Soziolog*innen der Universität Mannheim erstellten den zweiten Landesintegrationsbericht Baden-Württemberg
Studie des Mannheimer Zentrums für Europäische Sozialforschung (MZES) liefert erstmals systematischen Überblick über Integrationsstrukturen und Teilhabemöglichkeiten in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes.
Pressemitteilung vom 1. Oktober 2026
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Wie sind die kommunalen Strukturen für Integration und Teilhabe in Baden-Württemberg aufgestellt? Wo gibt es Handlungsbedarf, diese Strukturen zu stärken? Diese Fragen beantwortet der zweite Landesintegrationsbericht Baden-Württemberg, der vergangene Woche vom Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit veröffentlicht wurde. Mit den Forschungsarbeiten war ein Team von sieben Soziolog*innen unter der Leitung von Dr. Nadia Granato, PD Dr. Jörg Dollmann und Prof. Dr. Frank Kalter am Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung (MZES) der Universität Mannheim betraut.
Grundlage des Berichts ist eine einzigartige Datenbasis: Die Forschenden haben quantitative und qualitative Daten in 693 Gemeinden, 9 Stadtkreisen und 44 Landkreisen Baden-Württembergs erhoben. Auch 144 Integrationsbeauftragte beteiligten sich an den Befragungen. Ergänzt wurde diese breite empirische Basis durch 21 leitfadengestützte Interviews mit Integrationsbeauftragten, Mitgliedern verschiedener Integrationsgremien sowie Kommunalverwaltungen. Zusätzlich wurde die Analyse von Sekundärdaten zu Themen wie Demografie, Bildung oder Arbeitsmarktintegration des ersten Landesintegrationsberichts fortgeführt.
„Unsere umfangreiche Befragung ermöglicht es zum ersten Mal, die gesamte Bandbreite kommunaler Integrationsstrukturen in den Blick zu nehmen. Sie zeigt, wie verbreitet Integrationsbeauftragte, Integrationsgremien und zivilgesellschaftliche Akteure in den Kommunen sind, wo Integrationskonzepte entwickelt wurden und wie sich Kommunen innerhalb von Landkreisen und darüber hinaus zu Integrationsfragen vernetzen. So werden zentrale Herausforderungen und Gelingensbedingungen vor Ort sichtbar“ erklärt Emma Waltersbacher, wissenschaftliche Koordinatorin des Mannheimer Forschungsteams.
Den Forschenden zufolge zeigen die Ergebnisse, dass Baden-Württemberg über ein dichtes Netz kommunaler Integrationsstrukturen verfügt – allerdings mit deutlichen Unterschieden zwischen den Kommunen: Größere Kommunen verfügen häufiger über Integrationsbeauftragte oder Abteilungen für Integration als kleinere Kommunen. Kleinere Kommunen nennen fehlende personelle und finanzielle Ressourcen als häufigste Gründe für diese Unterschiede.
Interessensvertretungen wie Integrationsräte und -ausschüsse finden sich vor allem in Stadtkreisen, insgesamt sind sie jedoch selten. Migrant*innenselbstorganisationen sind am häufigsten in Stadt- und Landkreisen aktiv, auf Gemeindeebene hingegen weniger stark verbreitet. Diese Gremien werden dem Bericht zufolge noch nicht systematisch genug in die politischen Prozesse eingebunden. Dementsprechend wird ihr Einfluss insgesamt – mit Ausnahme von Integrationsräten und -ausschüssen in Stadtkreisen – als gering eingestuft.
Aus Sicht der Kommunen liegt die größte Herausforderung beim Thema Wohnraum: 55 Prozent nennen an erster Stelle „Wohnen und Unterbringung“ als größte Hürde für die Integrationsarbeit vor Ort. Fehlender bezahlbarer Wohnraum erschwert der Studie zufolge die Anschlussunterbringung und bremst den individuellen Integrationsprozess von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
„Insgesamt zeigt unser Bericht: Gute Integrationsarbeit ist gute kommunale Infrastrukturpolitik. Maßnahmen, die Kitas, Schulen, Wohnraumversorgung, Gesundheitsangebote oder Beratungsstrukturen stärken, kommen allen Einwohner*innen zugute – unabhängig davon, ob sie eine Einwanderungsgeschichte haben oder nicht“, fasst Prof. Dr. Frank Kalter zusammen. Gleichzeitig reichten allgemeine Verbesserungen allein nicht aus, um bestehende Nachteile mancher Bevölkerungsgruppen vollständig abzubauen. Wo spezifische Hürden beim Bildungszugang, auf dem Arbeitsmarkt oder im Kontakt mit Behörden bestünden, brauche es ergänzend gezielte Maßnahmen – etwa zusätzliche Sprachförderangebote, Programme zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse oder aufsuchende Beratungsangebote, so die Mannheimer Forschenden.
Der zweite Landesintegrationsbericht Baden-Württemberg ist als Kooperation zwischen der Universität Mannheim und dem Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit entstanden. Die Landesregierung kommt damit ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß Paragraph 15 des Partizipations- und Integrationsgesetz für Baden-Württemberg nach, alle fünf Jahre einen Landesintegrationsbericht vorzulegen.
Weitere Informationen und Kontakt
Zum Landesintegrationsbericht: sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/publikation/did/zweiter-landesintegrationsbericht
Emma Waltersbacher
Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung (MZES)
Universität Mannheim
Telefon: +49 621-181-2861
E-Mail: emma.waltersbacheruni-mannheim.de
Nikolaus Hollermeier
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung (MZES)
Universität Mannheim
Telefon: +49-621-181-2839
E-Mail: kommunikationmzes.uni-mannheim.de
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