- Zielgruppe
Promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler.
Anforderungen an das Projekt
Eigenständiges Forschungsprojekt der Antragstellerin bzw. des Antragstellers mit hohem Innovationsgehalt.
- Fördersumme
Das Projektvolumen kann sich auf max. 100.000 Euro belaufen. Das Ministerium stellt die Hälfte des Förderbedarfs zur Verfügung. Ein weiteres Viertel kann aus Mitteln des Forschungsfonds bereitgestellt werden. Der Restbetrag der Eigenbeteiligung muss in der Regel aus Mitteln des Lehrstuhls/
Die Universität ist berechtigt, zwei Projekte beim Ministerium einzureichen.
- Mittelverwendung
Die Mittel sind (unter Beachtung der üblichen haushaltsrechtlichen Regelungen) frei verwendbar. Die Finanzierung der Stelle der bzw. des Durchführenden ist nicht möglich.
- Förderdauer
Die Förderdauer beträgt in der Regel zwei Jahre.
- Bewerbungsfrist
Die Anträge sind bis 5. März 2023 über Katharina Bolle (Dezernat I) an den Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, Professor Henning Hillmann, einzureichen.
- Weitere Informationen
- Ansprechperson
Bei Rückfragen zum Förderprogramm steht Ihnen Dr. Katharina Bolle gerne zur Verfügung.