Professor Fetzer vom Wirtschaftsausschuss des Bundestages als Sachverständiger eingeladen

Mit dem Gesetzesentwurf soll das Telekommunikationsrecht umfassend modernisiert und an europarechtliche Vorgaben angepasst werden.

Prof. Dr. Thomas Fetzer, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Regulierungsrecht und Steuerrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre, ist vom Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages als Sachverständiger zu einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts am 1. März 2021 eingeladen worden. Mit dem Gesetzesentwurf soll das Telekommunikationsrecht umfassend neugestaltet und an europarechtliche Vorgaben angepasst werden. Das Gesetz soll unter anderem Rahmenbedingungen für einen flächendeckenden Glasfaserausbau sowie für den Aufbau flächendeckender hochleistungsfähiger Mobilfunknetze schaffen. Weitere wichtige Aspekte sind nach dem Entwurf der Bundesregierung die Einführung eines Anspruchs auf einen schnellen Internetzugang, die Stärkung des Verbraucherschutzes sowie die Abschaffung bzw. Modernisierung des sogenannten Nebenkostenprivilegs.

Professor Fetzer beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Fragen der Telekommunikationsregulierung und ist unter anderem Herausgeber und Autor eines führenden Kommentars zum Telekommunikationsgesetz. Er war bereits in der Vergangenheit von der Bundesregierung als Sachverständiger zu Gesetzgebungsverfahren im Telekommunikationsrecht benannt worden und berät verschiedene Bundesministerien in diesem Bereich.

Weitere Informationen zur Anhörung und dem Gesetzgebungsverfahren finden sich unter folgendem Link.

Back