Finanzielle Absicherung ist auf dem langen Karriereweg zur Professur oft nicht garantiert. Besonders in den Übergangsphasen zum nächsten Karriereschritt entscheiden sich in Deutschland überdurchschnittlich viele Wissenschaftlerinnen für den „drop out“. Bevor Sie der Wissenschaft den Rücken zukehren, informieren Sie sich über unsere Finanzierungsmöglichkeiten.
Die Promotion steht kurz vor dem Abschluss, die Finanzierung läuft früher aus, die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandamie hatten Auswirkungen auf Ihre wissenschaftliche Arbeit. Oder für die Postdoc-Phase steht keine Stelle zur Verfügung. Unsere Abschluss- und Übergangsfinanzierungen füllen diese und andere ungewollte Lücken.
Zielgruppe
Wissenschaftlerinnen aller Qualifizierungsstufen zum Anschub- bzw. Abschluss eines Promotions- oder Habilitationsvorhabens und zur Überbrückung von Finanzierungslücken beispielsweise bei Beantragung von Drittmitteln.
Bewerben können sich ausschließlich Wissenschaftlerinnen, deren Arbeitsverträge und Stipendien an der Universität Mannheim auslaufen und deren Stellen nicht über Haushalts- oder Drittmittel weiterfinanziert werden können.
Art der Förderung
Stelle TV-L E 13 im Umfang von 50% (derzeit 19,75 Stunden)
Förderdauer
bis zu 6 Monaten
Bitte beachten: Verlängerung um weitere 6 Monate als sog. „Corona-Komponente“ möglich, wenn sich die Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie negativ auf die wissenschaftlichen Leistungen bzw. Karriereplanungen ausgewirkt haben.
Abgabefrist Antrag
Die aktuelle Ausschreibungsrunde ist abgeschlossen. Eine Neuausschreibung ist geplant und wird hier bekannt gegeben.
Ziel des 2023 vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) neu ausgerichteten Programms ist es, mit Hilfe von strukturierten Postdoc-Positionen talentierte Frauen durch die Postdoc-Phase zu führen, das überproportionale Ausscheiden von Frauen in der Postdoc-Phase zu verhindern und hoch qualifizierte Talente dauerhaft für die Wissenschaft zu gewinnen.
Zur Erreichung der Förderziele bilden Junior- bzw. Tenure-Track-Professorinnen mit einer kürzlich promovierten Wissenschaftlerin (i.d.R. bis zwei Jahre nach der Promotion) für max. drei Jahre ein Tandem.
Gefördert durch das MWK und den Europäischen Sozialfonds Plus wird ein dreijähriges Beschäftigungsverhältnis einer kürzlich Promovierten (TV-L EG 13 bzw. 14, 100 %). Die jeweilige Hochschule stellt weitere 15.000 EUR als Qualifizierungsbudget für Sachmittelausgaben zur Verfügung.
Zielgruppe:
Antragsberechtigt sind Juniorprofessorinnen und Tenure-Track-Professorinnen nach § 51b LHG in den ersten 18 Monaten nach Dienstantritt.
Art der Förderung:
TV-L EG-13 bzw. EG 14 im Umfang von 100 %
Förderdauer:
3 Jahre
Abgabefrist Antrag:
Anträge sind ab sofort bis zum 31. Mai 2025 fortlaufend über das Dezernat I an die Hochschulleitung einzureichen.
Bei Interesse an einer Antragstellung wenden Sie sich an Dr. Eva Johach.