Infos für Fakultätsgleichstellungsbeauftragte
Sie sind Gleichstellungsbeauftragte*r an Ihrer Fakultät oder Einrichtung? Informieren Sie sich über wichtige Grundlagen zu Ihrer Tätigkeit, Möglichkeiten der Entlastung sowie Ihre Kolleg*innen.
Möglichkeiten der Entlastung
Über die Stabsstelle Gleichstellung und Diversität können Fakultätsgleichstellungsbeauftragte ab dem zweiten Berufungsverfahren im Jahr 50 Hilfskraftstunden (ungeprüfte Hilfskraft) aus dem Budget zur Entlastung von Gleichstellungsbeauftragten in Berufungskommissionen (EGB-Budget) beantragen. In den einzelnen Fakultäten bestehen daneben unterschiedliche Regelungen zur Entlastung der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten.
Informationen und Austausch
Neben den Sitzungen der Senatskommission für Gleichstellung gibt es regelmäßige Treffen der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten, bei denen sich die Beteiligten informell austauschen können. Bei Hinweisen oder Fragen wenden Sie sich bitte an die Referentin der Gleichstellungsbeauftragten.
Kontakt

Corinna Kröger (sie/ihr)
Gleichstellungsbeauftragte
B 6, 30–32 – Raum 033
68159 Mannheim