Großer Erfolg für das Staatsexamen nach dem „Mannheimer Modell“

Im Jahr 2008 als Innovation in der deutschen Juristenausbildung eingeführt hat sich der interdisziplinäre Kombinationsstudiengang „Unternehmensjurist/in (LL.B./Staatsexamen)“ der Universität Mannheim nun bewährt: Nach einer zehnjähriger Testphase hat das „Mannheimer Modell“ die Evaluation durch das Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg erfolgreich bestanden und kann ab sofort unbefristet angeboten werden.

Der 2008 eingeführte Kombinationsstudiengang „Unternehmensjurist“ an der Universität Mannheim ist in mehrfacher Hinsicht besonders: Nicht nur kombiniert der Studiengang examensrelevantes juristisches Wissen mit fundierten betriebswirtschaftliche Kenntnissen. Anders als bei der herkömmlichen Juristenausbildung erwerben Mannheimer Studierende bereits vor dem Staatsexamen einen berufsqualifizierenden Bachelorabschluss. Möglich ist dies, da Studierende des „Unternehmensjurist“ die Erste juristische Prüfung in „abgeschichteter“ Form ablegen: Die zivilrechtlichen Prüfungen werden nach sechs Fachsemestern im Rahmen des Bachelorabschlusses abgelegt. Die Prüfungen im Öffentlichen Recht und im Strafrecht nach dem zehnten Fachsemester komplettieren schließlich das Staatsexamen. Diese „Abschichtungsmöglichkeit“ unterlag bis vor kurzem einer Experimentierklausel in der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO).

Wegen des anstehenden Endes der zehnjährigen Experimentierphase wurde im letzten Jahr das „Mannheimer Modell“ umfassend durch das Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg evaluiert – und das mit sehr gutem Ergebnis: Die Qualifikation von Volljuristen, die im Rahmen des gestuften Kombinationsstudiengangs ausgebildet werden, ist der herkömmlichen Juristenausbildung ebenbürtig und das Konzept des gestuften Kombinationsstudiengangs leistungs- und konkurrenzfähig. Seit Mai 2019 können Kombinationsstudiengänge nach dem „Mannheimer Modell“ daher laut JAPrO unbefristet angeboten werden.

Auch bei den Studierenden kommt der Studiengang sehr gut an: Die große Mehrheit der Mannheimer Absolventinnen und Absolventen, die in Examenskampagnen von 2011 bis 2015 befragt wurden, würde sich wieder für den Mannheimer Unternehmensjurist-Studiengang entscheiden. Das entscheidende Kriterium für die Wahl und positive Evaluation war laut Studierenden die hervorragende Verzahnung von juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten. Bei den zu Studienbeginn Unentschlossenen punkteten insbesondere die vielen Berufsmöglichkeiten nach dem Bachelorabschluss.

„Die Fakultät hat 2008 mit dem Kombinationsstudiengang großen Mut bewiesen, für den sie anfänglich belächelt oder sogar angefeindet wurde. Dieser Mut hat sich gelohnt. Mit dem Unternehmensjuristen bietet die Fakultät heute einen sehr gut etablierten Studiengang an, der den differenzierten Interessen und Neigungen der Studierenden entgegenkommt“, so Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz, Prodekan der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre. „Der Studiengang eröffnet vielfältige akademische und berufliche Optionen – über den Bachelor zum klassischen Staatsexamen oder speziellen juristischen und wirtschaftswissenschaftlichen Masterprogrammen. Er hat sich damit als eine innovative Bereicherung und Modernisierung der Juristenausbildung in Deutschland bewährt“, so Müller-Terpitz weiter.

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