Großer Erfolg für das Staats­examen nach dem „Mannheimer Modell“

Im Jahr 2008 als Innovation in der deutschen Juristenausbildung eingeführt hat sich der interdisziplinäre Kombinations­studien­gang „Unternehmens­jurist/in (LL.B./Staats­examen)“ der Universität Mannheim nun bewährt: Nach einer zehnjähriger Test­phase hat das „Mannheimer Modell“ die Evaluation durch das Landes­justiz­prüfungs­amt Baden-Württemberg erfolgreich bestanden und kann ab sofort unbefristet angeboten werden.

Der 2008 eingeführte Kombinations­studien­gang „Unternehmens­jurist“ an der Universität Mannheim ist in mehrfacher Hinsicht besonders: Nicht nur kombiniert der Studien­gang examensrelevantes juristisches Wissen mit fundierten betriebs­wirtschaft­liche Kenntnissen. Anders als bei der herkömmlichen Juristenausbildung erwerben Mannheimer Studierende bereits vor dem Staats­examen einen berufs­qualifizierenden Bachelor­abschluss. Möglich ist dies, da Studierende des „Unternehmens­jurist“ die Erste juristische Prüfung in „abgeschichteter“ Form ablegen: Die zivilrechtlichen Prüfungen werden nach sechs Fach­semestern im Rahmen des Bachelor­abschlusses abgelegt. Die Prüfungen im Öffentlichen Recht und im Strafrecht nach dem zehnten Fach­semester komplettieren schließlich das Staats­examen. Diese „Abschichtungs­möglichkeit“ unterlag bis vor kurzem einer Experimentierklausel in der Juristenausbildungs- und Prüfungs­ordnung (JAPrO).

Wegen des anstehenden Endes der zehnjährigen Experimentier­phase wurde im letzten Jahr das „Mannheimer Modell“ umfassend durch das Landes­justiz­prüfungs­amt Baden-Württemberg evaluiert – und das mit sehr gutem Ergebnis: Die Qualifikation von Volljuristen, die im Rahmen des gestuften Kombinations­studien­gangs ausgebildet werden, ist der herkömmlichen Juristenausbildung ebenbürtig und das Konzept des gestuften Kombinations­studien­gangs leistungs- und konkurrenz­fähig. Seit Mai 2019 können Kombinations­studien­gänge nach dem „Mannheimer Modell“ daher laut JAPrO unbefristet angeboten werden.

Auch bei den Studierenden kommt der Studien­gang sehr gut an: Die große Mehrheit der Mannheimer Absolventinnen und Absolventen, die in Examenskampagnen von 2011 bis 2015 befragt wurden, würde sich wieder für den Mannheimer Unternehmens­jurist-Studien­gang entscheiden. Das entscheidende Kriterium für die Wahl und positive Evaluation war laut Studierenden die hervorragende Verzahnung von juristischen und wirtschafts­wissenschaft­lichen Inhalten. Bei den zu Studien­beginn Unentschlossenen punkteten insbesondere die vielen Berufs­möglichkeiten nach dem Bachelor­abschluss.

„Die Fakultät hat 2008 mit dem Kombinations­studien­gang großen Mut bewiesen, für den sie anfänglich belächelt oder sogar angefeindet wurde. Dieser Mut hat sich gelohnt. Mit dem Unternehmens­juristen bietet die Fakultät heute einen sehr gut etablierten Studien­gang an, der den differenzierten Interessen und Neigungen der Studierenden entgegenkommt“, so Prof. Dr. Ralf Müller-Terpitz, Prodekan der Fakultät für Rechts­wissenschaft und Volkswirtschafts­lehre. „Der Studien­gang eröffnet vielfältige akademische und berufliche Optionen – über den Bachelor zum klassischen Staats­examen oder speziellen juristischen und wirtschafts­wissenschaft­lichen Master­programmen. Er hat sich damit als eine innovative Bereicherung und Modernisierung der Juristenausbildung in Deutschland bewährt“, so Müller-Terpitz weiter.

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