Die Einreisebestimmungen für die Bundesrepublik Deutschland sind je nach Herkunftsland unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich spätestens nach dem Ausfüllen Ihrer Daten im Online-Bewerbungs-Portal, ob Sie ein Visum benötigen.
Wichtiger Hinweis: Wenn es um das Visum geht, ist Ihre Nationalität und nicht das Land Ihrer Heimathochschule entscheidend. Wenn Sie in einem anderen Land als ihrem Herkunftsland studieren und für dieses Land einen Aufenthaltstitel haben, müssen Sie trotzdem für Deutschland ein Visum zu Studienzwecken beantragen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie ein Visum benötigen.
Je nach Ihrem Herkunftsland unterscheiden sich die Einreisebestimmungen für die Bundesrepublik Deutschland. Austauschstudierende sind eigenständig für die Beantragung eines Visums verantwortlich.
Studierende aus visumspflichtigen Ländern (wenn ein „Ja“/ „Nein“ ohne weiterer Zahl neben Ihrer Staatsangehörigkeit steht) müssen bereits im Herkunftsland beziehungsweise Land ihrer Heimathochschule, also vor Ihrer Einreise nach Deutschland, ein Visum zu Studienzwecken beantragen.
Mit einem Touristenvisum dürfen Sie nicht in Deutschland studieren. Ein Touristenvisum können Sie nach der Einreise nach Deutschland nicht in ein Visum zu Studienzwecken umwandeln. Das bedeutet, Sie müssen zurück in Ihr Heimatland gehen, um ein Visum zu Studienzwecken zu beantragen.
Um Ihr Visum zu beantragen, brauchen Sie den Zulassungsbescheid der Universität Mannheim. Bitte kontaktieren Sie direkt nach Erhalt des Zulassungsbescheids die für Sie zuständigen deutsche Botschaft oder das zuständige Konsulat in Ihrem Herkunftsland beziehungsweise Land ihrer Heimathochschule für die Beantragung eines Visums zu Studienzwecken.
Weitere Informationen zum Visum finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
EU-Bürger*innen und Angehörige der EFTA-Staaten (Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz) benötigen kein Visum zu Studienzwecken. Sie müssen sich nach der Immatrikulation beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Angehörige der nachfolgenden Staaten benötigen ebenfalls kein Visum zu Studienzwecken, sie beantragen den Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland:
Australien • Israel • Japan • Kanada • Neuseeland • Südkorea • USA • Vereinigtes Königreich
Sofern keine Erwerbstätigkeit vor und nach dem Studienaufenthalt aufgenommen werden soll, benötigen Angehörige der folgenden Staaten kein Visum. Jedoch müssen sie auch einen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland beantragen (wenn eine [4] neben Ihrer Staatsangehörigkeit steht):
Andorra • Brazil • El Salvador • Honduras • Monaco • San Marino
Ihr Staatsangehörigkeit wurde nicht genannt? Dann benötigen Sie ein Visum.
Haftungshinweis: Die Beratung und Hilfestellung durch das Akademische Auslandsamt unterliegt einer sorgfältigen inhaltlichen Prüfung. Eine Haftung für die Inhalte übernehmen wir aber nicht. Alle Beratungen und Hilfestellung sind allgemeiner Natur und können nicht jeden Einzelfall verbindlich abdecken. Sie sind nicht notwendigerweise vollständig, umfassend oder auf dem aktuellsten Stand. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine rechtsverbindliche Auskunft dar und können auch nicht die Auskunft von Fachleuten für den jeweiligen Einzelfall ersetzen.
Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger*in an einer Universität in einem EU-Land außer Irland und Dänemark eingeschrieben sind und einen Aufenthalt zu Studienzwecken in Deutschland von unter 360 Tagen planen, müssen Sie im Rahmen der EU-Richtlinie 2016/
Das Visumsverfahren steht Ihnen dennoch offen.
Nach dem Ende der Bewerbungsfrist meldet sich das Akademische Auslandsamt der Universität Mannheim bei Ihnen per E-Mail, um individuell zu prüfen, ob Ihr Aufenthaltstitel Sie berechtigt an der REST-Directive teilzunehmen.
Ist das der Fall müssen wir als Ihre Gastuniversität für Sie einen Antrag auf Mobilität beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen. Sie müssen uns hierfür einige Dokumente zukommen lassen. Dieser Antrag beim BAMF muss vor Ihrer Anreise genehmigt werden und die Bearbeitungsdauer beträgt im günstigsten Fall 30 Tage.
Falls Sie einen Aufenthalt zum Zweck des Studiums von mehr als 360 Tagen planen, müssen Sie grundsätzlich ein Studierendenvisum beantragen.
Unser Herbst-/Wintersemester geht vom 1. August bis zum 31. Januar. Das Frühjahrs-/Sommersemester geht vom 1. Februar bis zum 31. Juli. Sie müssen allerdings erst zur Welcome Week oder gegebenenfalls zur Internationalen Sommer- beziehungsweise Winterakademie anreisen.
Unsere Welcome Week erleichtert Ihnen den Einstieg in das neue Lebens- und Lernumfeld Mannheim. Sie lernen bei verschiedenen Events andere Studierende kennen. Sie müssen rechtzeitig zur Immatrikulation in Mannheim sein.
Die Prüfungszeit endet vor Weihnachten (HWS) beziehungsweise Mitte Juni (FSS). Nach Ihrer letzten Klausur können Sie zurück an Ihre Heimatuniversität reisen. In der nachfolgenden Übersicht finden Sie die offiziellen Semesterdaten, die Vorlesungszeit und die Termine für die Erst- und Zweitprüfungstermine.
Ein Nachweis über eine Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist für ALLE Studierende für die Immatrikulation zwingend notwendig. Diese Information wird von der gesetzlichen Krankenkasse
elektronisch an uns übermittelt.
Bitte machen Sie einen Termin bei EINER gesetzlichen Krankenkasse, um sich gesetzlich versichern zu lassen oder eine Befreiung zu beantragen.
Sind Sie in Deutschland gesetzlich versichert?
Haben Sie eine European/
ODER ein AT-11
ODER sind Sie privat versichert?
Ausnahme: Wenn Sie ein Sperrkonto eröffnen, um den Finanzierungsnachweis für Ihr Studium zu erbringen, prüfen Sie bitte, ob das Paket eine Mitgliedschaft bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung umfasst. Falls dies der Fall ist, kontaktieren Sie bitte die entsprechende Krankenversicherung, um die Übermittlung Ihrer M10 zu beantragen.
Bitte fordern Sie den Meldegrund M10 möglichst direkt nach Erhalt der „Enrollment Preparations“ E-Mail an, damit der Nachweis möglichst frühzeitig bei uns eintrifft. Ohne diesen Nachweis kann eine Immatrikulation nicht erfolgen.
An dem Ausrufezeichen-Symbol in der rechten oberen Ecke in Portal² können Sie erkennen, ob wir Ihre M10 von der von Ihnen kontaktierten gesetzlichen Krankenkasse erhalten haben. Die Übermittlung Ihrer M10 kann einige Tage dauern.
Bitte beachten Sie:
Für den Zeitraum Ihrer Anreise und die ersten Tage Ihres Aufenthaltes in Deutschland empfehlen wir den Abschluss einer Reiseversicherung. Unter Umständen kann Ihnen Ihre Heimathochschule bei der Wahl eines Anbieters behilflich sein.
Wir empfehlen internationalen Studierenden dringend, eine so genannte Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden an fremdem Eigentum ab (zum Beispiel den durch einen Fahrradunfall verursachten Schaden an einem Auto, Haftung bei der Ausübung von Sport). Sofern Sie eine Haftpflichtversicherung im Heimatland abschließen, vergewissern Sie sich zuvor, ob die Versicherung für Schäden während Ihres Auslandsaufenthalts aufkommt.