Professor Fetzer vom Wirtschafts­ausschuss des Bundestages als Sachverständiger eingeladen

Mit dem Gesetzesentwurf soll das Telekommunikations­recht umfassend modernisiert und an europarechtliche Vorgaben angepasst werden.

Prof. Dr. Thomas Fetzer, Inhaber des Lehr­stuhls für Öffentliches Recht, Regulierungs­recht und Steuerrecht an der Fakultät für Rechts­wissenschaft und Volkswirtschafts­lehre, ist vom Wirtschafts­ausschuss des Deutschen Bundestages als Sachverständiger zu einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzesentwurf der Bundes­regierung zur Modernisierung des Telekommunikations­rechts am 1. März 2021 eingeladen worden. Mit dem Gesetzesentwurf soll das Telekommunikations­recht umfassend neugestaltet und an europarechtliche Vorgaben angepasst werden. Das Gesetz soll unter anderem Rahmenbedingungen für einen flächendeckenden Glasfaserausbau sowie für den Aufbau flächendeckender hochleistungs­fähiger Mobilfunknetze schaffen. Weitere wichtige Aspekte sind nach dem Entwurf der Bundes­regierung die Einführung eines Anspruchs auf einen schnellen Internetzugang, die Stärkung des Verbraucherschutzes sowie die Abschaffung bzw. Modernisierung des sogenannten Nebenkostenprivilegs.

Professor Fetzer beschäftigt sich seit vielen Jahren mit Fragen der Telekommunikations­regulierung und ist unter anderem Herausgeber und Autor eines führenden Kommentars zum Telekommunikations­gesetz. Er war bereits in der Vergangenheit von der Bundes­regierung als Sachverständiger zu Gesetzgebungs­verfahren im Telekommunikations­recht benannt worden und berät verschiedene Bundes­ministerien in diesem Bereich.

Weitere Informationen zur Anhörung und dem Gesetzgebungs­verfahren finden sich unter folgendem Link.

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