Infos für Fakultäts­gleichstellungs­beauftragte

Sie sind Gleichstellungs­beauftragte oder Gleichstellungs­beauftragter an Ihrer Fakultät oder Einrichtung? Informieren Sie sich über wichtige Grundlagen zu Ihrer Tätigkeit, Möglichkeiten der Entlastung sowie Ihre Kolleginnen und Kollegen.

Zahlen und Fakten

Wie hoch ist der Anteil an Wissenschaft­lerinnen in den einzelnen Fakultäten der Universität Mannheim? Wer forscht zu gender- und diversitätsbezogenen Themen?

Senats­kommission für Gleichstellung

Als Fakultäts­gleichstellungs­beauftragte oder -beauftragter sind Sie beratendes Mitglied der Senats­kommission für Gleichstellung.

Aktuelle Fakultäts­gleichstellungs­beauftragte

Wer ist an den einzelnen Fakultäten und Einrichtungen Gleichstellungs­beauftragte oder -beauftragter? Informieren Sie sich hier.

Möglichkeiten der Entlastung

Über die Stabsstelle Gleichstellung und soziale Vielfalt können Fakultäts­gleichstellungs­beauftragte ab dem zweiten Berufungs­verfahren im Jahr 50 Hilfskraftstunden (ungeprüfte Hilfskraft) aus dem Budget zur Entlastung von Gleichstellungs­beauftragten in Berufungs­kommissionen (EGB-Budget) beantragen. In den einzelnen Fakultäten bestehen daneben unterschiedliche Regelungen zur Entlastung der Fakultäts­gleichstellungs­beauftragten.

Informationen, Austausch und Betreuung

Weitere Details zu Ihrer Tätigkeit als Fakultäts­gleichstellungs­beauftragte oder Fakultäts­gleichstellungs­beauftragter finden sich im Informations­heft. Neben den Sitzungen der Senats­kommission für Gleichstellung gibt es regelmäßige Treffen der Fakultäts­gleichstellungs­beauftragten, bei denen sich die Beteiligten informell austauschen können. Bei Hinweisen oder Fragen wenden Sie sich bitte an die Referentin der Gleichstellungs­beauftragten.

Kontakt:

Corinna Kröger

Corinna Kröger (sie/ihr)

Referentin der Gleichstellungs­beauftragten; Projektmitarbeiterin evidenz­basierte Gleichstellungs­arbeit
Universität Mannheim
Stabsstelle Gleichstellung und soziale Vielfalt
B 6, 30–32 – Raum 013
68159 Mannheim