Einreise und Versicherung

Die Einreise­bestimmungen für die Bundes­republik Deutschland sind je nach Herkunftsland unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich spätestens nach dem Ausfüllen Ihrer Daten im Online-Bewerbungs-Portal, ob Sie ein Visum benötigen.

Einreise

Wichtiger Hinweis: Wenn es um das Visum geht, ist Ihre Nationalität und nicht das Land Ihrer Heimathochschule entscheidend. Wenn Sie in einem anderen Land als ihrem Herkunftsland studieren und für dieses Land einen Aufenthaltstitel haben, müssen Sie trotzdem für Deutschland ein Visum zu Studien­zwecken beantragen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie ein Visum benötigen.

  • Visumspflichtige Herkunftsländer

    Je nach Ihrem Herkunftsland unterscheiden sich die Einreise­bestimmungen für die Bundes­republik Deutschland. Austausch­studierende sind eigenständig für die Beantragung eines Visums verantwortlich.

    Studierende aus visumspflichtigen Ländern (wenn ein „Ja“/ „Nein“ ohne weiterer Zahl neben Ihrer Staats­angehörigkeit steht) müssen bereits im Herkunftsland beziehungs­weise Land ihrer Heimathochschule, also vor Ihrer Einreise nach Deutschland, ein Visum zu Studien­zwecken beantragen.

    Mit einem Touristenvisum dürfen Sie nicht in Deutschland studieren. Ein Touristenvisum können Sie nach der Einreise nach Deutschland nicht in ein Visum zu Studien­zwecken umwandeln. Das bedeutet, Sie müssen zurück in Ihr Heimatland gehen, um ein Visum zu Studien­zwecken zu beantragen.

    Um Ihr Visum zu beantragen, brauchen Sie den Zulassungs­bescheid der Universität Mannheim. Bitte kontaktieren Sie direkt nach Erhalt des Zulassungs­bescheids die für Sie zuständigen deutsche Botschaft oder das zuständige Konsulat in Ihrem Herkunftsland beziehungs­weise Land ihrer Heimathochschule für die Beantragung eines Visums zu Studien­zwecken.

    Weitere Informationen zum Visum finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

  • Visumsfreie Herkunftsländer / Aufenthaltstitel

    EU-Bürger*innen und Angehörige der EFTA-Staaten (Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen kein Visum zu Studien­zwecken. Sie müssen sich nach der Immatrikulation beim Einwohnermeldeamt anmelden.

    Angehörige der nachfolgenden Staaten benötigen ebenfalls kein Visum zu Studien­zwecken, sie beantragen den Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländer­behörde in Deutschland:

    Australien • Israel • Japan • Kanada • Neuseeland • Südkorea • USA • Vereinigtes Königreich

    Sofern keine Erwerbs­tätigkeit vor und nach dem Studien­aufenthalt aufgenommen werden soll, benötigen Angehörige der folgenden Staaten kein Visum. Jedoch müssen sie auch einen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländer­behörde in Deutschland beantragen (wenn eine  [4] neben Ihrer Staats­angehörigkeit steht):

    Andorra • Brazil • El Salvador • Honduras • Monaco • San Marino

    Ihr Staats­angehörigkeit wurde nicht genannt? Dann benötigen Sie ein Visum.

    Haftungs­hinweis: Die Beratung und Hilfestellung durch das Akademische Auslands­amt unterliegt einer sorgfältigen inhaltlichen Prüfung. Eine Haftung für die Inhalte übernehmen wir aber nicht. Alle Beratungen und Hilfestellung sind allgemeiner Natur und können nicht jeden Einzelfall verbindlich abdecken. Sie sind nicht notwendigerweise vollständig, umfassend oder auf dem aktuellsten Stand. Sie stellen weder eine Rechts­beratung noch eine rechts­verbindliche Auskunft dar und können auch nicht die Auskunft von Fach­leuten für den jeweiligen Einzelfall ersetzen.

  • Termine An- und Abreise

    Unser Herbst-/Wintersemester geht vom 1. August bis zum 31. Januar. Das Frühjahrs-/Sommersemester geht vom 1. Februar bis zum 31. Juli. Sie müssen allerdings erst zur Welcome Week oder gegebenenfalls zur Internationalen Sommer- beziehungs­weise Winterakademie anreisen.  

    Unsere Welcome Week erleichtert Ihnen den Einstieg in das neue Lebens- und Lernumfeld Mannheim. Sie lernen bei verschiedenen Events andere Studierende kennen. Sie müssen rechtzeitig zur Immatrikulation in Mannheim sein. 

    Die Prüfungs­zeit endet vor Weihnachten (HWS) beziehungs­weise Mitte Juni (FSS). Nach Ihrer letzten Klausur können Sie zurück an Ihre Heimat­universität reisen. In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die offiziellen Semesterdaten, die Vorlesungs­zeit und die Termine für die Erst- und Zweit­prüfungs­termine.

Versicherungen

  • Kranken­versicherung

    Ein Nachweis über eine Kranken­versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder eine Befreiung von der Versicherungs­pflicht ist für on-campus Studierende für die Immatrikulation zwingend notwendig. Diese Information wird von der gesetzlichen Krankenkasse
    elektronisch an uns übermittelt.

    Bitte machen Sie einen Termin bei einer gesetzlichen Krankenkasse, um sich gesetzlich versichern zu lassen oder eine Befreiung zu beantragen.

    Sind Sie in Deutschland gesetzlich versichert?

    • Dann fordern Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ an. Mit dieser Bestätigung meldet die Krankenkasse an die Hochschule, ob sie bei der Krankenkasse versichert sind.

    Haben Sie eine European/Global Health Insurance Card (EHIC/GHIC)
    ODER ein AT-11
    ODER sind Sie privat versichert?

    • Dann müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse von der Versicherungs­pflicht befreien lassen und ebenfalls den „Meldegrund 10 für die Universität Mannheim“ anfordern. Falls Sie früher bereits einmal in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, wenden Sie sich bitte an diese Krankenkasse, ansonsten an eine beliebige gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl.

    Bitte fordern Sie den Meldegrund M10 möglichst direkt nach Erhalt der „Enrollment Preparations“ E-Mail an, damit der Nachweis möglichst frühzeitig bei uns eintrifft. Ohne diesen Nachweis kann eine Immatrikulation nicht erfolgen.

    Bitte beachten Sie:

    • Die Einreichung einer Versichertenkarte/EHIC oder schriftlichen Mitglieds­bescheinigung reichen nicht aus.
    • Wir empfehlen Studierenden aus nicht-EU Ländern dringend, eine gesetzliche deutsche Kranken­versicherung abzuschließen. Andernfalls müssen Sie Arzt- und Krankenhausrechnungen in der Regel erst einmal selbst bezahlen. Dies können sehr hohe Summen sein (je nach Krankheitsbild bzw. Umfang der Behandlung bis zu mehreren Tausend Euro!).
    • Die Rück­erstattung von Rechnungs­beträgen durch die Versicherung im Heimatland kann längere Zeit dauern, was zu finanz­iellen Problemen führen kann. Wir möchten Sie darüber informieren, dass Versicherungen im Heimatland nicht die gleiche Abdeckung haben wie (gesetzliche) Versicherungen in Deutschland. Die folgenden Leistungen sind bei Versicherungen, die im Heimatland abgeschlossen werden, oft ausgeschlossen:
      • Ambulante und stationäre Auslands­behandlungen chronischer Erkrankungen
      • Unfälle, die unter Alkoholeinfluss passieren oder selbst verschuldet sind
      • Zahnbehandlungen
      • Schwangerschafts­vorsorge
    • Wenn Sie sich einmal gegen den Eintritt in eine deutsche gesetzliche Krankenkasse entschieden haben, ist diese Entscheidung nicht mehr rückgängig zu machen. Das bedeutet, Sie können, so lange Sie Studierende/r in Deutschland sind, nicht mehr zum Studierenden­tarif in eine deutsche, gesetzliche Krankenkasse wechseln.
    • Die deutsche gesetzliche Kranken­versicherung kostet ca. 125 € im Monat (Studierenden­tarif von allen gesetzlichen Krankenkassen). Der Versicherungs­schutz beginnt am Tag der Immatrikulation. Für das Frühjahrs-/Sommersemester beginnt der Versicherungs­schutz jedoch frühestenes am 1. Februar (administrativer Semesterbeginn). Falls Sie früher nach Mannheim/Deutschland einreisen, empfehlen wir Ihnen dringend, (nur) für die Zeit davor eine Reisekranken­versicherung abzuschließen.
    • Mit Vollendung des 30. Lebens­jahres endet die studentische Kranken­versicherung. In diesem Fall müssen Sie sich um eine private Kranken­versicherung kümmern.
    • Die Pflichtleistungen der gesetzlichen Kranken­versicherung haben wir für Sie in diesem Dokument zusammengefasst: Pflichtleistungen Kranken­versicherung.
  • Reise­versicherung

    Für den Zeitraum Ihrer Anreise und die ersten Tage Ihres Aufenthaltes in Deutschland empfehlen wir den Abschluss einer Reise­versicherung. Unter Umständen kann Ihnen Ihre Heimathochschule bei der Wahl eines Anbieters behilflich sein.

  • Privathaftpflicht­versicherung

    Wir empfehlen internationalen Studierenden dringend, eine so genannte Privathaftpflicht­versicherung abzuschließen. Die Privathaftpflicht­versicherung deckt Schäden an fremdem Eigentum ab (zum Beispiel den durch einen Fahrradunfall verursachten Schaden an einem Auto, Haftung bei der Ausübung von Sport). Sofern Sie eine Haftpflicht­versicherung im Heimatland abschließen, vergewissern Sie sich zuvor, ob die Versicherung für Schäden während Ihres Auslands­aufenthalts aufkommt.

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Kontakt

Nadja Kindinger

Nadja Kindinger (sie/ihr)

Teamleitung Incoming-Austausch­studierende, Beratung internationaler Austausch­studierende
Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Akademisches Auslands­amt
L 1, 1 – Raum 110
68161 Mannheim
Tel.: +49 621 181-1153
Fax: +49 621 181-1161
E-Mail: kindingermail-uni-mannheim.de
Sprechstunde:
Termine für die Online-Sprechstunde können hier gebucht werden: https://www.uni-mannheim.de/universitaet/einrichtungen/akademisches-auslandsamt/terminvereinbarung-in-at/
Anwesenheitszeiten:
Mo und Fr und jeden Do einer gerade Kalenderwoche Arbeit im Home-Office; an diesen Tag nur per E-Mail erreichbar.