Gleichstellungsbeauftragte
Die zentralen Gleichstellungsbeauftragten unterstützen die Universität bei ihrer Aufgabe, Chancengleichheit auf allen Karrierestufen der Wissenschaft zu erreichen. Dies beinhaltet unter anderem die Stärkung von Frauen in der Forschung, die Förderung von Wissenschaftler*innen in frühen Karrierephasen sowie die Gewährleistung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Aufgaben
Das Landeshochschulgesetz (LHG) regelt in § 4 die Aufgaben der zentralen Gleichstellungsbeauftragten. Die zentralen Gleichstellungsbeauftragten helfen, die Chancengleichheit von Frauen und Männern durchzusetzen sowie bestehende Nachteile für Wissenschaftlerinnen und Studentinnen zu beseitigen. Die Gleichstellungsbeauftragten sind laut Grundordnung der Universität Mannheim Vorsitzende der Senatskommission für Gleichstellung.
Die Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung und Diskriminierung finden Sie unter Beratung.
Rechte
Mit dem Amt der zentralen Gleichstellungsbeauftragten sind auch eine Reihe von Rechten verbunden, die ebenfalls § 4 des Landeshochschulgesetzes (LHG) festschreibt. Diese beinhalten das Recht auf frühzeitige und umfassende Information, das unmittelbare Vortragsrecht im Rektorat und die Weisungsungebundenheit. Die zentralen Gleichstellungsbeauftragten gehören dem Senat sowie weiteren Gremien an und nehmen am Universitätsrat mit beratender Stimme teil. Für die Ausübung ihrer Tätigkeit stellt die Hochschule den zentralen Gleichstellungsbeauftragten die erforderliche Personal- und Sachausstattung bereit und entlastet sie angemessen von ihren sonstigen Dienstaufgaben.
Rechtliche Grundlagen
Das Landeshochschulgesetz (LHG) schreibt die Existenz einer zentralen Gleichstellungsbeauftragten an allen Hochschulen in Baden-Württemberg vor und legt deren Aufgaben und Rechte fest.
Weitere Aktivitäten
Berufungsleitfaden
Die Professur ist das Nadelöhr in der wissenschaftlichen Laufbahn. Gleichzeitig ist sie die Qualifikationsstufe, in der Wissenschaftlerinnen immer noch am deutlichsten unterrepräsentiert sind. Eine empirisch basierte Überarbeitung des aktuellen Berufungsleitfadens (Intranet) unter Gleichstellungsaspekten soll den Anteil weiblich besetzter Professuren an der Universität Mannheim erhöhen.
Genderbezogene Forschung
Sie möchten eine Qualifikationsarbeit in den Bereichen Gender und Diversity schreiben oder forschen zu diesen Bereichen? Sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen.
Förderprogramm Initiativen in der Gleichstellung
An der Universität Mannheim entstehen immer wieder engagierte, eigeninitiierte Aktivitäten und Maßnahmen von Mitarbeitenden, die nicht in bestehende Förderstrukturen passen und daher häufig nicht umgesetzt werden können.
Das Förderprogramm „Initiativen in der Gleichstellung“ der Zentralen Gleichstellungsbeauftragten setzt genau hier an: Es unterstützt Aktivitäten, die einen Beitrag zur Erreichung der Gleichstellungsziele der Universität Mannheim leisten.
Kampagne „Women in Research – Success Stories @UniMA“
An der Universität Mannheim leisten zahlreiche Forscherinnen in unterschiedlichen Disziplinen herausragende Beiträge zur internationalen Wissenschaft. Die LinkedIn-Kampagne „Women in Research – Success Stories @UniMA“ verfolgt das Ziel, diese Wissenschaftlerinnen als Vorbilder sichtbar zu machen und insbesondere junge Forscherinnen auf ihrem Karriereweg zu ermutigen. Wir laden Sie ein, der Kampagne unter den Hashtags #WomenInResearch #UniMA zu folgen und die Interviews zu teilen.
Kontakt

Prof. Dr. Karin Hoisl
Gleichstellungsbeauftragte
B 6, 30–32 – Raum 023
68159 Mannheim
nach Vereinbarung

Christiane Koch
Gleichstellungsbeauftragte
B 6, 30–32 – Raum 023
68159 Mannheim
nach Vereinbarung

Corinna Kröger (sie/ihr)
Gleichstellungsbeauftragte
B 6, 30–32 – Raum 022
68159 Mannheim

Olivia Zito (sie/ihr)
Gleichstellungsbeauftragte
B 6, 30–32 – Raum 019
68159 Mannheim
