimmt Recherchearbeiten, führt Datenerhebungen fort und nimmt zeitaufwändige Administration ab.
Wichtig: Um die Hilfskraftmittel beantragen zu können, muss Ihr Arbeitsverhältnis zu einem geringen Prozentsatz aktiv sein.
Zielgruppe:
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifizierungsphase(Promotion, Postdoc, Juniorprofessur) der Universität Mannheim, die eine/-n Angehörige/-n pflegen oder die mindestens mit einem Kind im gleichen Haushalt leben, das sein sechzehntes Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Getrenntlebende, die nicht im gleichen Haushalt mit ihren Kindern leben, sind antragsberechtigt, wenn sie ihren Bedarf glaubhaft machen können. Voraussetzung für die Antragsstellung ist ein aktiver Arbeitsvertrag mit der Universität Mannheim in der Zeit der Förderung. Bewerberinnen und Bewerber aus vorherigen Förderungsrunden können formlos einen Antrag auf Weiterförderung stellen.
Art der Förderung:
Mittel für eine Hilfskraft (gepr./
Hilfskraft | Maximal monatliche Stundenanzahl |
ungeprüft | 48 |
Geprüft mit Bachelor-Abschluss | 41 |
Geprüft mit Master-Abschluss | 30 |
Förderdauer:
bis zu 6 Monate, von Januar bis Juni 2022 oder von Februar bis Juli 2022.
Abgabefrist Antrag:
14. Dezember 2021