Bundes­verfassungs­gericht stoppt Nachtragshaushalt

Mannheimer Wirtschafts­wissenschaft­ler unterstützte Antrag der Unionsfraktion mit seiner Expertise

Am 15. November hat das Bundes­verfassungs­gericht den zweiten Nachtragshaushalt der Regierung aus dem Jahr 2021 für nichtig erklärt.Die Unionsfraktion hatte eine Klage beim Bundes­verfassungs­gericht angestrengt, nachdem die damalige große Koalition Gelder, die für die Corona-Krise bestimmt und nicht abgerufen worden waren, für den Klimaschutz umgeschichtet hatte. Aus Unionssicht sei damit die Schuldenbremse umgangen worden, was verfassungs­widrig sei. Das Bundes­verfassungs­gericht hat diese Auffassung nun bestätigt. Dem Antrag für Karlsruhe hatte die CDU/CSU-Fraktion eine Stellungnahme des Mannheimer Wirtschafts­wissenschaft­lers Prof. Dr. Hans Peter Grüner beigefügt, die den Antrag unterstützte.

Die Bundes­regierung rechtfertigte die Übertragung der Corona-Kredite mit einer durch die Pandemie bedingten „Investitions­lücke“. Grüner vertritt die Ansicht, dass diese Lücke durch die Bundes­regierung nicht ausreichend nachgewiesen wurde und auch, dass die beschlossenen Maßnahmen nicht geeignet seien, den Folgen der Pandemie zielgenau zu begegnen. Vor allem seien aber mögliche langfristige makro­ökonomische Krisenfolgen von den unmittelbaren Aus­wirkungen der Pandemie auf den Staats­haushalt durch Einnahmeausfälle und Mehrausgaben zu unterscheiden. Anders als bei den direkten Folgen habe die Politik Zeit, auf einen budgetneutralen Umgang mit möglichen Langfristfolgen hinzuwirken.

Das Bundes­verfassungs­gericht urteilt nun:

„Zum Zeitpunkt der Gesetzes­beratungen dauerte die Corona-Pandemie bereits fast zwei Jahre an. Je länger das auslösende Krisenereignis in der Vergangenheit liegt, je mehr Zeit dem Gesetzgeber deshalb zur Entscheidungs­findung gegeben ist und je mittelbarer die Folgen der ursprünglichen Krisensituation sind, desto stärker wird der Einschätzungs- und Beurteilungs­spielraum des Haushalts­gesetzgebers eingeengt. Hiermit geht eine Steigerung der Anforderungen an die Darlegungs­last des Gesetzgebers einher.“

Für die Bundes­regierung bedeutet das Urteil einen Verlust von 60 Milliarden Euro, die für den sogenannten Klima- und Transformations­fonds eingeplant waren. Als Konsequenz werden vorerst die Projekte gestoppt, die aus dem Fonds finanz­iert werden sollten.

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