Vorlesungen hören, in Seminaren mitarbeiten, eine Fallstudie durchführen oder eine Hausarbeit schreiben: Ein erfolgreiches Auslandsstudium ist nur möglich, wenn die notwendigen Sprachkenntnisse vorhanden sind. Aus diesem Grund prüft die Universität Mannheim bei allen Studierenden, die ins Ausland gehen möchten, ob sie die passenden Kenntnisse in der Unterrichtssprache mitbringen. Dies geschieht anhand von standardisierten Sprachnachweisen. Auch die internationalen Partnerhochschulen erwarten, dass die Gaststudierenden ein gewisses Sprachniveau mitbringen, um problemlos studieren zu können. Manche Partneruniversitäten haben dabei besondere Anforderungen, über die wir Sie gerne informieren.
Da dieses Thema eine Fülle an Besonderheiten mit sich bringt, sollten Sie die folgenden Informationen sehr gewissenhaft durchlesen.
Für Ihre Bewerbung auf ein Austauschprogramm der Universität Mannheim benötigen Sie einen Sprachnachweis, der den hier beschriebenen Anforderungen entspricht und nicht älter als zwei Jahre ist. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um einen Prüfungstermin!
Ein Auslandsstudium dient nicht in erster Linie dem Spracherwerb, sondern dem (Fach-)Studium an einer ausländischen Hochschule. Daher sind fortgeschrittene Kenntnisse in der Unterrichtssprache erforderlich, um den Lehrveranstaltungen von Beginn an ohne größere Probleme folgen zu können (nicht unbedingt sind Kenntnisse der Landessprache erforderlich).
Eine Orientierungshilfe zur Selbsteinstufung bietet der Europäische Referenzrahmen für Sprachen, der sich in sechs Kompetenzstufen gliedert – vom Anfängerniveau (A1/A2) über das mittlere Niveau (B1/B2) bis zur sehr guten Sprachbeherrschung (C1/C2).
Um erfolgreich im Ausland zu studieren und Prüfungsleistungen zu erbringen, ist üblicherweise die Beherrschung des Niveaus B2 Mindestvoraussetzung. Davon kann es allerdings auch Abweichungen geben. Daher prüfen Sie bitte die Anforderungen für alle Ihre Wunsch-Partneruniversitäten genau – Sie finden diese in der Datenbank der Partneruniversitäten. Falls Ihr Sprachniveau in der Unterrichtssprache niedriger ist als B2, kommen Sie gerne auf uns zu. Insbesondere bei seltener gesprochenen Sprachen wie zum Beispiel Italienisch kann eine Bewerbung auf manche Universitäten dennoch möglich sein.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern oder aufzufrischen:
Tipp: Nutzen Sie zur Auffrischung Ihrer Sprachkenntnisse die TANDEM-Sprachbörse der Universität Mannheim. Die Idee dahinter ist, dass sich Studierende mit unterschiedlichen (Mutter-)Sprachen finden, um miteinander Konversation zu üben: Zum Beispiel spricht ein Tandem-Partner gut Deutsch, der andere spricht gut Spanisch. Bei den informellen Treffen, die Sie selbst nach Belieben vereinbaren, kann die Unterhaltung abwechselnd erst in der einen, dann in der anderen Sprache geführt werden, so dass beide mit Spaß und ohne Druck Ihre Sprachkenntnisse erproben und üben können.
Verschiedene Arten von Sprachnachweisen werden an der Universität Mannheim zur Auslandsbewerbung akzeptiert. Da Ihr aktueller Kenntnisstand geprüft werden muss, dürfen Sprachnachweise generell nicht älter als zwei Jahre zum Bewerbungstermin sein (Stichtagsregelung). Bitte beachten Sie auch, für eine Auslandsbewerbung andere Anforderungen gelten können als für Ihre Bewerbung um Zulassung an der Universität Mannheim!
Für Englisch gilt: falls Sie bereits einen TOEFL oder IELTS abgelegt haben und er noch aktuell ist, können Sie diesen statt des Language Certificate als Nachweis einreichen.
Im Abschnitt weiter unten finden Sie eine Übersicht über alle Sprachnachweise, die für eine Auslandsbewerbung in Frage kommen.
Welcher Sprachnachweis gefordert wird und ob es spezielle Mindestanforderungen gibt, zeigt Ihnen die Datenbank der Partneruniversitäten. Dort finden Sie bei jeder Partneruniversität die Information, in welcher Sprache unterrichtet wird und welcher Sprachnachweis üblicherweise für diese Universität ausreichend ist.
Wenn zum Niveau keine besonderen Anforderungen bei der jeweiligen Partneruniversität beschrieben sind, gelten üblicherweise folgende Mindestniveaus bei den gängigen Tests:
Falls Sie diese Mindestanforderung nicht in allen Unterkategorien erreichen, lassen Sie sich gerne im Akademischen Auslandsamt beraten. Auch falls Ihr Sprachniveau niedriger ist als B2, kommen Sie gerne auf uns zu. Insbesondere bei seltener gesprochenen Sprachen wie zum Beispiel Italienisch kann eine Bewerbung auf manche Universitäten dennoch möglich sein.
Hinweis: Sie brauchen nicht auf den Websites der Partneruniversitäten direkt zu suchen, denn oft gelten für die Austauschprogramme separate Bedingungen, die uns die Partneruniversitäten mitteilen. Die Hinweise in der Datenbank basieren auf den zuletzt verfügbaren Informationen der einzelnen Partneruniversitäten und stehen daher unter Änderungsvorbehalt.
An Gastuniversitäten mit seltenen Landesprachen (z. B. in Skandinavien, Osteuropa oder Asien) ist die Unterrichtssprache meist Englisch. In diesen Fällen sind in der Regel nur Kenntnisse in der Unterrichtssprache erforderlich, Grundkenntnisse in der Landessprache werden meistens nicht verlangt.
In der Datenbank der Partneruniversitäten ist die Unterrichtssprache angegeben. Mögliche besondere Anforderungen finden Sie, wenn Sie auf das Icon für Details klicken.
An manchen Universitäten kann es Unterricht in verschiedenen Sprachen geben, zum Beispiel, wenn ein Teil des Kursangebots auf Englisch, ein Teil aber in der Landessprache gehalten wird. In diesen Fällen sollten Sie selbst prüfen, ob das Kursangebot an der Partneruniversität für Ihre Sprache ausreichend ist. Lesen Sie dazu auch die „weiteren Infos“ in der Datenbank, hier gibt es Hinweise zu Besonderheiten.
Wenn also zum Beispiel das Kursangebot in englischer Sprache für Ihre Bedürfnisse ausreicht, benötigen Sie zur Bewerbung nur einen Englisch-Nachweis.
Falls Sie beide Sprachen beherrschen und auch planen, in beiden Sprachen Kurse zu belegen, erwarten viele Partneruniversitäten einen Sprachnachweis für beide Sprachen. Für Übersee-Universitäten gilt hier zwingend, dass Sie für beide Unterrichtssprachen einen Nachweis mit Ihrer Auslandsbewerbung einreichen müssen. Für Europa sollten Sie dies idealerweise ebenfalls tun, formell gesehen reicht aber bei europäischen Universitäten ein Nachweis für Ihre Haupt-Unterrichtssprache bei der Bewerbung aus. Spätestens beim Anmeldeverfahren fordern viele Universitäten beide Nachweise an, daher liegt es in Ihrer Verantwortung, spätestens dann auch einen Nachweis für die zweite Sprache vorzulegen, damit Sie die Zulassung für Kurse in beiden Sprachen erhalten können.
Die Universität Mannheim muss bei der Auswahl ihrer Studierenden für die Austauschprogramme im Auftrag für die Partneruniversitäten den aktuellen Stand Ihrer Sprachkenntnisse prüfen. Deshalb gilt: Zum Bewerbungstermin für die Austauschprogramme an der Universität Mannheim darf der Nachweis daher nicht älter als genau zwei Jahre sein (Bewerbungstermin = Stichtag). Falls Ihr Zertifikat sowohl ein Ausstellungsdatum als auch ein Testdatum aufweist, gilt das Datum des Testtermins.
In seltenen Fällen ist diese Regelung für einige Partneruniversitäten nicht streng genug. Das kann dazu führen, dass Sie nach Platzzusage erneut einen (aktuelleren) Sprachtest machen müssen. In der Datenbank der Partneruniversitäten finden Sie in den uns bekannten Fällen dazu Hinweise in der Rubrik „weitere Infos“.
Manchmal erfahren wir aber auch erst kurzfristig davon. Daher unsere Empfehlung: Wenn ihr Nachweis zum Bewerbungstermin schon ein bis zwei Jahre alt ist, halten Sie sich bereit, im Zweifel auch kurzfristig nach der Platzzusage einen (aktuelleren) Sprachtest zu machen.
Die Termine für die häufigsten Sprachprüfungen (Language Certificate, TOEFL, IELTS) sind oft viele Wochen im Voraus ausgebucht. Manche Prüfungszentren benötigen außerdem für die Auswertung eine mehrwöchige Bearbeitungszeit, bevor Sie Ihnen das Testergebnis zuschicken können.
Daher empfehlen wir Ihnen, sich mindestens zwei bis drei Monate vor Abgabefrist um einen entsprechenden Prüfungstermin zu kümmern.
Sie sind bei den Sprachtests nicht auf das Studium Generale in Mannheim als Anbieter festgelegt, sondern können auch in anderen Städten Deutschlands an entsprechenden Instituten je nach Verfügbarkeit Sprachtests ablegen.
Bewerbungen ohne gültigen Sprachnachweis werden nicht akzeptiert. Eine generelle Nachreichmöglichkeit gibt es nicht.
Zu manchen Bewerbungsterminen ist es aber möglich, zum Bewerbungstermin vorab einen alternativen Sprachnachweis einzureichen, wenn dieser zu den zugelassenen Sprachnachweisen gehört (zum Beispiel ein Language Certificate anstelle eines TOEFLs). Dies gilt allerdings nicht für alle Bewerbungstermine! Lesen Sie daher die für Ihren Bewerbungstermin gültige Bewerbungsanleitung genau durch, um sich über diese möglichen Sonderregelungen zu informieren.
Hinweis für BWL-Bachelor-Studierende
Aufgrund des abweichenden Bewerbungsverfahrens für das Pflichtauslandssemester im Studiengang Bachelor Betriebswirtschaftslehre reichen Bachelor-Studierende der Fakultät für BWL den Sprachnachweis erst nach der Platzvergabe ein.
Falls Sie davon ausgehen, Muttersprachler zu sein, melden Sie sich dennoch in jedem Fall rechtzeitig vor der Bewerbung im Akademischen Auslandsamt, um die Sprachtest-Voraussetzungen für Ihre Wunschziele zu prüfen.
Grund hierfür ist, dass viele Partneruniversitäten strenge Anforderungen für den Sprachnachweis von Austauschstudierenden stellen. Daher kann es sein, dass Sie dennoch einen aktuellen Sprachtest ablegen müssen.
In der Regel brauchen Muttersprachler keinen Sprachnachweis einzureichen, sobald folgende zwei Bedingungen erfüllt sind:
und
Bitte melden Sie sich auf jeden Fall bei uns. Ohne vorherige Prüfung durch das Akademische Auslandsamt besteht das Risiko, dass Sie nicht zum Auswahlverfahren zugelassen werden können.
Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Besonderheiten für internationale Mannheimer Studierende.
Das Language Certificate ist der Standard-Sprachnachweis der Universität Mannheim für alle Sprachen und alle Austauschprogramme, die keinen spezifischen Sprachnachweis (wie zum Beispiel TOEFL oder IELTS) verlangen. Es wurde von der Universität Mannheim auf Basis der Niveaustufen des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entwickelt und ist die finanziell günstigste Alternative zu anderen Sprachtests.
Das Formular ist nur in englischer Sprache verfügbar, kann aber für alle Sprachen verwendet werden. Nehmen Sie das Formular zum Testtermin mit und füllen Sie den Kopfteil mit Ihrem Namen und Studienfach bereits aus.
Wo kann ich das Language Certificate erhalten?
Alternativ können Sie sich das Language Certificate auch bei anderen anerkannten Sprachinstituten oder Sprachschulen ausstellen lassen, die einen Spracheinstufungstest durchführen und sich durch einen Stempel ausweisen können (siehe z.B. DAAD Sprachnachweis). Bei kommerziellen Sprachschulen ist jedoch von einer höheren Gebühr im Vergleich zum Studium Generale auszugehen. Häufig können Sie auf Anfrage bei diesen Stellen auch das Uni-Mannheim Language Certificate erhalten: bringen Sie es zum Testtermin mit und füllen Sie den Kopfteil mit Ihrem Namen und Studienfach bereits aus. Lassen Sie das Formular mit den Ergebnissen ausfüllen.
Der TOEFL iBT (Test of English as a Foreign Language) ist der in Nordamerika und Asien am häufigsten akzeptierte Sprachnachweis, wird aber auch weltweit in der Regel als Englisch-Nachweis anerkannt. Die Buchstaben iBT stehen dabei für internet-based TOEFL, da der Test über ein standardisiertes webbasiertes Verfahren mehrmals monatlich in zertifizierten Testzentren auf der ganzen Welt abgenommen wird. Geprüft werden vor allem die Sprachqualifikationen im akademischen Bereich. Dabei wird das Lese- und Hörverständnis sowie die mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit bewertet. Über die offizielle TOEFL-Website können Sie sich online und per Kreditkartenzahlung anmelden und über den Testablauf informieren. Vorbereitungskurse gibt es auch beim Studium Generale in Mannheim.
Tipps rund um den TOEFL:
Das TOEFL-Ergebnis kann in der Regel schon innerhalb von acht bis zehn Tagen nach Ablegen des Tests im Internet als PDF heruntergeladen werden. Dieser Test Taker Score Report reicht für Ihre Bewerbung auf einen Austauschplatz als Sprachnachweis aus.
Wichtig: Bitte geben Sie den Institutional Code 7261 (und falls möglich den Department Code 99) an, damit das Akademische Auslandsamt Ihre Testergebnisse verifizieren kann.
Hinweis:
Die meisten Partneruniversitäten akzeptieren einen TOEFL mit mindestens 80 von 120 Punkten. Hierbei sollten Sie in jeder Kategorie idealerweise 20 Punkte erreichen. Falls Sie die empfohlene Mindestanforderung nicht in allen Unterkategorien erreichen, lassen Sie sich im Akademischen Auslandsamt beraten (für viele Partneruniversitäten würde Ihr Ergebnis immer noch ausreichen). Einige der Partneruniversitäten verlangen jedoch eine höhere Mindestpunktzahl in den Unterkategorien oder im Gesamtscore. Informationen hierzu recherchieren Sie bitte in unserer Datenbank der Partneruniversitäten bei der betreffenden Universität.
Im Gegensatz zum TOEFL ist der IELTS Academic (International English Language Testing System) eher an den Universitäten des Commonwealth bekannt und wird daher zum Beispiel in Australien und Neuseeland zu 100 Prozent akzeptiert. Viele Institutionen akzeptieren aber beide Tests. Die Kosten liegen ähnlich wie beim TOEFL bei derzeit rund 250 US-Dollar. Überlegen Sie sich bei knappem Budget, ob Sie sich lieber nur auf Partneruniversitäten bewerben, die das Language Certificate akzeptieren.
Der IELTS hat vier Bestandteile (Lese- und Hörverständnis sowie das mündliche und schriftliche Ausdrucksvermögen) und testet vor allem praxisorientiertes Englisch, wie es für Arbeit, Studium und Alltag gebraucht wird. Anders als beim TOEFL, der komplett online stattfindet, sitzt man für den mündlichen Teil der IELTS-Prüfung einer Prüferin oder einem Prüfer gegenüber. Auch für den IELTS empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung, da die Testtermine oft im Voraus ausgebucht sind und die Auswertung des Tests einige Zeit in Anspruch nimmt. Nähere Informationen zur Anmeldung und zur Vorbereitung finden Sie auf der IELTS-Webseite sowie beim IELTS-Onlinevorbereitungskurs. Auch das Deutsch-Amerikanische Institut Heidelberg bietet Vorbereitungsmaterial an.
Die meisten Partneruniversitäten akzeptieren einen IELTS Academic mit einem Gesamtergebnis von mindestens 6.5. Hierbei sollten Sie in jeder Kategorie ein Ergebnis von mindestens 6.0 erreichen. Falls Sie die empfohlene Mindestanforderung nicht in allen Unterkategorien erreichen, lassen Sie sich im Akademischen Auslandsamt beraten. Einige der Partneruniversitäten verlangen jedoch das Erreichen eines höheren Gesamtergebnisses. Informationen hierzu recherchieren Sie bitte in unserer Datenbank der Partneruniversitäten bei der betreffenden Universität.
Ein Duolingo English Test mit einem Gesamtergebnis von mindestens 115 ist zulässig als Sprachnachweis anstelle eines Language Certificates für die Auslands-Bewerbungsverfahren der Universität Mannheim, z.B. falls Sie keinen rechtzeitigen Termin mehr für ein Language Certificate erhalten können. Bei vielen Partneruniversitäten, die ein Language Certificate für Englisch akzeptieren, wird ein Duolingo unserer Erfahrung nach akzeptiert. Bitte prüfen Sie dies für Ihre Wunschuniversitäten in der Datenbank der Partneruniversitäten. Wenn Duolingo dort direkt genannt ist oder das Language Certificate, können Sie den Duolingo verwenden. Ebenso möglich ist die Einreichung eines Duolingo bei manchen Bewerbungsterminen anstelle eines (nachzuliefernden) TOEFL oder IELTS.
Die Duolingo English Tests werden leider seit April 2024 von der niederländischen Einwanderungsbehörde (IND) nicht mehr als gültiger Sprachtest anerkannt und können daher nicht bei der Anmeldung an einer niederländischen Partnernuni als Sprachnachweis eingereicht werden.
Nähere Informationen zur Anmeldung und zur Vorbereitung finden Sie auf der Webseite des Duolingo English Test. Bitte beachten Sie unbedingt auch die wichtigen Hinweise zu den equipment rules.
Falls Sie ein Cambridge-Zertifikat (Certificate in Advanced English, Certificate of Proficiency in English, Cambridge First Certificate in English) besitzen, wird dieses insbesondere an europäischen Partnerhochschulen normalerweise anstelle eines Language Certificate akzeptiert. Partneruniversitäten in Übersee akzeptieren nur selten ein Cambridge-Zertifikat.
Das Sprachzertifikat des DAAD ist ebenfalls zulässig als Sprachnachweis anstelle eines Language Certificates. Für Englisch bieten unter anderem das DAI Heidelberg und DAI Tübingen diesen Test an.
Häufig können Sie dort auf Anfrage auch das Uni-Mannheim Language Certificate erhalten: bringen Sie es zum Testtermin mit und füllen Sie den Kopfteil mit Ihrem Namen und Studienfach bereits aus. Lassen Sie das Formular mit den Ergebnissen ausfüllen. Das Language Certificate ist etwas übersichtlicher als das DAAD-Zertifikat, daher fragen Sie gerne nach, ob auch das Language Certificate-Formular ausgestellt werden kann.
Auch das Studium Generale kann Ihnen das DAAD-Zertifikat für verschiedene Sprachen ausstellen, falls Sie dieses Formular benötigen. Der Ablauf ist wie für das Language Certificate.
Folgende Sprachtests können anstelle eines Language Certificate eingereicht werden, wenn Sie das entsprechende Niveau nachweisen und nicht älter als zwei Jahre sind. Alle Tests können den Stufen des Europäischen Referenzrahmens zugeordnet werden. Lassen Sie sich gerne im Akademischen Auslandsamt beraten.
Französisch | DELF (Diplôme d'Etudes en Langue Française) DALF (Diplôme Approfondi de Langue Française) TCF (Test de la Connaissance du Français) TEF (Test d'évaluation de français) Tipp: Bei entsprechendem Französisch-Niveau (Leistungskurs oder „erhöhtes Niveau“) stellen viele Schulen zusammen mit dem Abiturzeugnis eine deutsch-französische Bescheinigung aus, und zwar aufgrund der „Vereinbarung vom 4.11.1988 zwischen der deutschen und französischen Regierung“. Diese Bescheinigung akzeptieren wir beziehungsweise die französischen Partneruniversitäten in der Regel als Sprachnachweis. Voraussetzungen: Die Bescheinigung sollte wie üblich nicht älter als zwei Jahre zum Bewerbungstermin sein, da zur Auswahl Ihre aktuellen Sprachkenntnisse bewertet werden müssen (ansonsten bitte ein Language Certificate o.ä. einreichen). Außerdem muss aus der Bescheinigung oder dem Abiturzeugnis die erreichte Niveaustufe des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen hervorgehen (z.B. B2). Bitte reichen Sie die Bescheinigung immer zusammen mit Ihrem Abiturzeugnis ein. Das Abiturzeugnis muss nicht übersetzt werden. Hier sehen Sie ein Beispiel für eine solche Bescheinigung. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Bach im Akademischen Auslandsamt (Auslandsstudienberatung für Frankreich, siehe unten). Bewerberinnen und Bewerber mit deutsch-französischem Abitur wenden sich ebenfalls an Frau Bach um zu klären, ob dies für die Bewerbung verwendet werden kann.
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Spanisch | DELE (Diplomas de Español como Lengua Extranjera) SIELE (Servicio Internacional de Evaluación de la Lengua Española)
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Italienisch | CELI (Certificado di Conoscenza della Lingua Italiana) CILS (Certificato d' Italiano como Lingua Straniera)
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Außer den oben genannten Sprachnachweisen können als Alternative zum Language Certificate weitere Sprachzertifikate akzeptiert werden, wenn sie:
Senden Sie uns gerne vorab Ihren Nachweis zur Prüfung zu und lassen Sie sich beraten.
Weitere Alternativen sind NICHT zulässig.
Für die Auslandsprogramme der Universität Mannheim bewerben sich pro Jahr über 1.500 Studierende. Um faire und zügige Auswahlverfahren sicherzustellen, ist die gute Vergleichbarkeit der Sprachkenntnisse der Bewerber eine entscheidende Grundlage. Diese ist nur bei den oben genannten Alternativen gegeben. Zudem fordern auch die internationalen Partneruniversitäten die Einhaltung bestimmter Kriterien bezüglich der Sprachnachweise ein.
Bescheinigungen über die Absolvierung von Sprachkursen, Abiturleistungen, internationale Schul- oder Studienabschlüsse, GMAT-Testergebnisse, Belege über Schul- oder Studienaufenthalte im Ausland etc. können daher leider nicht akzeptiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner in Sachen Auslandsstudium in den Fakultäten. Sie beraten zu fachlichen Aspekten des Auslandsstudiums. Außerdem informieren sie zum Beispiel darüber, wann in Ihrem Studiengang ein Auslandsaufenthalt möglich ist.