Sie sind Gleichstellungsbeauftragte oder Gleichstellungsbeauftragter an Ihrer Fakultät oder Einrichtung? Informieren Sie sich über wichtige Grundlagen zu Ihrer Tätigkeit, Möglichkeiten der Entlastung sowie Ihre Kolleginnen und Kollegen.
Über die Stabsstelle Gleichstellung und soziale Vielfalt können Fakultätsgleichstellungsbeauftragte ab dem zweiten Berufungsverfahren im Jahr 50 Hilfskraftstunden (ungeprüfte Hilfskraft) aus dem Budget zur Entlastung von Gleichstellungsbeauftragten in Berufungskommissionen (EGB-Budget) beantragen. In den einzelnen Fakultäten bestehen daneben unterschiedliche Regelungen zur Entlastung der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten.
Weitere Details zu Ihrer Tätigkeit als Fakultätsgleichstellungsbeauftragte oder Fakultätsgleichstellungsbeauftragter finden sich im Informationsheft. Neben den Sitzungen der Senatskommission für Gleichstellung gibt es regelmäßige Treffen der Fakultätsgleichstellungsbeauftragten, bei denen sich die Beteiligten informell austauschen können. Bei Hinweisen oder Fragen wenden Sie sich bitte an die Referentin der Gleichstellungsbeauftragten.