GBP-Monitor April: Mehrheit der Steuerexpert*innen spricht sich für Senkung der Unternehmenssteuern aus

Das kürzlich beschlossene Wachstumschancengesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit stärken und Investitionsanreize erhöhen. Doch reichen die steuerlichen Maßnahmen des Gesetzes aus, um diese Ziele zu erreichen? Eine aktuelle Umfrage des German Business Panels (GBP) zeigt, dass dies nicht der Fall ist. Die GBP-Daten zeigen, dass sowohl Unternehmen als auch Steuerexpert*innen mit der Wirtschaftspolitik unzufrieden sind und wenig Hoffnung auf eine Kursänderung besteht. Einigkeit besteht jedoch darüber, was die Steuerpolitik tun könnte.

Im März 2024 haben Bundestag und Bundesrat nach zahlreichen Verhandlungen und Anpassungen das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (kurz: Wachstumschancengesetz) verabschiedet. Es hat zum Ziel, die Liquidität von Unternehmen in Deutschland zu verbessern sowie wichtige Impulse für Investitionen und Innovationen zu setzen. Durch das Gesetz soll die stagnierende Wirtschaft in Deutschland wieder in Schwung gebracht werden. Das Gesetz beinhaltet Maßnahmen wie Steuervereinfachungen oder die Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen. Eine grundlegende Reform der Steuerpolitik ist jedoch nicht vorgesehen. Die aktuelle GBP-Expert*innenbefragung sowie die GBP-Befragung unter Unternehmen geben nun Aufschluss darüber, welche Maßnahmen Steuerwissenschaftler*innen und Entscheidungsträger*innen in der Wirtschaft als notwendig erachten.

Die Befragung der Expert*innen ergibt ein klares Bild: 55,8 Prozent der mehr als 250 Expert*innen an Universitäten und Forschungseinrichtungen befürworten eine Reduzierung der Unternehmenssteuern, während nur 10,8 Prozent eine Erhöhung unterstützen würden. Wie könnte so eine Reduzierung aussehen? 72,5 Prozent der Befragten sprechen sich für eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags aus, den Kapitalgesellschaften (trotz Abschaffung für viele Lohnsteuerzahler*innen und Personengesellschaften) weiterhin zahlen müssen.

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