Eliteprogramm für Postdoktoranten und Postdokorantinnen

Die Stiftung Baden-Württemberg fördert mit dem Eliteprogramm eigene Projekte herausragender junger Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen.

Es können bis zu 150.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren beantragt werden. Die Stiftung erwartet für jedes Projekt einen Eigenbeitrag von mind. 10 % der beantragten Summe. Das Rektorat hat 2011 beschlossen, dass dieser durch den Lehrstuhl bzw. die Einrichtungen des/der Antragsteller/-in bereitzustellen ist. Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sind ebenfalls antragsberechtigt. Die Stelle der Antragstellerin/des Antragstellers selbst darf nicht aus den Mitteln des Eliteprogramms bezahlt werden. Die Finanzierung der Stelle hat aus Haushaltsmitteln der Hochschule oder über andere Drittmittel zu erfolgen.

Da die Universität Mannheim nur vier Anträge einreichen darf, gibt es ein universitäts-internes Auswahlverfahren (1. Stufe). Dazu erbitten wir einen Kurz-Antrag mit folgenden Unterlagen:

  • Skizze zum geplanten Projekt (max. 3 Seiten),
  • CV,
  • Publikationsliste,
  • geplantes Antragsbudget,
  • Bestätigung des Lehrstuhls/der Einrichtung, dass der Eigenanteil von 10 % der beantragten Summe übernommen wird.

Bitte senden Sie die Kurz-Anträge für das interne Auswahlverfahren bis Dienstag, 28. Februar 2023, per E-Mail als ein PDF-Dokument an Katharina Bolle in Dezernat I.

Aus den vorliegenden Anträgen werden von einem universitätsinternen Gremium unter Vorsitz des Prorektors für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs, Herrn Professor Henning Hillmann, vier Anträge ausgewählt und die jeweiligen Antragstellerinnen und Antragssteller zu einem Vollantrag (2. Stufe) aufgefordert. Alle Antragstellenden werden bis Ende März über das Ergebnis der Vorauswahl informiert.

Nach der Mitteilung des Dezernats I an die Baden-Württemberg-Stiftung erhalten die Antragsstellenden die individuellen Zugangsdaten für die Bewerbungsplattform. Die Plattform steht ab dem 4. Mai 2023 zur Verfügung. Die ausgearbeiteten Anträge sind von den Antragstellenden selbst dort hochzuladen. Alle Antragsunterlagen müssen spätestens bis 18. Mai 2023(12:00 Uhr) hochgeladen werden.

Vor dem finalen Einreichen aller Antragsdokumente müssen diese vorab formal durch Dezernat I geprüft werden. Der Vollantrag muss daher bis spätestens 8. Mai 2022 per E-Mail als ein PDF-Dokument an Katharina Bolle geschickt werden.

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