Während des Studiums

Sie studieren schon an der Universität Mannheim und möchten wissen, was Sie als internationaler Vollzeit­studierender während des Studium beachten müssen? Dann klicken Sie sich durch die folgenden Punkte. 

  • Rückmeldung

    Wenn Sie im nächsten Semester Ihr Studium an der Universität Mannheim fortsetzen wollen, müssen Sie sich zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch die frist­gerechte Überweisung des Semesterbeitrages und der Studien­gebühren (letzteres nur wenn Sie gebührenpflichtig sind).
    Nähere Informationen über die Zeiträume, in denen die Rückmeldung vorzunehmen ist, finden Sie hier.
    Alle Informationen zu Ihren Gebühren finden Sie auch im Studierenden­portal:
    http://portal.uni-mannheim.de → Meine Funktionen → Meine Daten → Semesterbeiträge, Gebühren

  • Prüfungen

    Für alle Prüfungen, die Sie während und am Ende des Semesters ablegen möchten, müssen Sie sich anmelden – auch wenn es sich um eine Hausarbeit oder eine mündliche Prüfung handelt. Die Anmeldungen für die Prüfungen müssen Sie während eines bestimmten Zeitraumes online im Studierenden­portal  vornehmen:
    http://portal.uni-mannheim.de → Prüfungen → Prüfungs­anmeldung
    Weitere Informationen zu der Nach- und Ummeldung einer Prüfung finden Sie hier.

    Denken Sie bitte daran, sich von einer Prüfung abzumelden oder zurück zutreten wenn Sie an dieser nicht teilnehmen wollen oder können. Dies gilt auch wenn Sie z.B. im Auslands­semester sind. Wenn Sie für eine Prüfung angemeldet sind und nicht an der Prüfung teilnehmen, gilt der Prüfungs­versuch als nicht bestanden!
    Weitere Informationen zu Prüfungs­abmeldung und -rücktritt finden Sie hier

  • Prüfungs­ordnungen

    Für jeden Studien­gang an der Universität Mannheim gibt es eine Prüfungs­ordnung. Die Prüfungs­ordnung legt die Rahmenbedingungen für den Studien­gang fest und ist rechts­verbindlich. Sie sollten sich bereits im ersten Semester mit der Prüfungs­ordnung Ihres Studien­ganges vertraut machen, damit Sie wissen, welche Leistungen von Ihnen verlangt werden. 
    Sie finden die aktuellen Prüfungs­ordnungen für alle Studien­gänge hier.

  • Akademische Unterstützung

    Es ist nicht immer einfach, sich an einer neuen Universität zurecht zu finden, vor allem nicht wenn man vorher im Ausland studiert hat. Die Universität Mannheim bietet verschiedene Ressourcen für internationale Studierende an:

    Videos für Studierenden zum wissenschaft­lichen Arbeiten (auf Englisch)

    Kursreihe ZWÖLFDREISSIG. In dieser Reihe erhalten Sie nützliche Tipps zum wissenschaft­lichen Arbeiten und Lernen.

    Study Skills. Kurse zu den Themen wissenschaft­liches Recherchieren und Schreiben.

    Zentrum für Lehren und Lernen. Eine Anlaufstelle für alles rund um das Thema Lehren und Lernen. Es gibt vereinzelte englische Angebote.

    studyconnect. Eine Plattform um das Bilden von Lern­gruppen, durch automatisiertes Matching, zu vereinfachen.

    Lern- und Studien­techniken. Kurse und Angebote für Lernmethoden, Selbst- und Zeit­management­strategien und den sicheren Umgang mit Datenbanken-Studien-Techniken.

  • Fach­wechsel

    Wenn Sie sich überlegen das Fach oder den Studien­ort zu wechseln, empfehlen wir Ihnen den Besuch eines Spurwechsel-Vortrags. Wenn Sie eine Aufenthalts­erlaubnis zu Studien­zwecken besitzen, gibt es Besonderheiten, die bei einem Fach- oder Ortswechsel beachtet werden müssen.

    Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gerne von uns beraten lassen. 

  • Arbeit und Praktika

    Wenn Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums haben, können Sie in der Regel bis zu 140 Tage bzw. 280 halbe Tage pro Kalenderjahr arbeiten. Bei längeren Tätigkeiten müssen Sie immer rechtzeitig und vorab die Zustimmung der Ausländer­behörde beantragen. 
    Dasselbe gilt für Praktika inner- und außerhalb Deutschlands. Tage, an denen Sie im Rahmen eines freiwilligen Praktikums arbeiten, gelten ebenfalls auch als Arbeits­tage. Urlaubs-, Krankheits- und Feiertage zählen aber nicht dazu.

    Falls Sie für Ihr Praktikum ein Urlaubssemester in Anspruch nehmen möchten, lesen Sie bitte unter Beurlaubung weiter. Bitte denken Sie dabei daran, dass eine Aufenthalts­erlaubnis sechs Monate nach der Ausreise aus Deutschland erlischt.

    Gerne können Sie sich an uns wenden, wenn Sie dazu Fragen haben.

  • Auslands­semester

    Wenn Sie als internationaler Vollzeit­studierender an der Universität Mannheim studieren und ein Auslands­semester planen, sollten Sie sich rechtzeitig informieren, ob Sie für Ihr Reiseziel ein Visum benötigen und wie Sie dieses erhalten. 

    Wenn Sie keine EU/EWR Staats­bürgerschaft besitzen und in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums haben, müssen Sie alle längeren Auslands­aufenthalte rechtzeitig und vorab der zuständigen Ausländer­behörde mitteilen. Die Ausländer­behörde muss stets über Ihre längerfristigen Vorhaben informiert sein und diesen zustimmen. Bitte denken Sie dabei daran, dass eine Aufenthalts­erlaubnis sechs Monate nach der Ausreise aus Deutschland erlischt. Dies gilt auch dann, wenn die Erlaubnis zu einem späteren Datum abläuft. 

    Gerne können Sie sich an uns wenden, wenn Sie dazu Fragen haben. 

  • Beurlaubung

    Studierende können sich auf Antrag aus wichtigem Grund von einem ordnungs­gemäßen Studium befreien lassen.  Weitere Informationen zu der Antragsstellung finden Sie hier
    Wenn Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums haben, brauchen Sie für eine Beurlaubung die Zustimmung der Ausländer­behörde. Die Ausländer­behörde in Mannheim erlaubt in der Regel kein Urlaubssemester auf Grund von Praktika oder Auslands­semester. Wenn Sie nicht in Mannheim wohnhaft sind müssen Sie die Erlaubnis rechtzeitig und vorab bei Ihrer Ausländer­behörde beantragen. 

    Bitte denken Sie dabei daran, dass eine Aufenthalts­erlaubnis sechs Monate nach der Ausreise aus Deutschland erlischt, auch wenn die Erlaubnis erst zu einem späteren Datum abläuft.

    Gerne können Sie sich an uns wenden wenn Sie dazu Fragen haben.

  • Ende des Studiums

    Wenn Sie in Deutschland einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Studiums besitzen, denken Sie bitte daran, dass dieser direkt mit Ihrem Status als Studierender verknüpft ist und im Normalfall 14 Tage nach Beendigung oder Abbruch des Studiums (Exmatrikulation) erlischt. Ihr Studium gilt im aufenthaltsrechtlichen Kontext als beendet, sobald die Note Ihrer letzten Prüfungs­leistung bekanntgegeben wird (i.d.R. im Portal).

    Wenn Sie keine EU/EWR Staats­bürgerschaft besitzen und nach Ihrem Studium länger in Deutschland bleiben möchten, müssen Sie daher rechtzeitig einen neuen Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländer­behörde beantragen. 

    Wenn Sie als internationaler Vollzeit­studierender den Wunsch haben, nach Ihrem Studium in Deutschland zu arbeiten, bietet Ihnen das Step by Step Programm des Akademischen Auslands­amtes die notwendige Unterstützung, z.B. bei der Erstellung von Bewerbungs­unterlagen und mit Informations­veranstaltungen zum Thema „‚Arbeiten in Deutschland“.  

    Wohnsitz abmelden

    Sie müssen sich in der jeweiligen Stadt abmelden, in der Sie in Deutschland gelebt haben. Wenn Sie in Mannheim gewohnt haben, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt der Stadt Mannheim (K7) abmelden. Für die Abmeldung benötigen Sie keinen Termin. Sie können sich persönlich oder per E-Mail abmelden. Für die elektronische Abmeldung senden Sie bitte eine E-Mail an: buergerservice.mittemail-mannheim.de und fügen folgende Unterlagen bei:

    Wenn Sie Mitglied einer deutschen Krankenkasse sind, fordern Sie bitte beim Einwohnermeldeamt eine Abmeldebestätigung an. Diese Bestätigung muss bei Ihrer deutschen Krankenkasse eingereicht werden, um die Mitgliedschaft zu beenden.

Mir gefällt sehr gut, dass die Universität Mannheim so gut ausgestattet ist und versucht, eine entspannte Lernumgebung zu schaffen. Dazu gehören zum Beispiel die verschiedenen Bibliotheken, das Learning Center, die Mensa und das Sport­programm.

Naira Ibrahim, Studentin des Masters Wirtschafts­informatik, aus Kairo (Ägypten) / Foto: Elisa Berdica

Kontakt

Team Internationale Vollzeitstudierende

Team Internationale Vollzeit­studierende

Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Akademisches Auslands­amt
L 1, 1 – Raum 108
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Termine für die Online-Sprechstunde können hier gebucht werden: https://www.uni-mannheim.de/universitaet/einrichtungen/akademisches-auslandsamt/terminvereinbarung-in-vz/