GBP-Monitor April: Mehrheit der Steuerexpert*innen spricht sich für Senkung der Unternehmens­steuern aus

Das kürzlich beschlossene Wachstums­chancengesetz soll die Wettbewerbs­fähigkeit stärken und Investitions­anreize erhöhen. Doch reichen die steuerlichen Maßnahmen des Gesetzes aus, um diese Ziele zu erreichen? Eine aktuelle Umfrage des German Business Panels (GBP) zeigt, dass dies nicht der Fall ist. Die GBP-Daten zeigen, dass sowohl Unternehmen als auch Steuerexpert*innen mit der Wirtschafts­politik un­zufrieden sind und wenig Hoffnung auf eine Kursänderung besteht. Einigkeit besteht jedoch darüber, was die Steuerpolitik tun könnte.

Im März 2024 haben Bundestag und Bundes­rat nach zahlreichen Verhandlungen und Anpassungen das „Gesetz zur Stärkung von Wachstums­chancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfach­ung und Steuerfairness“ (kurz: Wachstums­chancengesetz) verabschiedet. Es hat zum Ziel, die Liquidität von Unternehmen in Deutschland zu verbessern sowie wichtige Impulse für Investitionen und Innovationen zu setzen. Durch das Gesetz soll die stagnierende Wirtschaft in Deutschland wieder in Schwung gebracht werden. Das Gesetz beinhaltet Maßnahmen wie Steuervereinfach­ungen oder die Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen. Eine grundlegende Reform der Steuerpolitik ist jedoch nicht vorgesehen. Die aktuelle GBP-Expert*innenbefragung sowie die GBP-Befragung unter Unternehmen geben nun Aufschluss darüber, welche Maßnahmen Steuer­wissenschaft­ler*innen und Entscheidungs­träger*innen in der Wirtschaft als notwendig erachten.

Die Befragung der Expert*innen ergibt ein klares Bild: 55,8 Prozent der mehr als 250 Expert*innen an Universitäten und Forschungs­einrichtungen befürworten eine Reduzierung der Unternehmens­steuern, während nur 10,8 Prozent eine Erhöhung unterstützen würden. Wie könnte so eine Reduzierung aussehen? 72,5 Prozent der Befragten sprechen sich für eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags aus, den Kapital­gesellschaften (trotz Abschaffung für viele Lohnsteuerzahler*innen und Personen­gesellschaften) weiterhin zahlen müssen.

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