Alle Universitätsangehörigen sind angehalten, einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander zu pflegen. Die Senatsrichtlinie „Partnerschaftliches Verhalten an der Universität Mannheim“ regelt die Einzelheiten und Verfahrenswege hierzu.
Zögern Sie bei Verstößen gegen das partnerschaftliche Verhalten nicht und wenden Sie sich an die qualifizierte Fachberatung der Stabsstelle Gleichstellung und Diversität. Wir klären mit Ihnen gemeinsam die Situation und nehmen uns die Zeit mit Ihnen über Ihr Anliegen zu sprechen.
Darauf können Sie sich verlassen: Ihr Anliegen, Ihre Daten und die Gespräche unterliegen der Schweigepflicht. Wir behandeln alles streng vertraulich und veranlassen nichts ohne Ihre Zustimmung.
Auch der Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung und die Beauftragte für Chancengleichheit haben für Ihr Anliegen stets ein offenes Ohr!