Justitiariat
Das Justitiariat ist als Rechtsabteilung mit der rechtlichen Beratung, gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung der Universität betraut.
Dies umfasst zum einen die Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten innerhalb der Universitätsverwaltung, die über die routinemäßige Gesetzesanwendung hinausgehen. Zum anderen ist auch die Unterstützung des Wissenschaftsbereiches eine Aufgabe. Im Justitiariat werden auch die Entscheidungen des für die Lehre zuständigen Rektoratsmitglieds über Widersprüche in Prüfungsangelegenheiten vorbereitet.
Zu den Aufgaben des Justitiariats zählt es außerdem, Satzungen und Prüfungsordnungen zu erstellen und zu prüfen. Ebenso ist die Abteilung für die Gestaltung von Verträgen (ohne Drittmittelverträge) zuständig.
Infos für Beschäftigte
Mitarbeitende finden weitere wichtige Informationen rund um das Justitiariat im Intranet.