Einreise und Versicherung
Die Einreisebestimmungen für die Bundesrepublik Deutschland sind je nach Herkunftsland unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich spätestens nach dem Ausfüllen Ihrer Daten im Online-Bewerbungs-Portal Mobility Online, ob Sie ein Visum benötigen.
Wichtige Informationen diesbezüglich und über Ihre Versicherung in Deutschland finden Sie auf dieser Seite.
Einreise
Wichtig: Beim Visum ist Ihre Nationalität und nicht das Land Ihrer Heimathochschule entscheidend. Wenn Sie in einem anderen Land als ihrem Herkunftsland studieren und für dieses Land einen Aufenthaltstitel haben, müssen Sie trotzdem für Deutschland ein Visum zu Studienzwecken beantragen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie ein Visum benötigen.
Visumspflichtige Herkunftsländer
Je nach Ihrem Herkunftsland unterscheiden sich die Einreisebestimmungen für die Bundesrepublik Deutschland. Austauschstudierende sind eigenständig für die Beantragung eines Visums verantwortlich.
Studierende aus visumspflichtigen Ländern (wenn ein „Ja“/ „Nein“ ohne weiterer Zahl neben Ihrer Staatsangehörigkeit steht) müssen bereits im Herkunftsland beziehungsweise Land ihrer Heimathochschule, also vor Ihrer Einreise nach Deutschland, ein Visum zu Studienzwecken beantragen.
Mit einem Touristenvisum dürfen Sie nicht in Deutschland studieren. Ein Touristenvisum können Sie nach der Einreise nach Deutschland nicht in ein Visum zu Studienzwecken umwandeln. Das bedeutet, Sie müssen zurück in Ihr Heimatland kehren, um ein Visum zu Studienzwecken zu beantragen.
Um Ihr Visum zu beantragen, brauchen Sie den Zulassungsbescheid der Universität Mannheim. Bitte kontaktieren Sie direkt nach Erhalt des Zulassungsbescheids die für Sie zuständige deutsche Botschaft oder das zuständige Konsulat in Ihrem Herkunftsland beziehungsweise Land ihrer Heimathochschule für die Beantragung eines Visums zu Studienzwecken.
Weitere Informationen zum Visum finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Visumsfreie Herkunftsländer / Aufenthaltstitel
EU-Bürger*innen und Angehörige der EFTA-Staaten (Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen kein Visum zu Studienzwecken. Sie müssen sich nach der Immatrikulation beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Angehörige der nachfolgenden Staaten benötigen ebenfalls kein Visum zu Studienzwecken, sie beantragen den Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland:
Australien Israel Japan Kanada Neuseeland Südkorea USA Vereinigtes Königreich Sofern keine Erwerbstätigkeit vor und nach dem Studienaufenthalt aufgenommen werden soll, benötigen Angehörige der folgenden Staaten kein Visum. Jedoch müssen sie auch einen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen (wenn eine [4] neben Ihrer Staatsangehörigkeit steht):
Andorra
Brasilien
El Salvador Honduras
Monaco
San Marino Ihre Staatsangehörigkeit wurde nicht genannt? Dann benötigen Sie ein Visum.
Haftungshinweis: Die Beratung und Hilfestellung durch das Akademische Auslandsamt unterliegt einer sorgfältigen inhaltlichen Prüfung. Eine Haftung für die Inhalte übernehmen wir aber nicht. Alle Beratungen und Hilfestellung sind allgemeiner Natur und können nicht jeden Einzelfall verbindlich abdecken. Sie sind nicht notwendigerweise vollständig, umfassend oder auf dem aktuellsten Stand. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine rechtsverbindliche Auskunft dar und können auch nicht die Auskunft von Fachleuten für den jeweiligen Einzelfall ersetzen.
Nicht-EU-Bürger*innen, die an einer Universität in der EU eingeschrieben sind
Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger*in an einer Universität in einem EU-Land außer Irland und Dänemark eingeschrieben sind und einen Aufenthalt zu Studienzwecken in Deutschland von unter 360 Tagen planen, müssen Sie folgendes beachten: als Forschende und Studierende müssen Sie nicht mehr zwingend einen deutschen Aufenthaltstitel beantragen, wenn Ihr Aufenthaltstitel des ersten EU-Landes zu Studienzwecken erstellt wurde (siehe Rahmen der EU-Richtlinie 2016/
801, der sogenannten REST-Richtlinie).
Das Visumsverfahren steht Ihnen dennoch offen.Nach dem Ende der Bewerbungsfrist meldet sich das Akademische Auslandsamt der Universität Mannheim bei Ihnen per E-Mail, um individuell zu prüfen, ob Ihr Aufenthaltstitel Sie berechtigt an der REST-Directive teilzunehmen.
Ist das der Fall, müssen wir als Ihre Gastuniversität für Sie einen Antrag auf Mobilität beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen. Sie müssen uns hierfür einige Dokumente zukommen lassen. Dieser Antrag beim BAMF muss vor Ihrer Anreise genehmigt werden – die Bearbeitungsdauer beträgt im günstigsten Fall 30 Tage.Falls Sie einen Aufenthalt zum Zweck des Studiums von mehr als 360 Tagen planen, müssen Sie grundsätzlich ein Studierendenvisum beantragen.
Versicherungen
Krankenversicherung
Ein Nachweis über eine Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht durch eine gesetzliche Krankenkasse ist für alle Studierende für die Immatrikulation zwingend notwendig. Eine Befreiung ist möglich auf der Basis einer EHIC, GHIC, AT-11 oder einer privaten Krankenversicherung.
Bitte machen Sie daher möglichst bald nach Erhalt der „Enrollment Preparations“-Mail einen Termin bei einer gesetzlichen Krankenkasse, um sich gesetzlich versichern zu lassen oder eine Befreiung zu beantragen. Die Einreichung einer Versichertenkarte (EHIC/GHIC) oder schriftlichen Mitgliedsbescheinigung beim Akademischen Auslandsamt reicht nicht aus. Ohne den Nachweis von einer gesetzlichen Krankenkasse kann eine Immatrikulation nicht erfolgen.
Wichtig: Eine Krankenversicherung abschließen
Wir empfehlen Studierenden aus nicht-EU und nicht-EFTA Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) dringend, eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung abzuschließen. Andernfalls müssen Sie Arzt- und Krankenhausrechnungen in der Regel erst einmal selbst bezahlen. Dies können sehr hohe Summen sein (je nach Krankheitsbild bzw. Umfang der Behandlung bis zu mehreren tausend Euro).
Die Rückerstattung von Rechnungsbeträgen durch die Versicherung im Heimatland kann längere Zeit dauern, was zu finanziellen Problemen führen kann. Wir möchten Sie darüber informieren, dass Versicherungen im Heimatland nicht die gleiche Abdeckung haben wie (gesetzliche) Versicherungen in Deutschland.
Die folgenden Leistungen sind bei Versicherungen, die im Heimatland abgeschlossen werden, oft ausgeschlossen:
- Ambulante und stationäre Auslandsbehandlungen chronischer Erkrankungen
- Unfälle, die unter Alkoholeinfluss passieren oder selbst verschuldet sind
- Zahnbehandlungen
- Schwangerschaftsvorsorge
Sie möchten sich in Deutschland gesetzlich versichern?
- Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit einer gesetzlichen Krankenkasse, um eine Versicherung abzuschließen.
- Fordern Sie in dem Termin den „Meldegrund 10 (M10) für die Universität Mannheim“ an. Die M10 wird uns von der Krankenkasse Ihrer Wahl elektronisch übermittelt. Mit dieser Bestätigung meldet die Krankenkasse an die Hochschule, ob Sie bei der Krankenkasse versichert sind.
- An dem Ausrufezeichen-Symbol in der rechten oberen Ecke in Portal² können Sie erkennen, ob wir Ihre M10 von der von Ihnen kontaktierten gesetzlichen Krankenkasse erhalten haben. Die Übermittlung Ihrer M10 kann einige Tage dauern.
Zusätzliche Infos
- Wenn Sie sich einmal gegen den Eintritt in eine deutsche gesetzliche Krankenkasse entschieden haben, ist diese Entscheidung nicht mehr rückgängig zu machen. Das bedeutet, Sie können, solange Sie Student*in in Deutschland sind, nicht mehr zum Studierendentarif in eine deutsche, gesetzliche Krankenkasse wechseln.
- Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung kostet ca. 125 € im Monat (Studierendentarif von allen gesetzlichen Krankenkassen). Der Versicherungsschutz beginnt am Tag der Immatrikulation. Für das Frühjahrs-/Sommersemester beginnt der Versicherungsschutz jedoch frühestens am 1. Februar (administrativer Semesterbeginn). Falls Sie früher nach Mannheim oder Deutschland einreisen, empfehlen wir Ihnen dringend, (nur) für die Zeit vor Ihrem Studium eine Reisekrankenversicherung abzuschließen.
- Mit Vollendung des 30. Lebensjahres endet die studentische Krankenversicherung. In diesem Fall müssen Sie sich um eine private Krankenversicherung kümmern.
Sie verfügen über eine EHIC/
GHIC, AT-11 oder eine private Krankenversicherung? - Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit einer gesetzlichen Krankenkasse, um eine Befreiung zu beantragen.
- Falls Sie früher bereits einmal in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, wenden Sie sich bitte an diese Krankenkasse, ansonsten an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl.
- Fordern Sie in dem Termin den „Meldegrund 10 (M10) für die Universität Mannheim“ an. Die M10 wird uns von der Krankenkasse Ihrer Wahl elektronisch übermittelt. Mit dieser Bestätigung meldet die Krankenkasse an die Hochschule, ob sie bei der Krankenkasse versichert sind.
- An dem Ausrufezeichen-Symbol in der rechten oberen Ecke in Portal² können Sie erkennen, ob wir Ihre M10 von der von Ihnen kontaktierten gesetzlichen Krankenkasse erhalten haben. Die Übermittlung Ihrer M10 kann einige Tage dauern.
Sie sind bereits in Deutschland gesetzlich versichert?
- Fordern Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ an. Mit dieser Bestätigung meldet die Krankenkasse an die Hochschule, ob sie bei der Krankenkasse versichert sind.
- An dem Ausrufezeichen-Symbol in der rechten oberen Ecke in Portal² können Sie erkennen, ob wir Ihre M10 von der von Ihnen kontaktierten gesetzlichen Krankenkasse erhalten haben. Die Übermittlung Ihrer M10 kann einige Tage dauern.
Infos für Studierende mit Sperrkonto
Wenn Sie ein Sperrkonto eröffnen, um den Finanzierungsnachweis für Ihr Studium zu erbringen, prüfen Sie bitte, ob das Paket eine Mitgliedschaft bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung umfasst. Falls dies der Fall ist, kontaktieren Sie bitte die entsprechende Krankversicherung, um die Übermittlung Ihrer M10 zu beantragen.
Weitere Versicherungen
Reiseversicherung
Für den Zeitraum Ihrer Anreise und die ersten Tage Ihres Aufenthaltes in Deutschland empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung. Unter Umständen kann Ihnen Ihre Heimathochschule bei der Wahl eines*r Anbieter*in behilflich sein.
Privathaftpflichtversicherung
Wir empfehlen internationalen Studierenden dringend, eine so genannte Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden an fremdem Eigentum ab (zum Beispiel den durch einen Fahrradunfall verursachten Schaden an einem Auto, Haftung bei der Ausübung von Sport und so weiter). Sofern Sie eine Haftpflichtversicherung im Heimatland abschließen, vergewissern Sie sich zuvor, ob die Versicherung für Schäden während Ihres Auslandsaufenthalts aufkommt.
Termine für Ihre An- und Abreise
![Zwei Personen laufen nebeneinander auf das Schloss der Uni Mannheim zu. Eine Person zieht einen schwarzen Koffer, während die andere Person eine Tasche sowien einen Globus trägt.](/media/_processed_/d/c/csm_StudierendeEhrenhof_AnnaLogue_DSC_5470_f671c3b035.jpg)
Unser Herbst-/Wintersemester dauert vom 1. August bis zum 31. Januar.
Das Frühjahrs-/Sommersemester dauert vom 1. Februar bis zum 31. Juli.
Sie müssen allerdings erst zur Welcome Week oder gegebenenfalls zur Internationalen Sommer- beziehungsweise Winterakademie anreisen.
Unsere Welcome Week erleichtert Ihnen den Einstieg in das neue Lebens- und Lernumfeld Mannheim. Sie lernen bei verschiedenen Events andere Studierende kennen. Sie müssen rechtzeitig zur Immatrikulation in Mannheim sein.
Die Prüfungszeit endet vor Weihnachten (HWS) beziehungsweise Mitte Juni (FSS). Nach Ihrer letzten Klausur können Sie zurück an Ihre Heimatuniversität reisen. In dieser Übersicht finden Sie die offiziellen Semesterdaten, die Vorlesungszeit und die Termine für die Erst- und Zweitprüfungstermine.
Kontakt
Ansprechpartnerin zum Thema Visum und Einreise
![Nadja Kindinger](/media/_processed_/c/e/csm_Kindinger_Nadja_0396__web_66e53704a5.jpg)
Ansprechpartnerin zum Thema Versicherung
![Josephine Bourke](/media/_processed_/1/3/csm_Bourke_Josephine_AAA_Foto_858045228a.jpg)