Datenschutzhinweise nach Art. 13, 14 DS-GVO anlässlich der Kinderbetreuung an Prüfungssamstagen
Verantwortliche und Datenschutzbeauftragter
Verantwortlich:
Universität Mannheim
Schloss
68131 Mannheim
Deutschland
rektor uni-mannheim.de
Datenschutzbeauftragter der Universität Mannheim:
Jan Morgenstern
datenschutzbeauftragter uni-mannheim.de
Ausführende Stelle:
Stabsstelle Gleichstellung und Diversität
B6, 30 -32
68131 Mannheim
Im Folgenden erfahren Sie, welche personenbezogene Daten wir zu welchen Zwecken verarbeiten, welche Rechtsgrundlage uns das erlaubt, wie lange wir die Daten verarbeiten, an wen die Daten ggf. weitergegeben werden und welche Rechte Sie geltend machen können.
Zweck der Datenverarbeitung und Folgen der Nichtangabe
1. Betreuungsanfrage
Die Universität Mannheim erhebt und verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten, um die Kinderbetreuung, die über einen externen Betreuungsdienstleister („Kinderlandnet gGmbH“) erfolgt, an Prüfungssamstagen ermöglichen zu können. Interessierte senden hierfür eine Betreuungsanfrage via E-Mail an die Stabsstelle Gleichstellung und Diversität. Die Interessierten erhalten eine Rückmeldung, ob sie das Betreuungsangebot nutzen können. Falls ja, können sie sich mit dieser Rückmeldung bei Kinderlandnet gGmbh anmelden. Die Datenverarbeitung anlässlich der Anmeldung sowie der Durchführung der Betreuung erfolgt sodann in alleiniger Verantwortung von Kinderlandnet gGmbH.
2. Abrechnungszwecke
Zu Abrechnungszwecken übermittelt Kinderlandnet gGmbH an die Universität die unten genannten Daten. Die Angabe und Verarbeitung dieser Daten ist erforderlich, um die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen zu können. Ohne diese Angaben ist eine Teilnahme nicht möglich. Nachteile im Falle einer Nichtteilnahme entstehen nicht.
Art der Daten
1. Betreuungsanfrage
Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, sowie alle weiteren Angaben, die in der E-Mail enthalten sind, wie beispielsweise Status (Studierende, Prüfungsaufsicht etc.), Prüfungstermin, Angaben zum Kind, Anzahl der betreuten Kinder.
2. Abrechnungszwecke
Vor- und Nachname, Unterschrift, Anzahl der betreuten Kinder.
Rechtsgrundlage
1. Betreuungsanfrage
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO.
2. Abrechnungszwecke
Die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt (Art. 6 Abs. 1 lit. c i. V. m. Abs. 3 DS-GVO i. V. m. §§ 70, 75 Landeshaushaltsordnung (LHO).
Quelle der Daten
Kinderlandnet gGmbh weist die Inanspruchnahme der Betreuungsdienstleistung gegenüber der Universität Mannheim wie oben dargelegt nach.
Empfangende
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte findet nicht statt.
Dauer der Speicherung
Die Daten anlässlich Ihrer Anfrage werden spätestens nach dem Ende des jeweiligen Prüfungstermins gelöscht. Die Daten, die zu Abrechnungszwecken dienen, werden spätestens nach 10 Jahren gelöscht.
Ihre Rechte als Betroffener der Datenverarbeitung
Sie haben das Recht:
- gemäß Art. 15 DS-GVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen
- gemäß Art. 16 DS-GVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen
- gemäß Art. 17 DS-GVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen
- gemäß Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen
- gemäß Art. 20 DS-GVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen
- Außerdem haben Sie in dem Fall, in dem Sie die Einwilligung gegeben haben, das Recht, Ihre Einwilligung(en) jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen, wobei die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung(en) bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt wird/
werden.
Bitte wenden Sie sich zur Ausübung Ihrer Betroffenenrechte an: office.sgud uni-mannheim.de - gemäß Art. 77 DS-GVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die Aufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg.