Karrierephase Postdoc – Was Sie wissen sollten
Die Postdoc-Phase, kurz für Postdoktorand*innen-Phase oder Postdoktorat, ist die Phase in der wissenschaftlichen Karriere, die auf die Promotion folgt. Sie dient dazu, weiterführende Forschungserfahrung zu sammeln und Qualifikationen für eine wissenschaftliche Karriere zu erwerben und zu festigen. Die Postdoc-Phase ist eine anspruchsvolle und gleichzeitig entscheidende Etappe der akademischen Laufbahn, in der die Weichen für eine erfolgreiche wissenschaftliche Karriere gestellt werden.
Die Postdoc-Phase zeichnet sich insbesondere durch die folgenden Merkmale aus:
- Forschungsautonomie: Im Anschluss an die Promotion wird von Postdoktorand*innen erwartet, dass sie mehr Forschungsautonomie entwickeln. Dies bedeutet, dass sie zunehmend eigenständig arbeiten, eigene Ideen entwickeln und möglicherweise eigene Forschungsprojekte leiten und hierfür Forschungsgelder (Drittmittel) einwerben.
- Profilierung: In der Postdoc-Phase entwickeln Wissenschaftler*innen ein eigenes Forschungsprofil, das sich insbesondere in ihren Publikationen, Konferenzauftritten und Drittmittelaktivitäten niederschlägt. Es ist die Phase, in der Wissenschaftler*innen ihren Platz in der scientific community finden und sich als Expert*innen für bestimmte Themen und Methoden präsentieren und etablieren.
- Internationale Mobilität: Den Forschungsort und die Einrichtung der Promotion zu wechseln, gehört zur Postdoc-Phase dazu – nicht nur, um in einem anderen Umfeld neue Impulse zu bekommen und neue Forschungsideen zu entwickeln. Eine gewisse Zeit im Ausland zu verbringen, erweitert auch das wissenschaftliche Netzwerk und eröffnet Möglichkeiten zu neuen Kooperationen.
- Vorbereitung auf die Professur: Insbesondere in der späteren Postdoc-Phase wird erwartet, dass Postdocs die sogenannte Berufbarkeit erlangen, also alle Qualifikationen für die Übernahme einer Lebenszeitprofessor oder anderen Führungsposition mitbringen. Dazu gehören neben herausragenden wissenschaftlichen Leistungen auch Führungs- und Managementfähigkeiten sowie Erfahrungen in der universitären Selbstverwaltung.
- Befristung: Postdoc-Positionen sind in der Regel für zwei bis fünf Jahre befristet. Die genaue Dauer kann je nach Fachgebiet, Institution und Finanzierung variieren. Die Rechtsgrundlage für befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem und künstlerischem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen bildet das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG).
Wer gilt als Postdoc?
Eine allgemeingültige Definition des Begriffs „Postdocs“ gibt es (noch) nicht. An der Universität Mannheim legen wir das Begriffsverständnis des Universitätsverbands zur Qualififzierung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschalnd (UniWiND) zugrunde:
Postdocs sind promovierte Wissenschaftler*innen, die unterhalb der W2-Professur wissenschaftlich tätig sind und die entweder mit dem Ziel einer Weiterqualifizierung an Universitäten oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen beschäftigt sind (WissZeitVG § 2 Abs. 1) oder die unabhängig von der Art und dem Ort ihrer Beschäftigung daran arbeiten, sich für eine Universitätsprofessur zu qualifizieren (zum Beispiel wissenschaftliche Mitarbeiter*innen mit Qualifizierungsabsicht auf Dauerstellen oder auf Stellen für Wissenschaftmanagement oder Lehre, Stipendiat*innen oder externe Habilitand*innen).
Hanna Kauhaus und Evelyn Hochheim (Hrsg.): Qualifizierung in der Postdoc-Phase. Handreichung zur Planung und Umsetzung von Angeboten (UniWiND-Publikationen Band 5), Jena 2015, S. 7.
Die verschiedenen Abschnitte der Postdoc-Phase
Die Postdoc-Phase lässt sich in drei aufeinanderfolgende Etappen gliedern: Sie beginnt mit der frühen Postdoc-Phase, die der Orientierung dient. Hier machen Sie sich mit den neuen Anforderungen und bevorstehenden Aufgaben vertraut und setzen sich mit den verschiedenen Karrierewegen zur Professur auseinandersetzen . Dies ist auch die Phase, in der Sie Wrap-ups aus dem Promotionsvorhaben abschließen und ein neues wissenschaftliches Vorhaben identifizieren. Es folgt die fortgeschrittene Postdoc-Phase, in der Sie Ihr wissenschaftliches Profil schärfen und sich als Expert*in für bestimmte Themen und Methoden in Ihrer Fachdisziplin etablieren. Typischerweise sind Sie jetzt besonders publikationsstark, werben unter Umständen eigene Drittmittel ein und erweitern Ihr Netzwerk bei Vortragsreisen und Forschungsaufenthalten im Ausland. Daneben erwerben Sie überfachliche Schlüsselqualifikationen, etwa im Bereich Führung oder Wissenschaftskommunikation. Die späte Postdoc-Phase ist der Bewerbung um Professuren oder vergleichbarer Führungspositionen gewidmet.
Wissenschaftliche Karrierewege nach der Promotion
Im deutschen Wissenschaftssystem gibt es verschiedene Karrierewege zur Professur. Welcher Weg für Sie der richtige ist, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, darunter Ihre Fachrichtung, Ihre persönliche Lebenssituation, Ihre individuellen Fähigkeiten und Interessen oder die Verfügbarkeit von entsprechenden Stellen und Finanzierungsmöglichkeiten.
Habilitation und habilitationsäquivalente Leistungen
Die Habilitation ist im deutschsprachigen Raum der „klassische“ Weg zur Professur und ist inbesondere in geisteswissenschaftlichen Disziplinen, der Rechtswissenschaft und Medizin nach wie vor üblich. Wer sie erfolgreich abschließt, hat das Ende der Qualifizierungsphase für die Wissenschaft erreicht und darf sich Privatdozent*in (PD) nennen. Habilitierte erhalten die Lehrbefähigung (Venia legendi) und dürfen Vorlesungen halten, Prüfungen abnehmen und Promovierende betreuen. Die Habilitation erfordert in der Regel, dass die Kandidat*innen eine Habilitationsschrift oder gleichwertige Publikationen vorlegen und einen öffentlichen Vortrag halten, bei dem sie ihre Forschungsergebnisse präsentieren und Fragen des Prüfungsausschusses beantworten. Häufig kommt noch eine Lehrprobe oder der Nachweis pädagogisch-didaktischer Qualifikationen hinzu. Welche Voraussetzungen für die Habilitation gelten, welche Prüfungsleistungen erbracht werden müssen und wie das Habilitierungsverfahren abläuft, ist in der jeweils geltenden Habilitationsordnung geregelt. Die Universität Mannheim hat eine gemeinsame Habilitationsordnung für alle Fakultäten.
Nachwuchsgruppenleitung
Eine Nachwuchsgruppenleitung soll es Wissenschaftler*innen in der frühen Karrierephase nach der Promotion ermöglichen, sich ungestört auf ihre Forschungsvorhaben zu konzentrieren, eigene Projektteams mit Promovierenden und Hilfskräften zu leiten und sich in ihrer Fachdisziplin als erkannte Forscher*innen zu etablieren. Entsprechende Position sind insbesondere in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Disziplinen und in außeruniversitären Forschungsinstituten verbreitet. Nachwuchsgruppenleitungen sind in der Regel auf fünf Jahre angelegt und können neben Forschungstätigkeit auch Lehrverpflichtungen vorsehen. Da sie aus Drittmitteln finanziert werden, steht meist ein großzügiges Budget für Sach-, Reise- und Publikationskosten zur Verfügung, über das die Leiter*innen selbst und abhängig verfügen können. Die wichtigsten Förderprogramme für Nachwuchsgruppen sind das Emmy Noether-Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und regelmäßige Ausschreibungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Wer eine Nachgruppenleitung erfolgreich beendet, gilt als berufbar für eine W3-Professur.
Juniorprofessur
Juniorprofessuren wurden 2002 an deutschen Universitäten eingeführt, um neben der Habilitation und der Nachwuchsgruppenleitung einen weiteren Qualifikationsweg zur Professur anzubieten. Die als W1 bezeichneten Professuren ermöglichen es den Inhaber*innen in einem frühen Stadium ihrer Karriere, unabhängig zu forschen und lehren und eigenverantwortlich Mitarbeitende zu führen. Ihre Aufgaben sind denen von Lebenszeitprofessor*innen vergleichbar, beinhalten aber ein geringeres Lehrdeputat. Juniorprofessor*innen werden als Beamt*innen auf Zeit für in der Regel sechs Jahre an einer Hochschule angestellt. Juniorprofessuren werden nach etwa drei Jahren zwischenevaluiert. Fällt das Ergebnis positiv aus, wird das Beschäftigungsverhältnis um weitere drei Jahre verlängert. Es besteht allerdings kein Anspruch anschließend weiterbeschäftigt zu werden. Bei Juniorprofessuren mit Verstetigungsoption, der sogenannten Tenure-Track-Option, erfolgt im sechsten Jahr die abschließende Evaluation, die darüber entscheidet, ob die Position in eine Lebenszeitprofessur (W2 oder W3) überführt wird. Welche Leistungen für eine erfolgreiche Zwischen- und Abschlussevaluation erbracht werden müssen, ist in der jeweils geltenen Evaluationsordnung geregelt. Die Universität Mannheim regelt das Verfahren in einer für alle Fakultäten geltenden Tenure Track Satzung.