FAiR@UMA – Family Assistance in Research
Unterstützung für familiär stark eingebundene weibliche und FLINTA* Wissenschaftler*innen
Das Arbeitspensum eine*r Wissenschaftler*in mit Kind oder Pflegeverantwortung bleibt hoch – auch wenn sie beispielsweise in Teilzeit arbeitet. Die private Eingebundenheit erhöht sich, gleichzeitig muss das eigene Profil weiter geschärft und der Anschluss an den Lehrstuhl oder das Forschungsprojekt will gehalten werden. Das Programm FAiR@UMA (Family Assistance in Research) stellt die Weichen.
Sie können bei uns unbürokratisch Gelder für Hilfskraftmittel beantragen. Die Hilfskraft unterstützt Sie in allen Stadien der wissenschaftlichen Publikation, übernimmt Recherchearbeiten, führt Datenerhebungen fort und nimmt zeitaufwändige Administration ab.
Wichtig: Um die Hilfskraftmittel beantragen zu können, muss Ihr Arbeitsverhältnis zu einem geringen Prozentsatz aktiv sein.
Zielgruppe
Weibliche und weitere FLINTA*-Wissenschaftler*innen (Doktorand*innen, Postdocs, Juniorprofessor*innen, Professor*innen) mit mindestens einem Kind unter 12 Jahren oder Pflegeverantwortung.
FLINTA* ist ein Akronym, das für Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nicht-binäre, trans* und agender Personen steht.
Art der Förderung
Mittel für die Einstellung einer Hilfskraft
Wichtig: Die Förderung kann nur zur Einstellung einer neuen Hilfskraft verwendet werden, nicht zur Finanzierung einer Hilfskraft, die bereits für Sie arbeitet.
| Hilfskraft | Maximal monatliche Stundenanzahl |
| ungeprüft | 43 |
| Geprüft mit Bachelor-Abschluss | 41 |
| Geprüft mit Master-Abschluss | 30 |
Förderdauer
Bis zu 6 Monate ab frühestens Juli 2026
Antragsverfahren
Der Bewerbungszeitraum beginnt am 13. April 2026. Bewerben Sie sich bis spätestens 8. Mai 2026.
Das Antragsformular werden Sie rechtzeitig zum Bewerbungsbeginn auf dieser Seite finden.
Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Ende der Ausschreibungsfrist vorbehaltlich der vorhandenen Mittel und unter Berücksichtigung besonderer Härtefälle. Übersteigt die Anzahl der Bewerbungen die verfügbaren Mittel entscheidet ein Losverfahren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Nachweise über familiäre Eingebundenheit
Nur im Falle der Bewilligung des Antrags sind innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Bewilligungsbenachrichtigung die nötigen Nachweise einzureichen, dass Sie mindestens ein Kind unter 12 Jahren haben oder eine*n Angehörige*n pflegen. Falls die nötigen Nachweise nicht rechtzeitig eingereicht werden, können Sie keine Förderung erhalten.



