Bundesverfassungsgericht stoppt Nachtragshaushalt

Mannheimer Wirtschaftswissenschaftler unterstützte Antrag der Unionsfraktion mit seiner Expertise

Am 15. November hat das Bundesverfassungsgericht den zweiten Nachtragshaushalt der Regierung aus dem Jahr 2021 für nichtig erklärt.Die Unionsfraktion hatte eine Klage beim Bundesverfassungsgericht angestrengt, nachdem die damalige große Koalition Gelder, die für die Corona-Krise bestimmt und nicht abgerufen worden waren, für den Klimaschutz umgeschichtet hatte. Aus Unionssicht sei damit die Schuldenbremse umgangen worden, was verfassungswidrig sei. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Auffassung nun bestätigt. Dem Antrag für Karlsruhe hatte die CDU/CSU-Fraktion eine Stellungnahme des Mannheimer Wirtschaftswissenschaftlers Prof. Dr. Hans Peter Grüner beigefügt, die den Antrag unterstützte.

Die Bundesregierung rechtfertigte die Übertragung der Corona-Kredite mit einer durch die Pandemie bedingten „Investitionslücke“. Grüner vertritt die Ansicht, dass diese Lücke durch die Bundesregierung nicht ausreichend nachgewiesen wurde und auch, dass die beschlossenen Maßnahmen nicht geeignet seien, den Folgen der Pandemie zielgenau zu begegnen. Vor allem seien aber mögliche langfristige makroökonomische Krisenfolgen von den unmittelbaren Auswirkungen der Pandemie auf den Staatshaushalt durch Einnahmeausfälle und Mehrausgaben zu unterscheiden. Anders als bei den direkten Folgen habe die Politik Zeit, auf einen budgetneutralen Umgang mit möglichen Langfristfolgen hinzuwirken.

Das Bundesverfassungsgericht urteilt nun:

„Zum Zeitpunkt der Gesetzesberatungen dauerte die Corona-Pandemie bereits fast zwei Jahre an. Je länger das auslösende Krisenereignis in der Vergangenheit liegt, je mehr Zeit dem Gesetzgeber deshalb zur Entscheidungsfindung gegeben ist und je mittelbarer die Folgen der ursprünglichen Krisensituation sind, desto stärker wird der Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum des Haushaltsgesetzgebers eingeengt. Hiermit geht eine Steigerung der Anforderungen an die Darlegungslast des Gesetzgebers einher.“

Für die Bundesregierung bedeutet das Urteil einen Verlust von 60 Milliarden Euro, die für den sogenannten Klima- und Transformationsfonds eingeplant waren. Als Konsequenz werden vorerst die Projekte gestoppt, die aus dem Fonds finanziert werden sollten.

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