Finanz­ielle Unterstützung für Auslands­praktika

Sie sind auf der Suche nach finanz­ieller Unterstützung für Ihr Praktikum? Im Folgenden haben wir Stipendien­programme verschiedener Organisationen für Sie zusammengetragen.

Bitte beachten Sie: Praktikumsangebote, die automatisch eine Förderung beinhalten, sind auf unserer Webseite zur Praktikumssuche gelistet.

  • ERASMUS-Förderung für Praktika

    Wer wird gefördert?

    Die Europäische Union fördert im Rahmen des ERASMUS+ Programms Praktika während und nach dem Studium in einem der 33 teilnehmenden Programmländern oder weltweit. Die Beantragung ist möglich für Bachelor-, Staats­examens- und Master-Studierende, eingeschriebene Doktoranden sowie Graduierte im ersten Jahr nach dem Studien­abschluss. Um als Absolvent von einer Praktikums­förderung zu profitieren, muss zumindest ein informeller Antrag vor dem Ende des Studiums, also vor der Exmatrikulation gestellt werden, und gegebenenfalls muss die Immatrikulation so lange bestehen bleiben – nehmen Sie bei Interesse rechtzeitig Kontakt mit dem Akademischen Auslands­amt auf.

    Derzeit nehmen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU)  sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei am Programm teil. Bewerbungen für eine Erasmus+ Praktikums­förderung außerhalb der EU (z.B. Großbritannien, Schweiz, USA) sind ebenfalls möglich, das Budget für diese Länder ist jedoch kleiner und daher nicht immer verfügbar. Einzelheiten finden Sie auf der Webseite von KOOR – Erasmus Services BW, die zentrale Koordinierungs­stelle an der Hochschule Karlsruhe.

    Was wird gefördert?

    Das Programm bietet einen finanz­iellen Zuschuss zu Auslands­praktika als Ausgleich für die meist geringe oder oft gar nicht vorhandene Bezahlung.

    Die Mindest­dauer der Praktika beträgt zwei Monate, die maximale Förderdauer beträgt 12 Monate pro Studien­phase (Bachelor/Master/PhD). Falls Sie in der gleichen Studien­phase bereits Erasmus-Förderung für ein Auslands­studium erhalten haben, wird dies auf die Förderdauer angerechnet.

    Bewerbungs­frist

    Reichen Sie den Förderantrag bitte so früh wie möglich bei KOOR – Erasmus Services BW, die zentrale Koordinierungs­stelle an der Hochschule Karlsruhe ein: die Unterlagen müssen spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn vollständig vorliegen.

    Achtung! Für den Förderantrag sind diverse Unterlagen und Unterschriften, auch vom aufnehmenden Unternehmen, notwendig! Falls Ihre Antrags­unterlagen bis zur Frist nicht vollständig sind kann leider keine Förderung gewährt werden, da keine Nachreichungen möglich sind. Weiter unten finden Sie Ihre Ansprech­partner für Unterschriften an der Universität Mannheim.

    Was kann nicht gefördert werden?

    Von einer Förderung ausgeschlossen sind Praktika bei Europäischen Institutionen (zum Beispiel eine politische Fraktion oder ein Abgeordneter des EU-Parlaments) sowie bei Einrichtungen, die EU-Programme verwalten. Für diese Praktika besteht eine Förder­möglichkeit über das Carlo-Schmid-Programm.

    Wo kann ich weitere Förderdetails erfahren und die Förderung beantragen?

    Die Universität Mannheim vergibt die Förderung nicht direkt, sondern über KOOR – Erasmus Services BW, die zentrale Koordinierungs­stelle an der Hochschule Karlsruhe. Daher läuft der Antragsprozess auch direkt über diese Koordinierungs­stelle. Hier geht es zu den Informationen und zur Antragstellung: KOOR – Erasmus Services BW.

    Notwendige Versicherungen

    Mit einem Erasmus-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungs­schutz verbunden. Wir sagen Ihnen, um welche Versicherungen Sie sich kümmern müssen. Diese benötigen Sie auch zur Erasmus-Antragstellung.

    Besondere Unterstützung für Studierende mit geringeren Chancen

    Studierende mit geringeren Chancen finden auf der Website von KOOR – Erasmus Services BW Informationen zu Zusatz-Förder­möglichkeiten.

    Mehrfache Förderung

    Eine wiederholte Förderung ist möglich, wenn diese pro Studien­phase (Bachelor/Master/PhD) eine Dauer von zwölf Monaten (inklusive Erasmus-Studium) nicht überschreitet. Bei Studien­gängen ohne Bachelor- und Master-Stufung (zum Beispiel Staats­examen) liegt die Grenze bei 24 Monaten.

    Erfolgs­chancen

    Bei korrekter und frist­gerechter Antragstellung sind die Chancen auf Förderung innerhalb der EU in der Regel sehr gut. Ihre Erfolgs­chancen für eine Förderung außerhalb der EU sind abhängig vom verfügbaren Budget.

    Unterschriften der Universität Mannheim für ERASMUS-Praktika

    Sie benötigen für die ERASMUS-Praktika auf drei Formularen eine Unterschrift der Universität Mannheim: für das Bewerbungs­formular eine Unterschrift vom Akademischen Auslands­amt (in der Regel von Frau Ossandon, siehe unten), und bei den übrigen Formularen eine Unterschrift Ihres Fach­bereichs. Ihre Fach­bereichs-Ansprech­partner sind entweder die hier genannten Personen für Outgoing-Studierende, oder in der Fakultät für Sozial­wissenschaften und der Philosophischen Fakultät die jeweiligen Praktikumsbeauftragten. Bitte tragen Sie die korrekten Ansprech­partner ein, das heißt wenn ein Ansprech­partner im Fach­bereich gefragt ist, bitte NICHT das Auslands­amt eintragen!

    #kurzerklärt: Ein Auslands­praktikum mit ERASMUS+

    Jane Ossandon-Schönfeld

    Jane Ossandon-Schönfeld (sie/ihr)

    Stipendienverwaltung ERASMUS, Baden-Württemberg-STIPENDIUM, PROMOS
    Universität Mannheim
    Dezernat II – Studien­angelegenheiten
    Akademisches Auslands­amt
    L 1, 1 – Raum 103
    68161 Mannheim
    Anwesenheitszeiten:
    Mo-Fr 9:30–17 Uhr
  • ERASMUS-Kombi-Praktikum (Praktika in Verbindung mit einem ERASMUS-Studium)

    Was wird gefördert?

    Falls Sie ein Auslands­studium an einer Erasmus-Partner­universität planen und dieses Studium mit einem maximal zweimonatigen Praktikum kombinieren möchten, kann die Erasmus-Studien­förderung für den betreffenden Zeitraum verlängert werden.

    Voraussetzungen:
    – Praktikum im gleichen Land wie das Auslands­studium
    – unmittelbar vor oder nach Ende des ERASMUS-Austauschsemesters
    – mit einer Dauer von weniger als zwei Monaten
    – unter Aufsicht der Gasthochschule, das heißt das Erasmus Learning Agreement für das Studium muss um das Praktikum ergänzt werden
    Insgesamt darf die ERASMUS-Förderung (also die Förderung für das Studium und das Praktikum zusammen) innerhalb eines Studien­abschnitts nicht länger als zwölf Monate gezahlt werden.
    Falls das Praktikum zwei Monate oder länger dauert, bewerben Sie sich bitte auf die oben stehende reguläre Erasmus-Praktikums­förderung.

    Was kann nicht gefördert werden?

    Von einer Förderung ausgeschlossen sind Praktika bei Europäischen Institutionen (zum Beispiel eine politische Fraktion oder ein Abgeordneter des EU-Parlaments) sowie bei Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.

    Wo kann ich weitere Förderdetails erfahren und die Förderung beantragen?

    Informationen zum ERASMUS-Kombi-Praktikum erhalten Sie von Frau Wittenberg im Akademischen Auslands­amt.

    Jane Ossandon-Schönfeld

    Jane Ossandon-Schönfeld (sie/ihr)

    Stipendienverwaltung ERASMUS, Baden-Württemberg-STIPENDIUM, PROMOS
    Universität Mannheim
    Dezernat II – Studien­angelegenheiten
    Akademisches Auslands­amt
    L 1, 1 – Raum 103
    68161 Mannheim
    Anwesenheitszeiten:
    Mo-Fr 9:30–17 Uhr
  • DAAD Kurzstipendien für Praktika

    Der DAAD fördert selbst organisierte Auslands­praktika bei bestimmten Organisationen und Institutionen wie zum Beispiel EU- oder UN-Institutionen, deutschen Auslands­vertretungen, deutschen Auslands­schulen und Goethe-Instituten. Die Förderung wird für maximal drei Monate gezahlt. Außerdem gibt es einen Reisekostenzuschuss. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des DAAD.

  • DAAD Fahrtkostenzuschüsse für AIESEC-Praktika

    Der DAAD finanz­iert Fahrtkostenzuschüsse für Fach­praktika im außereuropäischen Ausland, die durch die Studierenden­initiative AIESEC vermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des DAAD.

  • DAAD Lehr­amt.International

    Im Bereich der Individual­förderung wurde ein ziel­gruppen­spezifisches Stipendien­programm in der Lehr­erausbildung für Praktika an Schulen im Ausland mit zwei Programmlinien eingeführt. Besonderer Fokus liegt auf Studierenden im Grundschullehr­amt.

    • Programmlinie 1: es werden Kurz­praktika im Ausland (1 bis 6 Monate) von Lehr­amts­studierenden aller Fach­richtungen und aller Schulformen für selbstorganisierte Praktika an schulischen Einrichtungen im Ausland unterstützt. Die Ausschreibungs­unterlagen, Bewerbungs­voraussetzungen und weitere Informationen sind auf der Webseite des DAAD abrufbar.
    • Programmlinie 2: richtet sich an Absolventinnen und Absolventen der Lehr­amts­studien­programme und will die Lücke zwischen dem ersten Ausbildungs­abschnitt (Studium) und der praktischen Phase während des Studien­referendariats mit einem Auslands­aufenthalt schließen. Gefördert werden Praktika (Mobilität und Aufenthalt) zwischen dem 1. und 2. Staats­examen bzw. nach dem Master­abschluss mit einer Dauer von mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Die Ausschreibungs­unterlagen, Bewerbungs­voraussetzungen und weitere Informationen sind auf der Webseite des DAAD abrufbar.

    Infos, Tipps und Erlebnisse von Lehr­amts­studierenden im Ausland finden Sie auf diesen Internetseiten der Kampagne Studieren weltweit – Erlebe Es! des DAAD

  • Carlo-Schmid-Programm: Praktika in Internationalen Organisationen und EU-Institutionen

    • Was wird gefördert?
      Der DAAD führt in Zusammenarbeit mit der Studien­stiftung des deutschen Volkes und der Stiftung Mercator das Carlo-Schmid-Programm durch, welches Stipendien und Praktikumsplätze bei Internationalen Organisationen und EU-Institutionen bietet.

    Bewerberinnen und Bewerber können sich entweder in Eigen­initiative ein entsprechendes Praktikum suchen, das durch ein Stipendium unterstützt wird oder sich um eines der zahlreichen Praktikumsangebote bewerben, die im Rahmen des Programms ausgeschrieben werden.
    Teilnehmer des Programms erhalten ein monatliches Lebens­haltungs­stipendium sowie eine Reisekostenpauschale. Zusätzlich zur finanz­iellen Unterstützung wird ein begleitendes Programm aus Seminaren und Auslands­treffen angeboten.

    • Wer wird gefördert?
      Das Programm steht allen Fach­richtungen offen und richtet sich sowohl an Studierende und Absolventen eines Bachelor­studiums wie auch Studierende und Absolventen eines Master­studiums. Die deutsche Staats­bürgerschaft ist für die Teilnahme an diesem Programm zwingend notwendig. Sie können zwischen folgenden Programmlinien wählen:

                        – Programmlinie A: Stipendien für in Eigen­initiative erlangte Praktika bei Internationalen Organisationen und Institutionen der EU sowie einigen ausgewählten Nichtregierungs­organisationen

                        – Programmlinie B: Bewerbungen auf spezifische Praktikumsangebote der jeweiligen Ausschreibung

     

    • Bewerbungs­frist
      In der Regel im Februar jeden Jahres.
      Die Ausschreibungs­unterlagen, Bewerbungs­voraussetzungen und weitere Informationen sind auf der Webseite des DAAD abrufbar.
  • Deutsch-Französisches Jugendwerk

    Deutsch-Französisches Jugendwerk

    Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) wurde 1963 im Rahmen des Elysée-Vertrags zwischen beiden Ländern gegründet, um die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich zu stärken und den Austausch zu fördern.

    Das DFJW bietet unter anderem:

    • Stipendien für Pflicht­praktika in Frankreich, die als Bestandteil des Bachelor­studiums von der deutschen Heimathochschule anerkannt werden
    • Stipendien für angehende Lehr­erinnen und Lehrer, damit sie das französische Schul­system kennenlernen können
    • Förderung für den Austausch in künstlerischen und kulturellen Berufsfeldern
    • Das Praktikums­programm PRAXES für die Phase nach dem Studien­abschluss
    • Interessenten wenden sich für die Unterschrift der Universität Mannheim auf der Stipendienbewerbung entweder an das Akademische Auslands­amt der Universität Mannheim oder im Falle der Fakultät für Sozial­wissenschaften und der Philosophischen Fakultät an die dortigen Praktikumsbeauftragten.

     

    Weitere Informationen zur Finanzierung eines Praktikums in Frankreich finden Sie auch auf der Webseite von Campus France.

  • Landtagsstipendium Israel

    Landtagsstipendien­programm für israelische und deutsche Studierende

    Das Landtagsstipendien­programm für israelische und deutsche Studierende, Nachwuchs­wissenschaft­lerinnen und Nachwuchs­wissenschaft­ler, sowie Praktikantinnen und Praktikanten fördert Praktikums- und Studien­aufenthalte in Israel. Die Bewerbungs­frist für eine Förderung ist voraussichtlich im November für Aufenthalte ab dem Folgejahr.

    Für Praktika in Israel empfiehlt es sich, die Angebote des Programms New Kibbutz genauer anzuschauen. Eine Teilnahme am New-Kibbutz-Programm kann mit dem Landtagsstipendium Israel kombiniert werden.

  • Deutsch-Amerikanisches Praktikanten­programm (DAP)

    Das Deutsch-Amerikanische Praktikanten­programm (DAP) bietet jungen Absolvent*innen und Studierenden die Möglichkeit, eine transatlantische Auslands­erfahrung abseits universitärer Pflicht­praktika zu machen. Das Programm fördert spezielle selbstorganisierte, freiwillige Praktika zwischen 2 und 12 Monaten in den USA.
    Die Förderung sieht ein Teilstipendium von 600 Euro im Monat vor sowie einen Reisekostenzuschuss bis max. 800 Euro. Teilnahme­voraussetzungen sind u. a., dass Stipendiat*innen zum Zeitpunkt der Bewerbung max. 26 Jahre alt sind und die deutsche Staats­bürgerschaft besitzen.

  • DAAD Go East Programm „Russland in der Praxis“

    Der DAAD vermittelt und fördert Praktika in Russland mit einem großzügigen Stipendien­programm. Interessierte Studierende können sich zunächst für einen Praktikumsplatz bewerben und in einem zweiten Schritt für eine entsprechende Förderung. Das genaue Vorgehen und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des DAAD.

  • Walter-Hallstein-Programm: Praktika in europäischen Verwaltungs­einrichtungen

    • Was wird gefördert?

    Sie begeistern sich für Europa und wollten schon immer wissen, wie Verwaltungen in anderen Ländern funktionieren? Dann ist das Walter-Hallstein-Programm im Baden-Württemberg-STIPENDIUM genau das Richtige für Sie!

    Das Programm vergibt Stipendien für Praktika in Verwaltungs­einrichtungen im europäischen Ausland an Studierende, die sich gegen Ende des Bachelor-Studiums oder im Master-Studium befinden. Im Rahmen des Aufenthalts arbeiten die Stipendiaten an Zukunftsfeldern im europäischen Kontext, wodurch der europäische Gedanke und die innereuropäische Zusammenarbeit auf Verwaltungs­ebene gestärkt werden soll.

    • Wer wird gefördert?

    Studierende aus Baden-Württemberg, die gegen Ende des Bachelor-Studiums oder im Master-Studium Praktika in Verwaltungen im europäischen Ausland absolvieren.

    • Bewerbung

    Die Ausschreibungs­unterlagen, Bewerbungs­voraussetzungen und weitere Informationen sind auf der Webseite des Walter-Hallstein-Programm der Baden-Württemberg Stiftung abrufbar.

  • Auslands-Bafög

    Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Auslands-BAföG.

  • Studien­kredite

    Informieren Sie sich hierzu auf der Seite Studien­kredite.

Weitere Informationen

Praktikumssuche

Wir erleichtern Ihnen die Suche nach einem Auslands­praktikum mit vielen nützlichen Hinweisen und Links zu Praktikumsanbietern.

Praktikum an Schulen

Für Lehr­amts­studierende gibt es interessante Programme, die Schul­praktika ermöglichen. Aber auch individuelle Aufenthalte an Schulen sind möglich.

Versicherungen und Verträge

Hier finden Sie Hinweise dazu, was Sie beachten müssen, um gut abgesichert zu sein. Und wenn die Universität bei Ihrem Praktikumsvertrag einbezogen werden muss, sind wir ebenfalls die richtigen Ansprech­partner.

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