Die Senatskommission für Gleichstellung berät den Senat in Gleichstellungsfragen. Sie wirkt bei der Förderung der Gleichstellung im wissenschaftlichen Bereich mit. Die Vorsitzende der Kommission ist die Gleichstellungsbeauftragte. Weitere stimmberechtigte Mitglieder sind jeweils zwei gewählte Personen aus den vier Statusgruppen „Professor*innen“, „Akademische Mitarbeitende“, „Promovierende“ und „Studierende“. Die Senatskommission für Gleichstellung tagt mindestens einmal pro Semester.
Laut einer aktuellen Befragung wünschten sich die Gleichstellungsakteur*innen der Universität Mannheim die untenstehenden Themen als Schwerpunkte der Gleichstellungsarbeit. Zu einigen Fragestellungen wurden Zusammenfassungen des Forschungsstands sowie daraus abgeleitete Empfehlungen (Fact-Sheets) erarbeitet. Diese bilden auch die Basis für die Überarbeitung des Berufungsleitfadens. Nähere Informationen dazu finden Sie finden Sie unter Empirische Evidenz.
Wie können Stellenausschreibungen formuliert und gestaltet sein, damit sie für Wissenschaftlerinnen attraktiver sind? Wie soll die Universität Familienzeiten auf das akademische Alter anrechnen? Welches Vorgehen bietet sich bei der aktiven Rekrutierung von Wissenschaftlerinnen an? Wie können diese Punkte in eine überarbeitete Fassung des Leitfadens für Berufungskommissionen einfließen? Wie kann die Gleichstellungsbeauftragte bei der Besetzung aller Dauerstellen beteiligt werden?
Zu einigen dieser Fragestellungen wurden Zusammenfassungen des Forschungsstands sowie daraus abgeleitete Empfehlungen (Fact-Sheets) erarbeitet:
Wie können Wissenschaftlerinnen bei übermäßiger Beanspruchung durch Gremienarbeit stärker entlastet werden? Wie kann die Universität mehr Wissenschaftlerinnen für zentrale Ämter (z. B. als Dekanin) gewinnen?
Für die Überarbeitung des Berufungsleitfadens wurde eine Zusammenfassung des Forschungsstands sowie eine Empfehlung zur Frauenquote in Berufungskommissionen erarbeitet.
Welche innovativen Maßnahmen für die Vereinbarkeit von Familie und Wissenschaft bieten sich an? Wie kann die Universität Nachwuchswissenschaftler*innen mit Familienverantwortung stärker entlasten?
Wie lässt sich Gleichstellung stärker in der Denkweise von Führungspersonen verankern? Welche Art der Sensibilisierung für das Thema bietet sich an? Wie gehen wir bei der Verletzung von Gleichstellungsprinzipien vor? Wie gendert die Universität Dokumente?
Was ist Diversität, wie verstehen wir soziale Vielfalt? Wie kann Vielfalt an der Universität Mannheim erhöht werden?
Einzelne Arbeitsgruppen beschäftigen sich mit diesen Themenschwerpunkten. Die Grundlage bilden die Erkenntnisse darüber, für welche Maßnahmen eine positive Wirksamkeit empirisch nachweisbar ist.
Folgende neun Personen sind in der Senatskommission für Gleichstellung stimmberechtigt:
Vorsitzende | 1.1.2023–31.12.2024 | |
Professor*innen | Stellvertreterinnen: | 1.8.2023–31.7.2025 |
Akademische Mitarbeitende | Stellvertreter*innen: | 1.8.2023–31.7.2025 |
Promovierende | Melanie Tissot Stellvertreterin: | 1.8.2023–31.7.2025 |
Studierende | Charlotte Grünen Stellvertreter*innen: | 1.8.2024–31.7.2025 |
Beratend nehmen an den Sitzungen der Senatskommission teil:
Fakultätsgleichstellungsbeauftragter der Jura und VWL | Prof. Dr. Nicolas Schutz, Ph.D. Stellvertreter: |
Fakultätsgleichstellungsbeauftragte der BWL | |
Gleichstellungsreferent des Dekanats BWL | |
Fakultätsgleichstellungsbeauftragte der Sozialwissenschaften | Stellvertreterinnen: |
Fakultätsgleichstellungsbeauftragter der Philosophischen Fakultät | Stellvertreterin: |
Fakultätsgleichstellungsbeauftragte der WIM | Stellvertreter: |
Gleichstellungsreferentin des MZES | Stellvertreter: |
Vertreterin des GESS | |
Leiterin der Stabsstelle Gleichstellung und soziale Vielfalt | |
Prorektor für Struktur- und Entwicklungsplanung, Internationalisierung und Gleichstellung | |
Pauline Kleinschlömer Merle Thielmann | |
Gleichstellungsreferentin des AStA | Yagmur Yeic |
Die organisatorische Betreuung der Senatskommission für Gleichstellung erfolgt durch die Referentin der Gleichstellungsbeauftragten.