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Sprachnachweise

Vorlesungen hören, in Seminaren mitarbeiten, eine Fallstudie durchführen oder eine Hausarbeit schreiben: Ein erfolgreiches Auslands­studium ist nur möglich, wenn die notwendigen Sprach­kenntnisse vorhanden sind. Aus diesem Grund prüft die Universität Mannheim bei allen Studierenden, die ins Ausland gehen möchten, ob sie die passenden Kenntnisse in der Unterrichtssprache mitbringen. Dies geschieht anhand von standardisierten Sprachnachweisen. Auch die internationalen Partnerhochschulen erwarten, dass die Gast­studierenden ein gewisses Sprachniveau mitbringen, um problemlos studieren zu können. Manche Partner­universitäten haben dabei besondere Anforderungen, über die wir Sie gerne informieren.

Da dieses Thema eine Fülle an Besonderheiten mit sich bringt, sollten Sie die folgenden Informationen sehr gewissenhaft durchlesen.

Für Ihre Bewerbung auf ein Austausch­programm der Universität Mannheim benötigen Sie einen Sprachnachweis, der den hier beschriebenen Anforderungen entspricht und nicht älter als zwei Jahre ist. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um einen Prüfungs­termin!

Grundsätzliche Fragen zum Thema Sprachnachweis

  • Welches Sprachniveau benötige ich im Allgemeinen?

    Ein Auslands­studium dient nicht in erster Linie dem Spracherwerb, sondern dem (Fach-)Studium an einer ausländischen Hochschule. Daher sind fortgeschrittene Kenntnisse in der Unterrichtssprache erforderlich, um den Lehr­veranstaltungen von Beginn an ohne größere Probleme folgen zu können (nicht unbedingt sind Kenntnisse der Landes­sprache erforderlich).

    Eine Orientierungs­hilfe zur Selbsteinstufung bietet der Europäische Referenzrahmen für Sprachen, der sich in sechs Kompetenzstufen gliedert – vom Anfängerniveau (A1/A2) über das mittlere Niveau (B1/B2) bis zur sehr guten Sprachbeherrschung (C1/C2).

    Um erfolgreich im Ausland zu studieren und Prüfungs­leistungen zu erbringen, ist üblicherweise die Beherrschung des Niveaus B2 Mindest­voraussetzung. Davon kann es allerdings auch Abweichungen geben. Daher prüfen Sie bitte die Anforderungen für alle Ihre Wunsch-Partner­universitäten genau – Sie finden diese in der Datenbank der Partner­universitäten. Falls Ihr Sprachniveau in der Unterrichtssprache niedriger ist als B2, kommen Sie gerne auf uns zu. Insbesondere bei seltener gesprochenen Sprachen wie zum Beispiel Italienisch kann eine Bewerbung auf manche Universitäten dennoch möglich sein.

    • Wie kann ich meine Sprach­kenntnisse verbessern?

      Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Ihre Sprach­kenntnisse zu verbessern oder aufzufrischen:

      • Sprachkurse des Studium Generale: Das Angebot des Studium Generale ist groß. Es gibt semesterbegleitende Kurse, Crash-Kurse an Wochenenden oder in den Semesterferien, Grammatik- oder Konversations­kurse und für Englisch auch Vorbereitungs­kurse auf den TOEFL-Test.
      • Sprachkurse im Ausland: Der effektivste und wahrscheinlich schönste Weg, um Sprach­kenntnisse auszubauen, ist die Belegung eines Intensivkurses im Ausland während der Semesterferien. Diese Investition lohnt sich! Durch den Aufenthalt im Land sind Sie gezwungen, das Gelernte sofort anzuwenden. Und in der Regel bieten die Sprachschulen auch begleitende Freizeit­programme an, so dass der Spaß und die Übung in der Praxis nicht zu kurz kommen. Angeboten werden solche Intensivkurse sowohl von Universitäten als auch von privaten Sprachschulen. Gute Informationen zu Sprachkursangeboten weltweit finden Sie auf der Website des DAAD und des Fach­verbands Deutscher Sprachreise-Veranstalter. Sie können aber auch selbst im Internet nach Sprachschulen in einer für Sie attraktiven Stadt suchen und die Angebote nach Preis und Leistung vergleichen.
      • Nach dem Erhalt eines Austauschplatzes:  Viele der Partner­universitäten bieten auch selbst Sprachkurse an, entweder vor dem Beginn des Semesters oder semesterbegleitend. Informationen darüber erhalten Sie direkt von der Gast­universität, wenn Sie einen Austauschplatz erhalten haben oder durch Recherche auf der Website der Partner­universität. Bedenken Sie aber, dass diese Kurse keinen Einfluss auf Ihr Sprachniveau zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung um einen Austauschplatz haben.

      Tipp: Nutzen Sie zur Auffrischung Ihrer Sprach­kenntnisse die TANDEM-Sprachbörse der Universität Mannheim. Die Idee dahinter ist, dass sich Studierende mit unterschiedlichen (Mutter-)Sprachen finden, um miteinander Konversation zu üben: Zum Beispiel spricht ein Tandem-Partner gut Deutsch, der andere spricht gut Spanisch. Bei den informellen Treffen, die Sie selbst nach Belieben vereinbaren, kann die Unterhaltung abwechselnd erst in der einen, dann in der anderen Sprache geführt werden, so dass beide mit Spaß und ohne Druck Ihre Sprach­kenntnisse erproben und üben können.

    • Wie kann ich meine Sprach­kenntnisse für das Auslands­studium nachweisen?

      Verschiedene Arten von Sprachnachweisen werden an der Universität Mannheim zur Auslands­bewerbung akzeptiert. Da Ihr aktueller Kenntnisstand geprüft werden muss, dürfen Sprachnachweise generell nicht älter als zwei Jahre zum Bewerbungs­termin sein (Stichtagsregelung). Bitte beachten Sie auch, für eine Auslands­bewerbung andere Anforderungen gelten können als für Ihre Bewerbung um Zulassung an der Universität Mannheim!

      • Der am häufigsten verwendete Sprachnachweis ist das so genannte „Language Certificate“ der Universität Mannheim. Tests hierfür werden beispielsweise beim Studium Generale durchgeführt.
      • Manche Partner­universitäten verlangen jedoch spezielle, international standardisierte Tests wie den TOEFL oder IELTS für Englisch. Diese Tests sind aufwendiger und teurer als das Language Certificate. Insbesondere Universitäten in Übersee verlangen häufig diese speziellen Nachweise.

      Für Englisch gilt: falls Sie bereits einen TOEFL oder IELTS abgelegt haben und er noch aktuell ist, können Sie diesen statt des Language Certificate als Nachweis einreichen.

      Im Abschnitt weiter unten finden Sie eine Übersicht über alle Sprachnachweise, die für eine Auslands­bewerbung in Frage kommen.

    • Wie finde ich heraus, welcher Sprachnachweis und welches Niveau speziell für meine Wunsch­universität gefordert ist?

      Welcher Sprachnachweis gefordert wird und ob es spezielle Mindest­anforderungen gibt, zeigt Ihnen die Datenbank der Partner­universitäten. Dort finden Sie bei jeder Partner­universität die Information, in welcher Sprache unterrichtet wird und welcher Sprachnachweis üblicherweise für diese Universität ausreichend ist.

      Wenn zum Niveau keine besonderen Anforderungen bei der jeweiligen Partner­universität beschrieben sind, gelten üblicherweise folgende Mindest­niveaus bei den gängigen Tests:

      • für das Language Certificate (alle Sprachen) die Minimal­anforderung von B2 in jeder Kategorie
      • für den TOEFL (für Englisch) eine Gesamtpunktzahl von 80 Punkten (und mindestens 20 in jeder Kategorie)
      • für den IELTS (für Englisch) eine Gesamtpunktzahl von 6.5 (und mind. 6.0 in jeder Kategorie)

      Falls Sie diese Mindest­anforderung nicht in allen Unterkategorien erreichen, lassen Sie sich gerne im Akademischen Auslands­amt beraten. Auch falls Ihr Sprachniveau niedriger ist als B2, kommen Sie gerne auf uns zu. Insbesondere bei seltener gesprochenen Sprachen wie zum Beispiel Italienisch kann eine Bewerbung auf manche Universitäten dennoch möglich sein.

      Hinweis: Sie brauchen nicht auf den Websites der Partner­universitäten direkt zu suchen, denn oft gelten für die Austausch­programme separate Bedingungen, die uns die Partner­universitäten mitteilen. Die Hinweise in der Datenbank basieren auf den zuletzt verfügbaren Informationen der einzelnen Partner­universitäten und stehen daher unter Änderungs­vorbehalt.

    • Brauche ich einen Nachweis nur für die Unterrichtssprache oder auch für die Landes­sprache?

      An Gast­universitäten mit seltenen Landes­prachen (z. B. in Skandinavien, Osteuropa oder Asien) ist die Unterrichtssprache meist Englisch. In diesen Fällen sind in der Regel nur Kenntnisse in der Unterrichtssprache erforderlich, Grund­kenntnisse in der Landes­sprache werden meistens nicht verlangt. 

      In der Datenbank der Partner­universitäten ist die Unterrichtssprache angegeben. Mögliche besondere Anforderungen finden Sie, wenn Sie auf das Icon für Details klicken.

    • Was bedeutet es, wenn in der Datenbank zwei Sprachen als Unterrichtssprache angegeben sind?

      An manchen Universitäten kann es Unterricht in verschiedenen Sprachen geben, zum Beispiel, wenn ein Teil des Kursangebots auf Englisch, ein Teil aber in der Landes­sprache gehalten wird. In diesen Fällen sollten Sie selbst prüfen, ob das Kursangebot an der Partner­universität für Ihre Sprache ausreichend ist. Lesen Sie dazu auch die „weiteren Infos“ in der Datenbank, hier gibt es Hinweise zu Besonderheiten.

      Wenn also zum Beispiel das Kursangebot in englischer Sprache für Ihre Bedürfnisse ausreicht, benötigen Sie zur Bewerbung nur einen Englisch-Nachweis.

      Falls Sie beide Sprachen beherrschen und auch planen, in beiden Sprachen Kurse zu belegen, erwarten viele Partner­universitäten einen Sprachnachweis für beide Sprachen. Für Übersee-Universitäten gilt hier zwingend, dass Sie für beide Unterrichtssprachen einen Nachweis mit Ihrer Auslands­bewerbung einreichen müssen. Für Europa sollten Sie dies idealerweise ebenfalls tun, formell gesehen reicht aber bei europäischen Universitäten ein Nachweis für Ihre Haupt-Unterrichtssprache bei der Bewerbung aus. Spätestens beim Anmelde­verfahren fordern viele Universitäten beide Nachweise an, daher liegt es in Ihrer Verantwortung, spätestens dann auch einen Nachweis für die zweite Sprache vorzulegen, damit Sie die Zulassung für Kurse in beiden Sprachen erhalten können.

    • Wie alt darf mein Sprachnachweis höchstens sein?

      Der Sprachnachweis soll den aktuellen Stand Ihrer Sprach­kenntnisse wiedergeben. Aus diesem Grund und wegen der häufig sehr strengen Anforderungen unserer Partnerhochschulen darf der Nachweis daher mit Stichtag Bewerbungs­termin nicht älter als genau zwei Jahre sein. Falls Ihr Zertifikat sowohl ein Ausstellungs­datum als auch ein Testdatum aufweist, gilt das Datum des Testtermins.

      In seltenen Fällen ist diese Regelung für einige Partner­universitäten nicht streng genug. Das kann dazu führen, dass Sie nach Platz­zusage erneut einen (aktuelleren) Sprachtest machen müssen. In der Datenbank der Partner­universitäten finden Sie in den uns bekannten Fällen dazu Hinweise in der Rubrik „weitere Infos“.

    • Wie früh muss ich mich um einen Sprachnachweis kümmern?

      Die Termine für die häufigsten Sprach­prüfungen (Language Certificate, TOEFL, IELTS) sind oft viele Wochen im Voraus ausgebucht. Manche Prüfungs­zentren benötigen außerdem für die Auswertung eine mehrwöchige Bearbeitungs­zeit, bevor Sie Ihnen das Testergebnis zuschicken können.

      Daher empfehlen wir Ihnen, sich mindestens zwei bis drei Monate vor Abgabefrist um einen entsprechenden Prüfungs­termin zu kümmern.

      Sie sind bei den Sprachtests nicht auf das Studium Generale in Mannheim als Anbieter festgelegt, sondern können auch in anderen Städten Deutschlands an entsprechenden Instituten je nach Verfügbarkeit Sprachtests ablegen.

    • Kann ich eine Bewerbung auch ohne Sprachnachweis einreichen? Gibt es Nachreich­möglichkeiten?

      Bewerbungen ohne gültigen Sprachnachweis werden nicht akzeptiert. Eine generelle Nachreich­möglichkeit gibt es nicht.

      Zu manchen Bewerbungs­terminen ist es aber möglich, zum Bewerbungs­termin vorab einen alternativen Sprachnachweis einzureichen, wenn dieser zu den zugelassenen Sprachnachweisen gehört (zum Beispiel ein Language Certificate anstelle eines TOEFLs). Dies gilt allerdings nicht für alle Bewerbungs­termine! Lesen Sie daher die für Ihren Bewerbungs­termin gültige Bewerbungs­anleitung genau durch, um sich über diese möglichen Sonderregelungen zu informieren.

      Hinweis für BWL-Bachelor-Studierende

      Aufgrund des abweichenden Bewerbungs­verfahrens für das Pflichtauslands­semester im Studien­gang Bachelor Betriebs­wirtschafts­lehre reichen Bachelor-Studierende der Fakultät für BWL den Sprachnachweis erst nach der Platz­vergabe ein.

    • Muss ich als Muttersprachler auch einen Sprachnachweis einreichen?

      Falls Sie davon ausgehen, Muttersprachler zu sein, melden Sie sich dennoch in jedem Fall rechtzeitig vor der Bewerbung im Akademischen Auslands­amt, um die Sprachtest-Voraussetzungen für Ihre Wunschziele zu prüfen.

      Grund hierfür ist, dass viele Partner­universitäten strenge Anforderungen für den Sprachnachweis von Austausch­studierenden stellen. Daher kann es sein, dass Sie dennoch einen aktuellen Sprachtest ablegen müssen.

      In der Regel brauchen Muttersprachler keinen Sprachnachweis einzureichen, sobald folgende zwei Bedingungen erfüllt sind:

      • Sie besitzen die Staats­angehörigkeit eines Landes, dessen Amts- oder Verkehrs­sprache Sie nachweisen möchten...

      und

      • ...Sie können eine Hochschul­zugangsberechtigung oder einen Bachelor­abschluss aus einem Land mit dieser Amts- oder Verkehrs­sprache nachweisen.

      Bitte melden Sie sich auf jeden Fall bei uns. Ohne vorherige Prüfung durch das Akademische Auslands­amt besteht das Risiko, dass Sie nicht zum Auswahl­verfahren zugelassen werden können.

    • Was muss ich beachten, wenn ich eine ausländische oder Nicht-EU-Staats­angehörigkeit besitze?

      Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Besonderheiten für internationale Mannheimer Studierende.

    Zugelassene Sprachnachweise für eine Auslands­bewerbung an der Universität Mannheim:

    • Language Certificate der Universität Mannheim (für alle Sprachen)

      Das Language Certificate ist der Standard-Sprachnachweis der Universität Mannheim für alle Sprachen und alle Austausch­programme, die keinen spezifischen Sprachnachweis (wie zum Beispiel TOEFL oder IELTS) verlangen. Es wurde von der Universität Mannheim auf Basis der Niveaustufen des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entwickelt und ist die finanz­iell günstigste Alternative zu anderen Sprachtests.

      Das Formular ist nur in englischer Sprache verfügbar, kann aber für alle Sprachen verwendet werden.  Nehmen Sie das Formular zum Testtermin mit und füllen Sie den Kopfteil mit Ihrem Namen und Studien­fach bereits aus.

      Wo kann ich das Language Certificate erhalten?

      • Studierende, die die entsprechende Sprache als Haupt- oder Nebenfach studieren, können ihre jeweilige Lektorin oder ihren Lektor in der Anglistik oder Romanistik darum bitten, das Formular auszufüllen. Auch Studierende des Bachelor-BWL-Studien­gangs können die Spracheinstufung anhand des Language Certificate im Rahmen ihres verpflichtenden Frendsprachen­kompetenz-Moduls (FSK) erhalten. Das Language Certificate wird den Studierenden nach Abschluss der FSK-Kurse ausgestellt.
      • Andere Studierende können gegen eine Gebühr von 45 Euro (Stand November 2022) beim Studium Generale einen Spracheinstufungs­test absolvieren. Der schriftliche Teil dauert eine Stunde und prüft Ihre Schreib- und Lese­fähigkeit. Hinzu kommt ein rund zehnminütiges Gespräch zur Beurteilung des Hörverstehens und der mündlichen Ausdrucks­fähigkeit. Sie sollten für den gesamten Testablauf rund zwei bis drei Stunden Zeit mitbringen. Das Zertifikat können Sie am gleichen oder am nächsten Tag erhalten. Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Website des Studium Generale.

      Alternativ können Sie sich das Language Certificate auch bei anderen anerkannten Sprachinstituten oder Sprachschulen ausstellen lassen, die einen Spracheinstufungs­test durchführen und sich durch einen Stempel ausweisen können (siehe z.B. DAAD Sprachnachweis). Bei kommerziellen Sprachschulen ist jedoch von einer höheren Gebühr im Vergleich zum Studium Generale auszugehen. Häufig können Sie auf Anfrage bei diesen Stellen auch das Uni-Mannheim Language Certificate erhalten: bringen Sie es zum Testtermin mit und füllen Sie den Kopfteil mit Ihrem Namen und Studien­fach bereits aus. Lassen Sie das Formular mit den Ergebnissen ausfüllen.

    • TOEFL iBT (für Englisch)

      Der TOEFL iBT (Test of English as a Foreign Language) ist der in Nordamerika und Asien am häufigsten akzeptierte Sprachnachweis, wird aber auch weltweit in der Regel als Englisch-Nachweis anerkannt. Die Buchstaben iBT stehen dabei für internet-based TOEFL, da der Test über ein standardisiertes web­basiertes Verfahren mehrmals monatlich in zertifizierten Testzentren auf der ganzen Welt abgenommen wird. Geprüft werden vor allem die Sprach­qualifikationen im akademischen Bereich. Dabei wird das Lese- und Hörverständnis sowie die mündliche und schriftliche Ausdrucks­fähigkeit bewertet. Über die offizielle TOEFL-Website können Sie sich online und per Kreditkartenzahlung anmelden und über den Testablauf informieren. Vorbereitungs­kurse gibt es auch beim Studium Generale in Mannheim.

      Tipps rund um den TOEFL:

      • Der TOEFL-Test ist ebenso wie der IELTS-Test sehr teuer und kostet derzeit rund 260 US-Dollar. Überlegen Sie sich bei knappem Budget, ob Sie sich lieber nur auf Partner­universitäten bewerben, die das Language Certificate akzeptieren.
      • Sie sind nicht an Mannheim als Testzentrum gebunden, sondern können auch Termine in anderen Städten oder sogar im Ausland nutzen. Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Termin!
      • Bedingt durch die andauernde Corona-Pandemie haben viele Testzentren weiterhin geschlossen; daher wird nun dauerhaft die TOEFL Home Edition angeboten, die eine Testabnahme von zu Hause aus ermöglicht. Bitte prüfen Sie anhand der Webseite, ob Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.
      • Bitte verwenden Sie ausschließlich den TOEFL iBT für Auslands­bewerbungen und nicht den TOEFL Essentials!
      • MyBest Scores werden für Austausch­programme normalerweise nicht akzeptiert.

      Das TOEFL-Ergebnis kann in der Regel schon innerhalb von acht bis zehn Tagen nach Ablegen des Tests im Internet als PDF her­untergeladen werden. Dieser Test Taker Score Report reicht für Ihre Bewerbung auf einen Austauschplatz als Sprachnachweis aus.

      Wichtig: Bitte geben Sie den Institutional Code 7261 (und falls möglich den Department Code 99) an, damit das Akademische Auslands­amt Ihre Testergebnisse verifizieren kann.

      Hinweis:

      Die meisten Partner­universitäten akzeptieren einen TOEFL mit mindestens 80 von 120 Punkten. Hierbei sollten Sie in jeder Kategorie idealerweise 20 Punkte erreichen. Falls Sie die empfohlene Mindest­anforderung nicht in allen Unterkategorien erreichen, lassen Sie sich im Akademischen Auslands­amt beraten (für viele Partner­universitäten würde Ihr Ergebnis immer noch ausreichen). Einige der Partner­universitäten verlangen jedoch eine höhere Mindest­punktzahl in den Unterkategorien oder im Gesamtscore. Informationen hierzu recherchieren Sie bitte in unserer Datenbank der Partner­universitäten bei der betreffenden Universität.

    • IELTS Academic (für Englisch)

      Im Gegensatz zum TOEFL ist der IELTS Academic (International English Language Testing System) eher an den Universitäten des Commonwealth bekannt und wird daher zum Beispiel in Australien und Neuseeland zu 100 Prozent akzeptiert. Viele Institutionen akzeptieren aber beide Tests. Die Kosten liegen ähnlich wie beim TOEFL bei derzeit rund 250 US-Dollar. Überlegen Sie sich bei knappem Budget, ob Sie sich lieber nur auf Partner­universitäten bewerben, die das Language Certificate akzeptieren.

      Der IELTS hat vier Bestandteile (Lese- und Hörverständnis sowie das mündliche und schriftliche Ausdrucksvermögen) und testet vor allem praxis­orientiertes Englisch, wie es für Arbeit, Studium und Alltag gebraucht wird. Anders als beim TOEFL, der komplett online stattfindet, sitzt man für den mündlichen Teil der IELTS-Prüfung einer Prüferin oder einem Prüfer gegenüber. Auch für den IELTS empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung, da die Testtermine oft im Voraus ausgebucht sind und die Auswertung des Tests einige Zeit in Anspruch nimmt. Nähere Informationen zur Anmeldung und zur Vorbereitung finden Sie auf der Webseite des British Council in Berlin sowie beim IELTS-Onlinevorbereitungs­kurs. Auch das Deutsch-Amerikanische Institut Heidelberg bietet Vorbereitungs­material an.

       

      Die meisten Partner­universitäten akzeptieren einen IELTS Academic mit einem Gesamtergebnis von mindestens 6.5. Hierbei sollten Sie in jeder Kategorie ein Ergebnis von mindestens 6.0 erreichen. Falls Sie die empfohlene Mindest­anforderung nicht in allen Unterkategorien erreichen, lassen Sie sich im Akademischen Auslands­amt beraten. Einige der Partner­universitäten verlangen jedoch das Erreichen eines höheren Gesamtergebnisses. Informationen hierzu recherchieren Sie bitte in unserer Datenbank der Partner­universitäten bei der betreffenden Universität.

    • Duolingo Test (für Englisch)

      Ein Duolingo Test mit einem Gesamtergebnis von mindestens 115 ist zulässig als Sprachnachweis anstelle eines Language Certificates für die Auslands-Bewerbungs­verfahren der Universität Mannheim, z.B. falls Sie keinen rechtzeitigen Termin mehr für ein Language Certificate erhalten können. Bei vielen Partner­universitäten, die ein Language Certificate für Englisch akzeptieren, wird ein Duolingo unserer Erfahrung nach akzeptiert.  Bitte prüfen Sie dies für Ihre Wunsch­universitäten in der Datenbank der Partner­universitäten. Wenn Duolingo dort direkt genannt ist oder das Language Certificate, können Sie den Duolingo verwenden. Ebenso möglich ist die Einreichung eines Duolingo bei manchen Bewerbungs­terminen anstelle eines (nachzuliefernden) TOEFL oder IELTS.

      Nähere Informationen zur Anmeldung und zur Vorbereitung finden Sie auf der Webseite des Duolingo English Test. Bitte beachten Sie unbedingt auch die wichtigen Hinweise zu den equipment rules.

    • Cambridge ESOL Examinations (für Englisch)

      Falls Sie ein Cambridge-Zertifikat (Certificate in Advanced English, Certificate of Proficiency in English, Cambridge First Certificate in English) besitzen, wird dieses insbesondere an europäischen Partnerhochschulen normalerweise anstelle eines Language Certificate akzeptiert. Partner­universitäten in Übersee akzeptieren nur selten ein Cambridge-Zertifikat.

    • DAAD Sprachnachweis (für alle Sprachen)

      Das Sprachzertifikat des DAAD ist ebenfalls zulässig als Sprachnachweis anstelle eines Language Certificates. Für Englisch bieten unter anderem das DAI Heidelberg und DAI Tübingen diesen Test an.

      Häufig können Sie dort auf Anfrage auch das Uni-Mannheim Language Certificate erhalten: bringen Sie es zum Testtermin mit und füllen Sie den Kopfteil mit Ihrem Namen und Studien­fach bereits aus. Lassen Sie das Formular mit den Ergebnissen ausfüllen. Das Language Certificate ist etwas übersichtlicher als das DAAD-Zertifikat, daher fragen Sie gerne nach, ob auch das Language Certificate-Formular ausgestellt werden kann.

      Auch das Studium Generale kann Ihnen das DAAD-Zertifikat für verschiedene Sprachen ausstellen, falls Sie dieses Formular benötigen. Der Ablauf ist wie für das Language Certificate.

    • Andere zugelassene Sprachnachweise (für Französisch, Spanisch, Italienisch)

      Folgende Sprachtests können anstelle eines Language Certificate eingereicht werden, wenn Sie das entsprechende Niveau nachweisen und nicht älter als zwei Jahre sind. Alle Tests können den Stufen des Europäischen Referenzrahmens zugeordnet werden. Lassen Sie sich gerne im Akademischen Auslands­amt beraten.

      Französisch

      DELF (Diplôme d'Etudes en Langue Française)

      DALF (Diplôme Approfondi de Langue Française)

      TCF (Test de la Connaissance du Français)

      TEF (Test d'évaluation de français)

      Tipp: Bei entsprechendem Französisch-Niveau (Leistungs­kurs oder „erhöhtes Niveau“) stellen viele Schulen zusammen mit dem Abitur­zeugnis eine deutsch-französische Bescheinigung aus, und zwar aufgrund der „Vereinbarung vom 4.11.1988 zwischen der deutschen und französischen Regierung“. Diese Bescheinigung akzeptieren wir beziehungs­weise die französischen Partner­universitäten in der Regel als Sprachnachweis.

      Voraussetzungen:

      Die Bescheinigung sollte wie üblich nicht älter als zwei Jahre zum Bewerbungs­termin sein, da zur Auswahl Ihre aktuellen Sprach­kenntnisse bewertet werden müssen (ansonsten bitte ein Language Certificate o.ä. einreichen). Außerdem muss aus der Bescheinigung oder dem Abitur­zeugnis die erreichte Niveaustufe des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen hervorgehen (z.B. B2). Bitte reichen Sie die Bescheinigung immer zusammen mit Ihrem Abitur­zeugnis ein. Das Abitur­zeugnis muss nicht übersetzt werden. Hier sehen Sie ein Beispiel für eine solche Bescheinigung.

      Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Bach im Akademischen Auslands­amt (Auslands­studien­beratung für Frankreich, siehe unten).

      Bewerberinnen und Bewerber mit deutsch-französischem Abitur wenden sich ebenfalls an Frau Bach um zu klären, ob dies für die Bewerbung verwendet werden kann.

       

      Spanisch

      DELE (Diplomas de Español como Lengua Extranjera)

      SIELE (Servicio Internacional de Evaluación de la Lengua Española)

       

      Italienisch

      CELI (Certificado di Conoscenza della Lingua Italiana)

      CILS (Certificato d' Italiano como Lingua Straniera)

       

    • Sonstige Alternativen (für alle Sprachen)

      Außer den oben genannten Sprachnachweisen können als Alternative zum Language Certificate weitere Sprachzertifikate akzeptiert werden, wenn sie:

      • Ihren aktuellen Kenntnisstand widerspiegeln und zum Bewerbungs­termin nicht älter als zwei Jahre sind (Stichtagsregelung),
      • wie das Language Certificate auf den Niveaustufen des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen basieren,
      • aufgrund einer hierzu bestimmten Sprach­prüfung ausgestellt werden und der Test unter Aufsicht durchgeführt wurde. Eine reine Sprachkurs-Teilnahmebestätigung ist nicht ausreichend!
      • Das Erreichen einer Niveaustufe des Referenzrahmens muss eindeutig bestätigt werden.
      • Das Dokument muss in englischer Sprache ausgestellt sein (oder bei Bewerbungen auf nicht-englischsprachige Programme in der Landes­sprache, zum Beispiel Französisch).

      Senden Sie uns gerne vorab Ihren Nachweis zur Prüfung zu und lassen Sie sich beraten.

      Weitere Alternativen sind NICHT zulässig.

      Für die Auslands­programme der Universität Mannheim bewerben sich pro Jahr über 1.500 Studierende. Um faire und zügige Auswahl­verfahren sicherzustellen, ist die gute Vergleichbarkeit der Sprach­kenntnisse der Bewerber eine entscheidende Grundlage. Diese ist nur bei den oben genannten Alternativen gegeben. Zudem fordern auch die internationalen Partner­universitäten die Einhaltung bestimmter Kriterien bezüglich der Sprachnachweise ein.

      Bescheinigungen über die Absolvierung von Sprachkursen, Abitur­leistungen, internationale Schul- oder Studien­abschlüsse, GMAT-Testergebnisse, Belege über Schul- oder Studien­aufenthalte im Ausland etc. können daher leider nicht akzeptiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

    Wir beraten Sie gerne: