Die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten
Die Grundordnung der Universität Mannheim legt fest, dass jede Fakultät mindestens eine Person als Fakultätsgleichstellungsbeauftragte*n wählt. Diese nehmen beratend an den Sitzungen des Fakultätsrates und der Senatskommission für Gleichstellung teil.
Die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten sind automatisch Stellvertreter*innen der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und vertreten sie in dieser Funktion in den Berufungskommissionen. Für die Tätigkeit als Fakultätsgleichstellungsbeauftragte bestehen in den einzelnen Fakultäten und über die Stabsstelle Gleichstellung und Diversität unterschiedliche Regelungen zur Entlastung der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten.
In den Einrichtungen der Universität Mannheim gibt es weitere Gleichstellungsakteur*innen.
Aktuelle Fakultätsgleichstellungsbeauftragte
In den Fakultäten und weiteren Einrichtungen der Universität Mannheim setzen sich derzeit diese Personen mit Gleichstellungsfragen auseinander:
Einrichtung | Beauftrage*r |
---|---|
Fakultätsgleichstellungsbeauftragter der Jura und VWL | Stellvertreter: |
Fakultätsgleichstellungsbeauftragte der BWL | Prof. Dr. Carmela Aprea |
Gleichstellungsreferent des Dekanats BWL | |
Fakultätsgleichstellungsbeauftragte der Sozialwissenschaften | Prof. Dr. Beatrice G. Kuhlmann Stellvertreterinnen: |
Fakultätsgleichstellungsbeauftragter der Philosophischen Fakultät | Prof. Dr. Johannes Müller-Lancé Stellvertreterin: |
Fakultätsgleichstellungsbeauftragte der WIM | Stellvertreter: |
Gleichstellungsreferentin des MZES | Stellvertreter: |
Vertreterin der GESS | Dr. Golareh Khalilpour |
Kontakt

Corinna Kröger (sie/ihr)
Gleichstellungsbeauftragte
B 6, 30–32 – Raum 033
68159 Mannheim