Sprachnachweise
Vorlesungen hören, in Seminaren mitarbeiten, eine Fallstudie durchführen oder eine Hausarbeit schreiben: Ein erfolgreiches Auslandsstudium ist nur möglich, wenn die notwendigen Sprachkenntnisse vorhanden sind. Aus diesem Grund prüft die Universität Mannheim bei allen Studierenden, die ins Ausland gehen möchten, ob sie die passenden Kenntnisse in der Unterrichtssprache mitbringen. Dies geschieht anhand von standardisierten Sprachnachweisen. Auch die internationalen Partnerhochschulen erwarten, dass die Gaststudierenden ein gewisses Sprachniveau mitbringen, um problemlos studieren zu können. Manche Partneruniversitäten haben dabei besondere Anforderungen.
Alles zum Thema finden Sie auf dieser Seite.
Für Ihre Bewerbung auf ein Austauschprogramm der Universität Mannheim benötigen Sie einen Sprachnachweis, der den hier beschriebenen Anforderungen entspricht und nicht älter als zwei Jahre ist.
Ein fehlender oder fehlerhafter Sprachnachweis ist der Hauptgrund, warum aus formellen Gründen ein Auslandsaufenthalt scheitert. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um einen Prüfungstermin!
Q&A
Welches Sprachniveau benötige ich im Allgemeinen?
Ein Auslandsstudium dient nicht in erster Linie dem Spracherwerb, sondern dem (Fach-)Studium an einer ausländischen Hochschule. Daher sind fortgeschrittene Kenntnisse in der Unterrichtssprache erforderlich, um den Lehrveranstaltungen von Beginn an ohne größere Probleme folgen zu können (Kenntnisse in der Landessprache sind nicht unbedingt erforderlich).
Eine Orientierungshilfe zur Selbsteinstufung bietet der Europäische Referenzrahmen für Sprachen, der sich in sechs Kompetenzstufen gliedert – vom Anfängerniveau (A1/A2) über das mittlere Niveau (B1/B2) bis zur sehr guten Sprachbeherrschung (C1/C2).
Um erfolgreich im Ausland zu studieren und Prüfungsleistungen zu erbringen, ist üblicherweise die Beherrschung des Niveaus B2 Mindestvoraussetzung. Davon kann es allerdings auch Abweichungen geben. Daher prüfen Sie bitte die Anforderungen für alle Ihre Wunsch-Partneruniversitäten genau – Sie finden diese in der Datenbank der Partneruniversitäten. Falls Ihr Sprachniveau in der Unterrichtssprache niedriger ist als B2, kommen Sie gerne auf uns zu. Insbesondere bei seltener gesprochenen Sprachen, wie zum Beispiel Italienisch, kann eine Bewerbung bei manchen Universitäten dennoch möglich sein.
Wie kann ich meine Sprachkenntnisse verbessern?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern oder aufzufrischen:
- Sprachkurse des Studium Generale: Das Angebot des Studium Generale ist groß. Es werden semesterbegleitende Kurse, Crash-Kurse an Wochenenden oder in den Semesterferien angeboten, Grammatik- oder Konversationskurse und für Englisch auch Vorbereitungskurse auf den TOEFL-Test.
- Sprachkurse im Ausland: Der effektivste und wahrscheinlich schönste Weg, um Sprachkenntnisse auszubauen, ist die Belegung eines Intensivkurses im Ausland während der Semesterferien. Diese Investition lohnt sich! Durch den Aufenthalt im Land können Sie das Gelernte sofort anzuwenden. Und in der Regel bieten die Sprachschulen auch begleitende Freizeitprogramme an, so dass der Spaß und die Übung in der Praxis nicht zu kurz kommen. Angeboten werden solche Intensivkurse sowohl von Universitäten als auch von privaten Sprachschulen. Gute Informationen zu Sprachkursangeboten weltweit finden Sie auf der Website des DAAD und des Fachverbands Deutscher Sprachreise-Veranstalter. Sie können aber auch selbst online nach Sprachschulen in einer für Sie attraktiven Stadt suchen und die Angebote nach Preis und Leistung vergleichen.
- Nach dem Erhalt eines Austauschplatzes: Viele der Partneruniversitäten bieten auch selbst Sprachkurse an, entweder vor dem Beginn des Semesters oder semesterbegleitend. Informationen darüber erhalten Sie direkt von der Gastuniversität, wenn Sie einen Austauschplatz erhalten haben oder durch Recherche auf der Website der Partneruniversität. Bedenken Sie aber, dass diese Kurse keinen Einfluss auf Ihr Sprachniveau zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung um einen Austauschplatz haben.
Tipp: Nutzen Sie zur Auffrischung Ihrer Sprachkenntnisse die TANDEM-Sprachbörse der Universität Mannheim. Die Idee dahinter ist, dass sich Studierende mit unterschiedlichen (Mutter-)Sprachen finden, um miteinander Konversation zu üben: Zum Beispiel spricht ein*e Tandem-Partner*in gut Deutsch, der*die andere spricht gut Spanisch. Bei den informellen Treffen, die Sie selbst nach Belieben vereinbaren, kann die Unterhaltung abwechselnd erst in der einen, dann in der anderen Sprache geführt werden, so dass beide mit Spaß und ohne Druck Ihre Sprachkenntnisse erproben und üben können.
Wie kann ich meine Sprachkenntnisse für das Auslandsstudium nachweisen?
Verschiedene Arten von Sprachnachweisen werden an der Universität Mannheim zur Auslandsbewerbung akzeptiert. Da Ihr aktueller Kenntnisstand geprüft werden muss, dürfen Sprachnachweise generell nicht älter als zwei Jahre zum Bewerbungstermin sein (Stichtagsregelung). Bitte beachten Sie auch, dass für eine Auslandsbewerbung andere Anforderungen gelten können, als für Ihre Bewerbung um Zulassung an der Universität Mannheim!
- Der am häufigsten verwendete Sprachnachweis ist das so genannte „Language Certificate“ der Universität Mannheim. Tests hierfür werden beispielsweise beim Studium Generale durchgeführt.
- Manche Partneruniversitäten (insbesondere Universitäten in Übersee) verlangen jedoch spezielle, international standardisierte Tests wie den TOEFL oder IELTS für Englisch. Diese Tests sind aufwendiger und teurer als das Language Certificate.
Für Englisch gilt: falls Sie bereits einen TOEFL oder IELTS abgelegt haben und er noch aktuell ist, können Sie diesen statt des Language Certificate als Nachweis einreichen.
Weiter unten finden Sie eine Übersicht über alle Sprachnachweise, die für eine Auslandsbewerbung in Frage kommen.
Wie finde ich heraus, welcher Sprachnachweis und welches Niveau speziell für meine Wunschuniversität gefordert ist?
Welcher Sprachnachweis gefordert wird und ob es spezielle Mindestanforderungen gibt, zeigt Ihnen die Datenbank der Partneruniversitäten. Dort finden Sie bei jeder Partneruniversität die Information, in welcher Sprache unterrichtet wird und welcher Sprachnachweis üblicherweise für diese Universität ausreichend ist.
Wenn zum Niveau keine besonderen Anforderungen bei der jeweiligen Partneruniversität beschrieben sind, gelten üblicherweise folgende Mindestniveaus bei den gängigen Tests:
- für das Language Certificate (alle Sprachen) die Minimalanforderung von B2 in jeder Kategorie,
- für den TOEFL (für Englisch) eine Gesamtpunktzahl von 80 Punkten (und mindestens 20 in jeder Kategorie) und
- für den IELTS (für Englisch) eine Gesamtpunktzahl von 6.5 (und mind. 6.0 in jeder Kategorie).
Falls Sie diese Mindestanforderung nicht in allen Unterkategorien erreichen, können Sie sich gerne im Akademischen Auslandsamt beraten lassen. Auch falls Ihr Sprachniveau niedriger ist als B2 können Sie gerne auf uns zukommen. Insbesondere bei seltener gesprochenen Sprachen, wie zum Beispiel Italienisch, kann eine Bewerbung bei manchen Universitäten dennoch möglich sein.
Hinweis: Sie brauchen nicht auf den Websites der Partneruniversitäten direkt zu suchen, denn oft gelten für die Austauschprogramme separate Bedingungen, die uns die Partneruniversitäten direkt mitteilen. Die Hinweise in der Datenbank basieren auf den zuletzt verfügbaren Informationen der einzelnen Partneruniversitäten und stehen daher unter Änderungsvorbehalt.
Brauche ich einen Nachweis nur für die Unterrichtssprache oder auch für die Landessprache?
An Gastuniversitäten mit seltenen Landesprachen (z. B. in Skandinavien, Osteuropa oder Asien) ist die Unterrichtssprache meist Englisch. In diesen Fällen sind in der Regel nur Kenntnisse in der Unterrichtssprache erforderlich, Grundkenntnisse in der Landessprache werden meist nicht verlangt.
In der Datenbank der Partneruniversitäten ist die Unterrichtssprache angegeben. Infos zu möglichen besonderen Anforderungen finden Sie bei Klick auf das Detail-Icon.
Was bedeutet es, wenn in der Datenbank zwei Sprachen als Unterrichtssprache angegeben sind?
An manchen Universitäten kann es Unterricht in verschiedenen Sprachen geben, zum Beispiel, wenn ein Teil des Kursangebots auf Englisch, ein Teil aber in der Landessprache gehalten wird. In diesen Fällen sollten Sie selbst prüfen, ob das Kursangebot an der Partneruniversität für Ihre Sprache ausreichend ist. Lesen Sie dazu auch die „weiteren Infos“ in der Datenbank, hier gibt es Hinweise zu Besonderheiten.
Wenn also zum Beispiel das Kursangebot in englischer Sprache für Ihre Bedürfnisse ausreicht, benötigen Sie zur Bewerbung nur einen Englisch-Nachweis.
Falls Sie beide Sprachen beherrschen und auch planen, in beiden Sprachen Kurse zu belegen, erwarten viele Partneruniversitäten einen Sprachnachweis für beide Sprachen. Für Übersee-Universitäten gilt hier zwingend, dass Sie für beide Unterrichtssprachen einen Nachweis mit Ihrer Auslandsbewerbung einreichen müssen. Für Europa sollten Sie dies idealerweise ebenfalls tun, formell gesehen reicht aber bei europäischen Universitäten ein Nachweis für Ihre Haupt-Unterrichtssprache bei der Bewerbung aus. Spätestens beim Anmeldeverfahren fordern viele Universitäten beide Nachweise an, daher liegt es in Ihrer Verantwortung, spätestens dann auch einen Nachweis für die zweite Sprache vorzulegen, damit Sie die Zulassung für Kurse in beiden Sprachen erhalten können.
Wie alt darf mein Sprachnachweis höchstens sein?
Die Universität Mannheim muss bei der Auswahl ihrer Studierenden für die Austauschprogramme im Auftrag für die Partneruniversitäten den aktuellen Stand Ihrer Sprachkenntnisse prüfen. Deshalb gilt: Zum Bewerbungstermin für die Austauschprogramme an der Universität Mannheim darf der Nachweis nicht älter als genau zwei Jahre sein (Bewerbungstermin = Stichtag). Falls Ihr Zertifikat sowohl ein Ausstellungsdatum als auch ein Testdatum aufweist, gilt das Datum des Testtermins.
In seltenen Fällen ist diese Regelung für einige Partneruniversitäten nicht streng genug. Das kann dazu führen, dass Sie nach Platzzusage erneut einen (aktuelleren) Sprachtest machen müssen. In der Datenbank der Partneruniversitäten finden Sie in den uns bekannten Fällen dazu Hinweise in der Rubrik „weitere Infos“.
Manchmal erfahren wir aber auch erst kurzfristig davon. Daher unsere Empfehlung: Wenn ihr Nachweis zum Bewerbungstermin schon ein bis zwei Jahre alt ist, halten Sie sich bereit, im Zweifel auch kurzfristig nach der Platzzusage einen (aktuelleren) Sprachtest zu machen.
Wie früh muss ich mich um einen Sprachnachweis kümmern?
Die Termine für die häufigsten Sprachprüfungen (Language Certificate, TOEFL oder IELTS) sind oft viele Wochen im Voraus ausgebucht. Manche Prüfungszentren benötigen außerdem für die Auswertung eine mehrwöchige Bearbeitungszeit, bevor Sie Ihnen das Testergebnis zuschicken können.
Daher empfehlen wir Ihnen, sich mindestens zwei bis drei Monate vor Abgabefrist um einen entsprechenden Prüfungstermin zu kümmern.
Sie sind bei den Sprachtests nicht auf das Studium Generale in Mannheim als Anbieter festgelegt, sondern können auch in anderen Städten Deutschlands an entsprechenden Instituten je nach Verfügbarkeit Sprachtests ablegen.
Kann ich eine Bewerbung auch ohne Sprachnachweis einreichen? Gibt es Nachreichmöglichkeiten?
Bewerbungen ohne gültigen Sprachnachweis werden nicht akzeptiert. Eine generelle Nachreichmöglichkeit gibt es nicht.
Zu manchen Bewerbungsterminen ist es jedoch möglich, zum Bewerbungstermin vorab einen alternativen Sprachnachweis einzureichen, wenn dieser zu den zugelassenen Sprachnachweisen gehört (zum Beispiel ein Language Certificate anstelle eines TOEFLs). Dies gilt allerdings nicht für alle Bewerbungstermine! Lesen Sie daher die für Ihren Bewerbungstermin gültige Bewerbungsanleitung genau durch, um sich über diese möglichen Sonderregelungen zu informieren.
Hinweis für BWL-Bachelor-Studierende: Aufgrund des abweichenden Bewerbungsverfahrens für das Pflichtauslandssemester im Studiengang Bachelor Betriebswirtschaftslehre reichen Bachelor-Studierende der Fakultät für BWL den Sprachnachweis erst nach der Platzvergabe ein.
Muss ich als Muttersprachler auch einen Sprachnachweis einreichen?
Falls Sie Muttersprachler*in sind, melden Sie sich dennoch in jedem Fall rechtzeitig vor der Bewerbung im Akademischen Auslandsamt, um die Sprachtest-Voraussetzungen für Ihre Wunschziele zu prüfen.
Grund hierfür ist, dass viele Partneruniversitäten strenge Anforderungen für den Sprachnachweis von Austauschstudierenden stellen. Daher kann es sein, dass Sie dennoch einen aktuellen Sprachtest ablegen müssen.
In der Regel brauchen Muttersprachler*innen keinen Sprachnachweis einzureichen, sobald die folgenden beiden Bedingungen erfüllt sind:
- Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Amts- oder Verkehrssprache Sie nachweisen möchten
und
- Sie können eine Hochschulzugangsberechtigung oder einen Bachelorabschluss aus einem Land mit dieser Amts- oder Verkehrssprache nachweisen.
Bitte melden Sie sich auf jeden Fall bei uns. Ohne vorherige Prüfung durch das Akademische Auslandsamt besteht das Risiko, dass Sie nicht zum Auswahlverfahren zugelassen werden können.
Was muss ich beachten, wenn ich eine ausländische oder Nicht-EU-Staatsangehörigkeit besitze?
Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Besonderheiten für internationale Mannheimer Studierende.
Zugelassene Sprachnachweise für eine Auslandsbewerbung an der Universität Mannheim
Language Certificate der Universität Mannheim (für alle Sprachen)
Das Language Certificate ist der Standard-Sprachnachweis der Universität Mannheim für alle Sprachen und alle Austauschprogramme, die keinen spezifischen Sprachnachweis (wie zum Beispiel TOEFL oder IELTS) verlangen. Es wurde von der Universität Mannheim auf Basis der Niveaustufen des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entwickelt und ist die finanziell günstigste Alternative zu anderen Sprachtests.
Das Formular ist nur in englischer Sprache verfügbar, kann aber für alle Sprachen verwendet werden. Nehmen Sie das Formular zum Testtermin mit und füllen Sie den Kopfteil mit Ihrem Namen und Studienfach bereits aus.
Wo kann ich das Language Certificate erhalten?
- Studierende, die die entsprechende Sprache als Haupt- oder Nebenfach studieren, können ihre*n jeweilige*n Lektor*in in der Anglistik oder Romanistik darum bitten, das Formular auszufüllen. Auch Studierende des Bachelor-BWL-Studiengangs können die Spracheinstufung anhand des Language Certificate im Rahmen ihres verpflichtenden Fremdsprachenkompetenz-Moduls (FSK) erhalten. Das Language Certificate wird den Studierenden nach Abschluss der FSK-Kurse ausgestellt.
- Andere Studierende können gegen eine Gebühr von 45 Euro (Stand Januar 2025) beim Studium Generale einen Spracheinstufungstest absolvieren. Der schriftliche Teil dauert eine Stunde und prüft Ihre Schreib- und Lesefähigkeit. Hinzu kommt ein rund zehnminütiges Gespräch zur Beurteilung des Hörverstehens und der mündlichen Ausdrucksfähigkeit. Sie sollten für den gesamten Testablauf rund zwei bis drei Stunden einplanen. Das Zertifikat erhalten Sie am gleichen oder nächsten Tag. Informationen zur Anmeldung finden Sie auf der Website des Studium Generale.
Alternativ können Sie sich das Language Certificate auch bei anderen anerkannten Sprachinstituten oder Sprachschulen ausstellen lassen, die einen Spracheinstufungstest durchführen und sich durch einen Stempel ausweisen können (siehe z. B. DAAD Sprachnachweis). Bei kommerziellen Sprachschulen ist jedoch von einer höheren Gebühr im Vergleich zum Studium Generale auszugehen. Häufig können Sie auf Anfrage bei diesen Stellen auch das Uni-Mannheim Language Certificate erhalten: Bringen Sie es zum Testtermin mit und füllen Sie den Kopfteil mit Ihrem Namen und Studienfach bereits aus. Lassen Sie das Formular anschließend mit den Ergebnissen ausfüllen.
TOEFL iBT (für Englisch)
Der TOEFL iBT (Test of English as a Foreign Language) ist der in Nordamerika und Asien am häufigsten akzeptierte Sprachnachweis, wird aber auch weltweit in der Regel als Englisch-Nachweis anerkannt. Die Buchstaben iBT stehen dabei für internet-based TOEFL, da der Test über ein standardisiertes webbasiertes Verfahren mehrmals monatlich in zertifizierten Testzentren auf der ganzen Welt abgenommen wird. Geprüft werden vor allem die Sprachqualifikationen im akademischen Bereich. Dabei wird das Lese- und Hörverständnis sowie die mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit bewertet. Über die offizielle TOEFL-Website können Sie sich online und per Kreditkartenzahlung anmelden und über den Testablauf informieren. Vorbereitungskurse gibt es auch beim Studium Generale in Mannheim.
Das TOEFL-Ergebnis kann in der Regel schon innerhalb von acht bis zehn Tagen nach Ablegen des Tests im Internet als PDF heruntergeladen werden. Dieser Test Taker Score Report reicht für Ihre Bewerbung auf einen Austauschplatz als Sprachnachweis aus.
Wichtig: Bitte geben Sie den Institutional Code 7261 (und falls möglich den Department Code 99) an, damit das Akademische Auslandsamt Ihre Testergebnisse verifizieren kann.
Die meisten Partneruniversitäten akzeptieren einen TOEFL mit mindestens 80 von 120 Punkten. Hierbei sollten Sie in jeder Kategorie idealerweise 20 Punkte erreichen. Falls Sie die empfohlene Mindestanforderung nicht in allen Unterkategorien erreichen, lassen Sie sich im Akademischen Auslandsamt beraten (für viele Partneruniversitäten würde Ihr Ergebnis immer noch ausreichen). Einige der Partneruniversitäten verlangen jedoch eine höhere Mindestpunktzahl in den Unterkategorien oder im Gesamtscore. Informationen hierzu recherchieren Sie bitte in unserer Datenbank der Partneruniversitäten bei der betreffenden Universität.
Tipps rund um den TOEFL
- Der TOEFL-Test ist ebenso wie der IELTS-Test sehr teuer und kostet derzeit rund 260 US-Dollar. Überlegen Sie sich bei knappem Budget, ob Sie sich lieber nur auf Partneruniversitäten bewerben, die das Language Certificate akzeptieren.
- Sie sind nicht an Mannheim als Testzentrum gebunden, sondern können auch Termine in anderen Städten oder sogar im Ausland nutzen. Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Termin!
- Alternativ zu einem Testzentrum können Sie auch die TOEFL Home Edition nutzen, die eine Testabnahme von zu Hause aus ermöglicht. Bitte prüfen Sie anhand der Webseite, ob Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.
- Bitte verwenden Sie ausschließlich den TOEFL iBT für Auslandsbewerbungen und nicht den TOEFL Essentials!
- MyBest Scores werden für Austauschprogramme normalerweise nicht akzeptiert.
IELTS Academic (für Englisch)
Im Gegensatz zum TOEFL ist der IELTS Academic (International English Language Testing System) eher an den Universitäten des Commonwealth bekannt und wird daher zum Beispiel in Australien und Neuseeland zu 100 Prozent akzeptiert. Viele Institutionen akzeptieren aber beide Tests. Die Kosten liegen ähnlich wie beim TOEFL bei derzeit rund 250 US-Dollar. Überlegen Sie sich bei knappem Budget, ob Sie sich lieber nur auf Partneruniversitäten bewerben, die das Language Certificate akzeptieren.
Der IELTS hat vier Bestandteile (Lese- und Hörverständnis sowie das mündliche und schriftliche Ausdrucksvermögen) und testet vor allem praxisorientiertes Englisch, wie es für Arbeit, Studium und Alltag gebraucht wird. Anders als beim TOEFL, der komplett online stattfindet, sitzen Sie für den mündlichen Teil der IELTS-Prüfung einem*r Prüfer*in gegenüber. Auch für den IELTS empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung, da die Testtermine oft im Voraus ausgebucht sind und die Auswertung des Tests einige Zeit in Anspruch nimmt. Nähere Informationen zur Anmeldung und zur Vorbereitung finden Sie auf der IELTS-Webseite sowie beim IELTS-Onlinevorbereitungskurs. Auch das Deutsch-Amerikanische Institut Heidelberg bietet Vorbereitungsmaterial an.
Die meisten Partneruniversitäten akzeptieren einen IELTS Academic mit einem Gesamtergebnis von mindestens 6.5. Hierbei sollten Sie in jeder Kategorie ein Ergebnis von mindestens 6.0 erreichen. Falls Sie die empfohlene Mindestanforderung nicht in allen Unterkategorien erreichen, lassen Sie sich im Akademischen Auslandsamt beraten. Einige der Partneruniversitäten verlangen jedoch das Erreichen eines höheren Gesamtergebnisses. Informationen hierzu recherchieren Sie bitte in unserer Datenbank der Partneruniversitäten bei der betreffenden Universität.
Duolingo Test (für Englisch)
Ein Duolingo English Test mit einem Gesamtergebnis von mindestens 115 ist zulässig als Sprachnachweis anstelle eines Language Certificates für die Auslands-Bewerbungsverfahren der Universität Mannheim, z. B. falls Sie keinen rechtzeitigen Termin mehr für ein Language Certificate erhalten können. Bei vielen Partneruniversitäten, die ein Language Certificate für Englisch akzeptieren, wird ein Duolingo unserer Erfahrung nach akzeptiert. Bitte prüfen Sie dies für Ihre Wunschuniversitäten in der Datenbank der Partneruniversitäten. Wenn Duolingo dort direkt genannt ist – oder das Language Certificate -, können Sie den Duolingo verwenden. Ebenso möglich ist die Einreichung eines Duolingo bei manchen Bewerbungsterminen anstelle eines (nachzuliefernden) TOEFL oder IELTS.
Nähere Informationen zur Anmeldung und zur Vorbereitung finden Sie auf der Webseite des Duolingo English Test. Bitte beachten Sie unbedingt auch die wichtigen Hinweise zu den equipment rules.
Achtung: Die Duolingo English Tests werden leider seit April 2024 von der niederländischen Einwanderungsbehörde (IND) nicht mehr als gültiger Sprachtest anerkannt und können daher nicht bei der Anmeldung an einer niederländischen Partnernuni als Sprachnachweis eingereicht werden.
Cambridge ESOL Examinations (für Englisch)
Falls Sie ein Cambridge-Zertifikat (Certificate in Advanced English, Certificate of Proficiency in English, Cambridge First Certificate in English) besitzen, wird dieses insbesondere an europäischen Partnerhochschulen normalerweise anstelle eines Language Certificate akzeptiert. Partneruniversitäten in Übersee akzeptieren nur selten ein Cambridge-Zertifikat.
DAAD Sprachnachweis (für alle Sprachen)
Das Sprachzertifikat des DAAD ist ebenfalls zulässig als Sprachnachweis anstelle eines Language Certificates. Für Englisch bieten unter anderem das DAI Heidelberg und DAI Tübingen diesen Test an.
Häufig können Sie dort auf Anfrage auch das Uni-Mannheim Language Certificate erhalten: Bringen Sie es zum Testtermin mit und füllen Sie den Kopfteil mit Ihrem Namen und Studienfach bereits aus. Lassen Sie das Formular mit den Ergebnissen befüllen. Das Language Certificate ist etwas übersichtlicher als das DAAD-Zertifikat, daher fragen Sie gerne nach, ob auch das Language Certificate-Formular ausgestellt werden kann.
Auch das Studium Generale kann Ihnen das DAAD-Zertifikat für verschiedene Sprachen ausstellen, falls Sie dieses benötigen. Der Ablauf ist wie für das Language Certificate.
Andere zugelassene Sprachnachweise (für Französisch, Spanisch, Italienisch)
Folgende Sprachtests können anstelle eines Language Certificate eingereicht werden, wenn Sie das entsprechende Niveau nachweisen und nicht älter als zwei Jahre sind. Alle Tests können den Stufen des Europäischen Referenzrahmens zugeordnet werden. Lassen Sie sich gerne im Akademischen Auslandsamt beraten.
Französisch
DELF (Diplôme d'Etudes en Langue Française)
DALF (Diplôme Approfondi de Langue Française)
TCF (Test de la Connaissance du Français)
TEF (Test d'évaluation de français)
Tipp: Bei entsprechendem Französisch-Niveau (Leistungskurs oder „erhöhtes Niveau“) stellen viele Schulen zusammen mit dem Abiturzeugnis eine deutsch-französische Bescheinigung aus, und zwar aufgrund der „Vereinbarung vom 4.11.1988 zwischen der deutschen und französischen Regierung“. Diese Bescheinigung akzeptieren wir beziehungsweise die französischen Partneruniversitäten in der Regel als Sprachnachweis.
Voraussetzungen
Die Bescheinigung sollte wie üblich nicht älter als zwei Jahre zum Bewerbungstermin sein, da zur Auswahl Ihre aktuellen Sprachkenntnisse bewertet werden müssen (ansonsten bitte ein Language Certificate o. ä. einreichen). Außerdem muss aus der Bescheinigung oder dem Abiturzeugnis die erreichte Niveaustufe des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen hervorgehen (z. B. B2). Bitte reichen Sie die Bescheinigung immer zusammen mit Ihrem Abiturzeugnis ein. Das Abiturzeugnis muss nicht übersetzt werden. Hier sehen Sie ein Beispiel für eine solche Bescheinigung.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Bach im Akademischen Auslandsamt (Auslandsstudienberatung für Frankreich, siehe unten).
Bewerber*innen mit deutsch-französischem Abitur wenden sich ebenfalls an Frau Bach um zu klären, ob dies für die Bewerbung verwendet werden kann.
Spanisch
DELE (Diplomas de Español como Lengua Extranjera)
SIELE (Servicio Internacional de Evaluación de la Lengua Española)
Italienisch
CELI (Certificado di Conoscenza della Lingua Italiana)
CILS (Certificato d' Italiano como Lingua Straniera)
Sonstige Alternativen (für alle Sprachen)
Außer den oben genannten Sprachnachweisen können als Alternative zum Language Certificate weitere Sprachzertifikate akzeptiert werden, wenn sie:
- Ihren aktuellen Kenntnisstand widerspiegeln und zum Bewerbungstermin nicht älter als zwei Jahre sind (Stichtagsregelung),
- wie das Language Certificate auf den Niveaustufen des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen basieren oder
- aufgrund einer hierzu bestimmten Sprachprüfung ausgestellt werden und der Test unter Aufsicht durchgeführt wurde. Eine reine Sprachkurs-Teilnahmebestätigung ist nicht ausreichend!
- Das Erreichen einer Niveaustufe des Referenzrahmens muss eindeutig bestätigt werden.
- Das Dokument muss in englischer Sprache ausgestellt sein (oder bei Bewerbungen auf nicht-englischsprachige Programme in der Landessprache, zum Beispiel Französisch).
Senden Sie uns gerne vorab Ihren Nachweis zur Prüfung zu und lassen Sie sich beraten.
Weitere Alternativen sind NICHT zulässig.
Für die Auslandsprogramme der Universität Mannheim bewerben sich pro Jahr über 1.500 Studierende. Um faire und zügige Auswahlverfahren sicherzustellen, ist die gute Vergleichbarkeit der Sprachkenntnisse der Bewerber*innen eine entscheidende Grundlage. Diese ist nur bei den oben genannten Alternativen gegeben. Zudem fordern auch die internationalen Partneruniversitäten die Einhaltung bestimmter Kriterien bezüglich der Sprachnachweise ein.
Bescheinigungen über die Absolvierung von Sprachkursen, Abiturleistungen, internationale Schul- oder Studienabschlüsse, GMAT-Testergebnisse, Belege über Schul- oder Studienaufenthalte im Ausland etc. können daher leider nicht akzeptiert werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Wir beraten Sie gerne!
Beratung für das Vereinigte Königreich, Irland, Belgien, die Niederlande, Luxemburg und Österreich
Bild: Elisa BerdicaBeratung für Frankreich, Italien und Schweiz
Beratung für Nord- und Osteuropa
Bild: Katrin GlücklerBeratung für USA, Kanada und Israel
Bild: Tsvetina TsonkovaBeratung für Asien, Afrika, Australien, Neuseeland
Bild: Julia GeierBeratung für Spanien, Portugal und Lateinamerika
Bild: Leah KratschmannBeratung zur Kurswahl und Anerkennung
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner in Sachen Auslandsstudium in den Fakultäten. Sie beraten zu fachlichen Aspekten des Auslandsstudiums. Außerdem informieren sie zum Beispiel darüber, wann in Ihrem Studiengang ein Auslandsaufenthalt möglich ist.