Gleichstellung in Berufungsverfahren
Professor*innen tragen viel Personalverantwortung – auch außerhalb ihres eigenen Lehrstuhls. Denn wer in einem Berufungsverfahren über die Anstellung von zukünftigen Kolleg*innen entscheidet, beeinflusst die Qualität von Forschung und Lehre an der Universität nachhaltig. Die Universität Mannheim hat deswegen Richtlinien zum Ablauf von Berufungsverfahren zusammengestellt: Berufungsleitfaden der Universität Mannheim (Intranet)
Weitere Anregungen zur Chancengleichheit in Berufungsverfahren:
Anti-Bias-Training in Berufungsverfahren der Universität Heidelberg
Selbsttest zu Vorurteilen der Harvard University
Bei Fragen zur Chancengleichheit in Berufungsverfahren wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragten, Prof. Dr. Karin Hoisl und Christiane Koch, unter zentrale.gbuni-mannheim.de.
Empirische Evidenz
Für welche Maßnahmen im Gleichstellungsbereich ist eine positive Wirksamkeit durch empirische Studien nachgewiesen? Mit Fact-Sheets, die den Forschungsstand zu einzelnen Fragestellungen zusammenfassen, schaffen die Gleichstellungsbeauftragten eine verlässlichere Entscheidungsgrundlage für die Zukunft. Es gibt fünf Fact-Sheets mit Empfehlungen zu den Themen:
Kontakt

Prof. Dr. Karin Hoisl
Gleichstellungsbeauftragte
B 6, 30–32 – Raum 023
68159 Mannheim
nach Vereinbarung

Christiane Koch
Gleichstellungsbeauftragte
B 6, 30–32 – Raum 023
68159 Mannheim
nach Vereinbarung