Aktuelle Neuerscheinung: ZIP 14/2023

Wen oder was schützt die behördliche Bilanzkontrolle?

Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 6.2.2023 eine Haftung der BaFin für Versäumnisse bei der Bilanzkontrolle im Fall Wirecard abgelehnt. Die Entscheidung stützt sich auf eine fehlerhafte Auslegung des Unionsrechts, soweit sie den maßgeblichen Normen der Transparenz-RL eine individualschützende Wirkung abspricht. Die unionsrechtlichen Normen zur behördlichen Durchsetzung von bilanz- und kapital­markt­rechtlichen Offenlegungs­pflichten dienen, ebenso wie die Offenlegungs­pflichten selbst, dem Anlegerschutz. Sie können daher zur Grundlage von Staats­haftungs­ansprüchen nach nationalem Recht und nach Unionsrecht gemacht werden.

Volltext: www.juris.de/r3/document/jzs-ZIP-2023-14-002-729/format/xsl/part/H

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