Aktuelle Neuerscheinung: ZIP 14/2023

Wen oder was schützt die behördliche Bilanzkontrolle?

Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 6.2.2023 eine Haftung der BaFin für Versäumnisse bei der Bilanzkontrolle im Fall Wirecard abgelehnt. Die Entscheidung stützt sich auf eine fehlerhafte Auslegung des Unionsrechts, soweit sie den maßgeblichen Normen der Transparenz-RL eine individualschützende Wirkung abspricht. Die unionsrechtlichen Normen zur behördlichen Durchsetzung von bilanz- und kapitalmarktrechtlichen Offenlegungspflichten dienen, ebenso wie die Offenlegungspflichten selbst, dem Anlegerschutz. Sie können daher zur Grundlage von Staatshaftungsansprüchen nach nationalem Recht und nach Unionsrecht gemacht werden.

Volltext: www.juris.de/r3/document/jzs-ZIP-2023-14-002-729/format/xsl/part/H

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