Gleichstellungsbeauftragte
Prof. Dr. Astrid Lembke ist die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universität Mannheim. Sie unterstützt die Universität bei ihrer Aufgabe, Chancengleichheit auf allen Karrierestufen der Wissenschaft zu erreichen. Dies beinhaltet unter anderem die Stärkung von Frauen in der Forschung, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie die Gewährleistung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Schwerpunkte:
Empirische Evidenz
Für welche Maßnahmen im Gleichstellungsbereich ist eine positive Wirksamkeit durch empirische Studien nachgewiesen? Mit Fact-Sheets, die den Forschungsstand zu einzelnen Fragestellungen zusammenfassen, schafft die Gleichstellungsbeauftragte eine verlässlichere Entscheidungsgrundlage für die Zukunft. Es gibt fünf Fact-Sheets mit Empfehlungen zu den Themen:
Berufungsleitfaden
Die Professur ist das Nadelöhr in der wissenschaftlichen Laufbahn. Gleichzeitig ist sie die Qualifikationsstufe, in der Wissenschaftlerinnen immer noch am deutlichsten unterrepräsentiert sind. Eine empirisch basierte Überarbeitung des aktuellen Berufungsleitfadens (Intranet) unter Gleichstellungsaspekten soll den Anteil weiblich besetzter Professuren an der Universität Mannheim erhöhen. Nähere Informationen zu den Zusammenfassungen des Forschungsstands sowie daraus abgeleitete Empfehlungen (Fact-Sheets) finden Sie unter Empirische Evidenz.
Genderbezogene Forschung
Sie möchten eine Qualifikationsarbeit in den Bereichen Gender und Diversity schreiben oder forschen zu diesen Bereichen? Sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen. Für Abschlussarbeiten und Publikationen zu gender- oder diversitybezogenen Themen vergibt die Senatskommission für Gleichstellung jährlich zwei Preise.
Weitere Themen:
Aufgaben
Das Landeshochschulgesetz (LHG) regelt in § 4 die Aufgaben der zentralen Gleichstellungsbeauftragten. Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte hilft, die Chancengleichheit von Frauen und Männern durchzusetzen sowie bestehende Nachteile für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen zu beseitigen. Die Gleichstellungsbeauftragte ist laut Grundordnung der Universität Mannheim Vorsitzende der Senatskommission für Gleichstellung.
Die Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und Diskriminierung finden Sie unter Beratung.
Rechte
Mit dem Amt der zentralen Gleichstellungsbeauftragten ist auch eine Reihe von Rechten verbunden, die ebenfalls § 4 des Landeshochschulgesetzes (LHG) festschreibt. Diese beinhalten ihr Recht auf frühzeitige und umfassende Information, das unmittelbare Vortragsrecht im Rektorat und die Weisungsungebundenheit. Die zentrale Gleichstellungsbeauftragte gehört dem Senat sowie weiteren Gremien an und nimmt am Universitätsrat mit beratender Stimme teil. Für die Ausübung ihrer Tätigkeit stellt die Hochschule der zentralen Gleichstellungsbeauftragten die erforderliche Personal- und Sachausstattung bereit und entlastet sie angemessen von ihren sonstigen Dienstaufgaben.
Rechtliche Grundlagen
Das Landeshochschulgesetz (LHG) schreibt die Existenz einer zentralen Gleichstellungsbeauftragten an allen Hochschulen in Baden-Württemberg vor und legt deren Aufgaben und Rechte fest.