Förderprogramm Initiativen in der Gleichstellung
An der Universität Mannheim entstehen immer wieder engagierte, eigeninitiierte Aktivitäten und Maßnahmen von Mitarbeitenden, die nicht in bestehende Förderstrukturen passen und daher häufig nicht umgesetzt werden können.
Das Förderprogramm „Initiativen in der Gleichstellung“ der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten setzt genau hier an: Es unterstützt Aktivitäten, die einen Beitrag zur Erreichung der Gleichstellungsziele der Universität Mannheim leisten.
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeitende der Universität Mannheim.
Förderhöhe
- 250 bis 1.000 Euro
- Die konkrete Fördersumme richtet sich nach Umfang und Bedarf der Maßnahme.
Förderzeitraum
Es können Zuschüsse zu Personal-, Reise- und/
Die Mittel werden fortlaufend für einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten vergeben, bis das jährlich vorgesehene Budget ausgeschöpft ist.
Fördervoraussetzungen
Eine Förderung ist möglich, wenn:
- das Projekt zur Stärkung der Gleichstellung der Geschlechter an der Universität Mannheim beiträgt,
- keine alternativen Förder- oder Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen,
- das beantragte Fördervolumen zwischen 250 und 1.000 Euro liegt.
Antragstellung
Jederzeit möglich mit folgenden Unterlagen:
- ausgefülltes Antragsformular (PDF, 107 kB)
- Projektbeschreibung (max. 2.000 Zeichen)
- Lebenslauf der*des Antragstellenden (max. eine Seite)
Die Einreichung erfolgt per E-Mail unter: zentrale.gbuni-mannheim.de.
Bei Fragen zum Förderprogramm oder zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an: Corinna Kröger, Referentin der zentralen Gleichstellungsbeauftragten (zentrale.gbuni-mannheim.de).
Kontakt

Corinna Kröger (sie/ihr)
Gleichstellungsbeauftragte
B 6, 30–32 – Raum 022
68159 Mannheim