Sie studieren an der Universität Mannheim und möchten wissen, was Sie als internationale*r Vollzeitstudierende*r während des Studium beachten müssen? Dann klicken Sie sich durch die folgenden Punkte.
Es ist nicht immer einfach, sich an einer neuen Universität zurecht zu finden, vor allem nicht wenn man vorher im Ausland studiert hat. Die Universität Mannheim bietet verschiedene Ressourcen für internationale Studierende an:
Wenn Sie sich überlegen das Fach oder den Studienort zu wechseln, empfehlen wir Ihnen den Besuch eines Spurwechsel-Vortrags. Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken besitzen, gibt es Besonderheiten, die bei einem Fach- oder Ortswechsel beachtet werden müssen.
Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gerne von uns beraten lassen.
Wenn Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums haben, können Sie in der Regel bis zu 140 Tage bzw. 280 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten. Bei längeren Tätigkeiten müssen Sie immer rechtzeitig und vorab die Zustimmung der Ausländerbehörde beantragen.
Dasselbe gilt für Praktika inner- und außerhalb Deutschlands. Tage, an denen Sie im Rahmen eines freiwilligen Praktikums arbeiten, gelten ebenfalls als Arbeitstage. Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage zählen aber nicht dazu.
Falls Sie für Ihr Praktikum ein Urlaubssemester in Anspruch nehmen möchten, lesen Sie bitte unter Beurlaubung weiter. Bitte denken Sie dabei daran, dass eine Aufenthaltserlaubnis sechs Monate nach der Ausreise aus Deutschland erlischt.
Gerne können Sie sich an uns wenden, wenn Sie dazu Fragen haben.
Wenn Sie als internationaler Vollzeitstudierender an der Universität Mannheim studieren und ein Auslandssemester planen, sollten Sie sich rechtzeitig informieren, ob Sie für Ihr Reiseziel ein Visum benötigen und wie Sie dieses erhalten.
Wenn Sie keine EU/
Gerne können Sie sich an uns wenden, wenn Sie dazu Fragen haben.
Studierende können sich auf Antrag aus wichtigem Grund von einem ordnungsgemäßen Studium befreien lassen. Hier finden Sie weitere Informationen zu der Antragsstellung.
Wenn Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums haben, brauchen Sie für eine Beurlaubung die Zustimmung der Ausländerbehörde. Die Ausländerbehörde in Mannheim erlaubt in der Regel keinUrlaubssemester auf Grund von Praktika oder Auslandssemester. Wenn Sie nicht in Mannheim wohnhaft sind, müssen Sie die Erlaubnis rechtzeitig und vorab bei Ihrer Ausländerbehörde beantragen.
Bitte denken Sie dabei daran, dass eine Aufenthaltserlaubnis sechs Monate nach der Ausreise aus Deutschland erlischt, auch wenn die Erlaubnis erst zu einem späteren Datum abläuft.
Gerne können Sie sich an uns wenden, wenn Sie dazu Fragen haben.
Wenn Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums besitzen, denken Sie bitte daran, dass dieser direkt mit Ihrem Status als Studierender verknüpft ist und im Normalfall 14 Tage nach Beendigung oder Abbruch des Studiums (Exmatrikulation) erlischt. Ihr Studium gilt im aufenthaltsrechtlichen Kontext als beendet, sobald die Note Ihrer letzten Prüfungsleistung bekanntgegeben wird (i. d. R. im Portal).
Wenn Sie keine EU/
Wenn Sie als internationale*r Vollzeitstudierende*r den Wunsch haben, nach Ihrem Studium in Deutschland zu arbeiten, bietet Ihnen das Made in Mannheim Programm des Akademischen Auslandsamtes die notwendige Unterstützung, zum Beispiel bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und mit Infoveranstaltungen zum Thema „‚Arbeiten in Deutschland“.
Sie müssen sich in der jeweiligen Stadt abmelden, in der Sie in Deutschland gelebt haben. Wenn Sie in Mannheim gewohnt haben, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt der Stadt Mannheim (K7) abmelden. Für die Abmeldung benötigen Sie keinen Termin. Sie können sich persönlich oder per E-Mail abmelden. Für die elektronische Abmeldung senden Sie bitte eine E-Mail an: buergerservice.mitte und fügen folgende Unterlagen bei: mannheim.de
Wenn Sie Mitglied einer deutschen Krankenkasse sind, fordern Sie bitte beim Einwohnermeldeamt eine Abmeldebestätigung an. Diese Bestätigung muss bei Ihrer deutschen Krankenkasse eingereicht werden, um die Mitgliedschaft zu beenden.