Sie sind auf der Suche nach finanzieller Unterstützung für Ihr Praktikum? Im Folgenden haben wir Stipendienprogramme verschiedener Organisationen für Sie zusammengetragen.
Bitte beachten Sie: Praktikumsangebote, die automatisch eine Förderung beinhalten, sind auf unserer Webseite zur Praktikumssuche gelistet.
Die Europäische Union fördert im Rahmen des ERASMUS+ Programms Praktika während und nach dem Studium in einem der 33 teilnehmenden Programmländern oder weltweit. Die Beantragung ist möglich für Bachelor-, Staatsexamens- und Master-Studierende, eingeschriebene Doktoranden sowie Graduierte im ersten Jahr nach dem Studienabschluss. Um als Absolvent von einer Praktikumsförderung zu profitieren, muss zumindest ein informeller Antrag vor dem Ende des Studiums, also vor der Exmatrikulation gestellt werden, und gegebenenfalls muss die Immatrikulation so lange bestehen bleiben – nehmen Sie bei Interesse rechtzeitig Kontakt mit dem Akademischen Auslandsamt auf.
Derzeit nehmen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und die Türkei am Programm teil. Bewerbungen für eine Erasmus+ Praktikumsförderung außerhalb der EU (z.B. Großbritannien, Schweiz, USA) sind möglich. Einzelheiten finden Sie auf der Webseite von KOOR – Erasmus Services BW, die zentrale Koordinierungsstelle an der Hochschule Karlsruhe.
Das Programm bietet einen finanziellen Zuschuss zu Auslandspraktika als Ausgleich für die meist geringe oder oft gar nicht vorhandene Bezahlung.
Die Mindestdauer der Praktika beträgt zwei Monate, die maximale Förderdauer beträgt 12 Monate pro Studienphase (Bachelor/Master/PhD). Falls Sie in der gleichen Studienphase bereits Erasmus-Förderung für ein Auslandsstudium erhalten haben, wird dies auf die Förderdauer angerechnet.
Reichen Sie den Förderantrag bitte so früh wie möglich bei KOOR – Erasmus Services BW, die zentrale Koordinierungsstelle an der Hochschule Karlsruhe ein: die Unterlagen müssen spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn vollständig vorliegen.
Achtung! Für den Förderantrag sind diverse Unterlagen und Unterschriften, auch vom aufnehmenden Unternehmen, notwendig! Falls Ihre Antragsunterlagen bis zur Frist nicht vollständig sind kann leider keine Förderung gewährt werden, da keine Nachreichungen möglich sind. Weiter unten finden Sie Ihre Ansprechpartner für Unterschriften an der Universität Mannheim.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Praktika bei Europäischen Institutionen (zum Beispiel eine politische Fraktion oder ein Abgeordneter des EU-Parlaments) sowie bei Einrichtungen, die EU-Programme verwalten. Für diese Praktika besteht eine Fördermöglichkeit über das Carlo-Schmid-Programm.
Die Universität Mannheim vergibt die Förderung nicht direkt, sondern über KOOR – Erasmus Services BW, die zentrale Koordinierungsstelle an der Hochschule Karlsruhe. Daher läuft der Antragsprozess auch direkt über diese Koordinierungsstelle. Hier geht es zu den Informationen und zur Antragstellung: KOOR – Erasmus Services BW.
Mit einem Erasmus-Mobilitätszuschuss ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Wir sagen Ihnen, um welche Versicherungen Sie sich kümmern müssen. Diese benötigen Sie auch zur Erasmus-Antragstellung.
Studierende mit geringeren Chancen finden auf der Website von KOOR – Erasmus Services BW Informationen zu Zusatz-Fördermöglichkeiten.
Eine wiederholte Förderung ist möglich, wenn diese pro Studienphase (Bachelor/Master/PhD) eine Dauer von zwölf Monaten (inklusive Erasmus-Studium) nicht überschreitet. Bei Studiengängen ohne Bachelor- und Master-Stufung (zum Beispiel Staatsexamen) liegt die Grenze bei 24 Monaten.
Bei korrekter und fristgerechter Antragstellung sind die Chancen auf Förderung innerhalb der EU in der Regel sehr gut. Ihre Erfolgschancen für eine Förderung außerhalb der EU sind abhängig vom verfügbaren Budget.
Sie benötigen für die ERASMUS-Praktika auf drei Formularen eine Unterschrift der Universität Mannheim: für das Bewerbungsformular eine Unterschrift vom Akademischen Auslandsamt (in der Regel von Frau Ossandon, siehe unten), und bei den übrigen Formularen eine Unterschrift Ihres Fachbereichs. Ihre Fachbereichs-Ansprechpartner sind entweder die hier genannten Personen für Outgoing-Studierende, oder in der Fakultät für Sozialwissenschaften und der Philosophischen Fakultät die jeweiligen Praktikumsbeauftragten. Bitte tragen Sie die korrekten Ansprechpartner ein, das heißt wenn ein Ansprechpartner im Fachbereich gefragt ist, bitte NICHT das Auslandsamt eintragen!
Falls Sie ein Auslandsstudium an einer Erasmus-Partneruniversität planen und dieses Studium mit einem maximal zweimonatigen Praktikum kombinieren möchten, kann die Erasmus-Studienförderung für den betreffenden Zeitraum verlängert werden.
Voraussetzungen:
– Praktikum im gleichen Land wie das Auslandsstudium
– unmittelbar vor oder nach Ende des ERASMUS-Austauschsemesters
– mit einer Dauer von weniger als zwei Monaten
– unter Aufsicht der Gasthochschule, das heißt das Erasmus Learning Agreement für das Studium muss um das Praktikum ergänzt werden
Insgesamt darf die ERASMUS-Förderung (also die Förderung für das Studium und das Praktikum zusammen) innerhalb eines Studienabschnitts nicht länger als zwölf Monate gezahlt werden.
Falls das Praktikum zwei Monate oder länger dauert, bewerben Sie sich bitte auf die oben stehende reguläre Erasmus-Praktikumsförderung.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Praktika bei Europäischen Institutionen (zum Beispiel eine politische Fraktion oder ein Abgeordneter des EU-Parlaments) sowie bei Einrichtungen, die EU-Programme verwalten.
Informationen zum ERASMUS-Kombi-Praktikum erhalten Sie von Frau Wittenberg im Akademischen Auslandsamt.
Der DAAD fördert selbst organisierte Auslandspraktika bei bestimmten Organisationen und Institutionen wie zum Beispiel EU- oder UN-Institutionen, deutschen Auslandsvertretungen, deutschen Auslandsschulen und Goethe-Instituten. Die Förderung wird für maximal drei Monate gezahlt. Außerdem gibt es einen Reisekostenzuschuss. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des DAAD.
Der DAAD finanziert Fahrtkostenzuschüsse für Fachpraktika im außereuropäischen Ausland, die durch die Studierendeninitiative AIESEC vermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des DAAD.
Im Bereich der Individualförderung wurde ein zielgruppenspezifisches Stipendienprogramm in der Lehrerausbildung für Praktika an Schulen im Ausland mit zwei Programmlinien eingeführt. Besonderer Fokus liegt auf Studierenden im Grundschullehramt.
Infos, Tipps und Erlebnisse von Lehramtsstudierenden im Ausland finden Sie auf diesen Internetseiten der Kampagne Studieren weltweit – Erlebe Es! des DAAD
Bewerberinnen und Bewerber können sich entweder in Eigeninitiative ein entsprechendes Praktikum suchen, das durch ein Stipendium unterstützt wird oder sich um eines der zahlreichen Praktikumsangebote bewerben, die im Rahmen des Programms ausgeschrieben werden.
Teilnehmer des Programms erhalten ein monatliches Lebenshaltungsstipendium sowie eine Reisekostenpauschale. Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung wird ein begleitendes Programm aus Seminaren und Auslandstreffen angeboten.
– Programmlinie A: Stipendien für in Eigeninitiative erlangte Praktika bei Internationalen Organisationen und Institutionen der EU sowie einigen ausgewählten Nichtregierungsorganisationen
– Programmlinie B: Bewerbungen auf spezifische Praktikumsangebote der jeweiligen Ausschreibung
Deutsch-Französisches Jugendwerk
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) wurde 1963 im Rahmen des Elysée-Vertrags zwischen beiden Ländern gegründet, um die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich zu stärken und den Austausch zu fördern.
Das DFJW bietet unter anderem:
Weitere Informationen zur Finanzierung eines Praktikums in Frankreich finden Sie auch auf der Webseite von Campus France.
Landtagsstipendienprogramm für israelische und deutsche Studierende
Das Landtagsstipendienprogramm für israelische und deutsche Studierende, Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, sowie Praktikantinnen und Praktikanten fördert Praktikums- und Studienaufenthalte in Israel. Die Bewerbungsfrist für eine Förderung ist voraussichtlich im November für Aufenthalte ab dem Folgejahr.
Für Praktika in Israel empfiehlt es sich, die Angebote des Programms New Kibbutz genauer anzuschauen. Eine Teilnahme am New-Kibbutz-Programm kann mit dem Landtagsstipendium Israel kombiniert werden.
Das Deutsch-Amerikanische Praktikantenprogramm der GIZ bietet jungen Absolventen und Berufstätigen die Möglichkeit, erste Berufserfahrungen in den USA zu sammeln, indem es selbständig organisierte Praktikumsaufenthalte mit einer Dauer von zwei bis zwölf Monaten finanziell fördert. Praktikanten erhalten ein Stipendium in Höhe von 600 Euro pro Monat bei unbezahlten Praktika sowie einen Reisekosten- und Sprachkurszuschuss.
Der DAAD vermittelt und fördert Praktika in Russland mit einem großzügigen Stipendienprogramm. Interessierte Studierende können sich zunächst für einen Praktikumsplatz bewerben und in einem zweiten Schritt für eine entsprechende Förderung. Das genaue Vorgehen und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des DAAD.
Sie begeistern sich für Europa und wollten schon immer wissen, wie Verwaltungen in anderen Ländern funktionieren? Dann ist das Walter-Hallstein-Programm im Baden-Württemberg-STIPENDIUM genau das Richtige für Sie!
Das Programm vergibt Stipendien für Praktika in Verwaltungseinrichtungen im europäischen Ausland an Studierende, die sich gegen Ende des Bachelor-Studiums oder im Master-Studium befinden. Im Rahmen des Aufenthalts arbeiten die Stipendiaten an Zukunftsfeldern im europäischen Kontext, wodurch der europäische Gedanke und die innereuropäische Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene gestärkt werden soll.
Studierende aus Baden-Württemberg, die gegen Ende des Bachelor-Studiums oder im Master-Studium Praktika in Verwaltungen im europäischen Ausland absolvieren.
Die Ausschreibungsunterlagen, Bewerbungsvoraussetzungen und weitere Informationen sind auf der Webseite des Walter-Hallstein-Programm der Baden-Württemberg Stiftung abrufbar.
Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Auslands-BAföG.
Informieren Sie sich hierzu auf der Seite Studienkredite.
Hier finden Sie Ihre Ansprechpartner in Sachen Auslandsstudium in den Fakultäten. Sie beraten zu fachlichen Aspekten des Auslandsstudiums. Außerdem informieren sie zum Beispiel darüber, wann in Ihrem Studiengang ein Auslandsaufenthalt möglich ist.