eine ausgestellte Grafik des Barrockschlosses der Universität Mannheim, mit eingefärbten Gebäuden in Regenbogenfarben

Datenschutz­hinweise anlässlich des Antrages auf Hilfskraftgelder im Rahmen des Projektes „Family Assistance in Research (FAiR@UMA)“

Verantwortliche und Datenschutz­beauftragter

Universität Mannheim
Schloss
68161 Mannheim
Deutschland
rektoruni-mannheim.de 

Jan Morgenstern
Rechts­anwalt und Fach­anwalt für IT-Recht, Datenschutz­beauftragter
Johannesstraße 30
67346 Speyer
datenschutzbeauftrageruni-mannheim.de

Ausführende Stelle:
Stabsstelle Gleich­stellung und Diversität
B6, 30–32
68159 Mannheim
fair.umauni-mannheim.de

Im Folgenden erfahren Sie, welche personenbezogene Daten wir zu welchen Zwecken verarbeiten, welche Rechts­grundlage uns das erlaubt, wie lange wir die Daten verarbeiten, an wen die Daten ggf. weitergegeben werden und welche Rechte Sie geltend machen können.

Zweck der Datenverarbeitung und Folgen der Nichtangabe

Die Universität Mannheim erhebt und verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, um Anträge für die Maßnahme FAiR@UMA (Family Assistance in Research) zu bearbeiten und die Hilfskraftgelder zu bewilligen und die Inanspruchnahme der Hilfskraftleistungen zur Verfügung zu stellen.

Die Angabe und Verarbeitung der Daten unter I. sind erforderlich, um die Hilfskraftgelder beantragen zu können. Die Verarbeitung der zusätzlichen Daten unter II. ist erforderlich, damit die Hilfskraftgelder zur Verfügung gestellt werden können.
Ohne diese Angaben ist die Bewilligung und Verwendung der Hilfskraftgelder für die Hilfskraftleistungen nicht möglich.
 

Kategorien der Daten

I. Für die Beantragung der Hilfskraftgelder

Es werden diejenigen Daten verarbeitet, die Sie im Antragsformular angegeben haben. 
Neben den offensichtlich im Antragsformular erhobenen Daten, werden mit dem Aufruf der Webseite Daten und Informationen über das Computer­system des aufrufenden Rechners durch unser System automatisiert erfasst, siehe hierzu die allgemeine Datenschutz­erklärung der Universität Mannheim (auffindbar unter: www.uni-mannheim.de/datenschutz­erklaerung/)

II. Nur im Falle der Bewilligung des Antrages zusätzlich verarbeitete Daten

  • Nachweis[AA1.1](e) über das Bestehen eines zum Erhalt der Hilfskraftleistung berechtigenden Umstandes (mindestens ein Kind unter 12 Jahren / Pflege einer/eines Angehörigen)
    Nachweis für mindestens ein Kind unter 12 Jahren: Geburtsurkunde in der geforderten (geschwärzten) Form
  • Nachweis für die Pflege einer/eines Angehörigen: Nachweis der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Kranken­versicherung (MDK) in der geforderten (geschwärzten) Form

Rechts­grundlage

Die Verarbeitung im Rahmen der Antragstellung, zum Nachweis Ihrer Förderwürdigkeit, sowie der Abwicklung der Verwendung der Hilfskraftgelder erfolgt auf Basis Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO.

Sofern der Förderantrag bewilligt wird und eine Verwendung der Hilfskraftgelder erfolgt, ist die Universität Mannheim verpflichtet, Nachweise über diese Mittelverwendungen zu führen. Diese Verarbeitung erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. c und Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 70, 75 Landes­haushalts­ordnung (LHO).

Sofern der Förderantrag bewilligt wird und eine Verwendung der Hilfskraftgelder erfolgt, ist die Universität Mannheim zudem verpflichtet, Nachweise über diese Mittelverwendungen an den Fördermittelgeber, das Bundes­ministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) zu übermitteln. Diese Über­mittlung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c und Abs. 3 DS-GVO i. V. m. Abschnitt 4 der gemäß § 36 Verwaltungs­verfahrensgesetz (VwVfG) erlassenen Neben­bestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundes­ministeriums für Bildung und Forschung zur Projekt­förderung (NABF).
 

Empfänger oder Empfängerkategorien

Eine Über­mittlung der Daten über geleistete Zahlungen erfolgt an die Haushalts­abteilung (Dezernat IV) der Universität. Dies betrifft Vor- und Nachname der Zahlungs­empfänger sowie die Daten aus dem Antrag, einschließlich eingereichter Nachweise [FB2.1][AA2.2]über das Bestehen eines zum Erhalt der Hilfskraftgelder berechtigenden Umstandes.

Eine Über­mittlung folgender Daten über die Mittelverwendung: Name und Vorname der geförderten Person, Tag der Zahlung, Empfänger/Einzahler sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung an den Fördermittelgeber, das Bundes­ministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin statt (ehemals Bundes­ministerium für Bildung und Forschung).
 

Drittlandübermittlung

Eine Über­mittlung in ein Drittland findet nicht statt.

Dauer der Speicherung

Die Daten nicht berücksichtigter Antragsteller*innen werden 16 Monate nach Ende der Bewerbungs­frist gelöscht.

Die an die Haushalts­abteilung übermittelten Daten über geleistete Zahlungen werden für 10 Jahre aufbewahrt.

Die übrigen personenbezogenen Daten werden unverzüglich nach Zugang des Widerrufs Ihrer Einwilligung gelöscht, sofern keine andere Rechts­grundlage für eine weitere Aufbewahrung greift. Die Daten der Einwilligungs­erklärung werden nach 30 Jahren gelöscht.
 

Ihre Rechte als Betroffene*r der Datenverarbeitung

Sie haben das Recht:

  • gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen
  • gemäß Art. 16 DS-GVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen
  • gemäß Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen
  • gemäß Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen
  • gemäß Art. 20 DS-GVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Über­mittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen
  • Außerdem haben Sie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, wobei die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird
    Bitte wenden Sie sich zur Ausübung Ihrer Betroffenenrechte an:
    fair.umauni-mannheim.de
  • gemäß Art. 77 DS-GVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die zuständige Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist der Landes­beauftragte für den Datenschutz und die Informations­freiheit Baden-Württemberg.

Automatisierte Entscheidungs­findung einschließlich Profiling

Eine ausschließlich automatisierte Entscheidungs­findung im Sinne von Art. 22 Abs. 1 DS-GVO findet nicht statt.

Hinweis zur Ausübung Ihrer Rechte

Bitte beachten Sie, dass es nicht immer möglich oder zulässig ist, Ihre Rechte wie gewünscht umzusetzen. So können und müssen wir beispielsweise einer Löschanfrage oder unserer Löschpflicht, Ihrem Widerspruch oder Ihrem Widerruf nicht vollständig nachkommen, wenn gesetzliche Aufbewahrungs­pflichten entgegenstehen.
Die weitere Verarbeitung der an den Fördermittelgeber BMFTR übermittelten Daten findet in dessen Verantwortlichkeit statt. Zur Ausübung Ihrer Betroffenenrechte bezüglich der übermittelten Daten wenden Sie sich bitte direkt an das BMFTR.