Foto: Stefanie Eichler
Die Grundordnung der Universität Mannheim legt fest, dass jede Fakultät mindestens eine Person als Fakultätsgleichstellungsbeauftragte oder Fakultätsgleichstellungsbeauftragten wählt. Diese nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Fakultätsrates und der Senatskommission für Gleichstellung teil.
Die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten sind automatisch Stellvertreterinnen und Stellvertreter der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und vertreten sie in dieser Funktion in den Berufungskommissionen. Für die Tätigkeit als Fakultätsgleichstellungsbeauftragte bestehen in den einzelnen Fakultäten und über die Stabsstelle Gleichstellung und soziale Vielfalt unterschiedliche Regelungen zur Entlastung der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten.
In den Einrichtungen der Universität Mannheim gibt es weitere Gleichstellungsakteurinnen und -akteure.
In den Fakultäten und weiteren Einrichtungen der Universität Mannheim setzen sich derzeit diese Personen mit Gleichstellungsfragen auseinander:
Fakultätsgleichstellungsbeauftragte der Jura | Stellvertreterin: |
Fakultätsgleichstellungsbeauftragte der VWL | Stellvertreter: |
Fakultätsgleichstellungsbeauftragte der BWL | Prof. Dr. Carmela Aprea |
Gleichstellungsreferentin des Dekanats BWL | |
Fakultätsgleichstellungsbeauftragte der Sozialwissenschaften | Stellvertreterinnen: |
Prodekanin Forschung, Nachwuchs und Gleichstellung der Philosophischen Fakultät | Stellvertreterin: |
Fakultätsgleichstellungsbeauftragte der WIM | Stellvertreterin: |
Gleichstellungsreferentin des MZES | Stellvertreter: |
Vertreterin des Gender and Diversity Committee der GESS | |
Gleichstellungsfragen im SFB 884 |