Drei Studierende sitzen gemeinsam an einem Tisch und blicken in ein Heft.

Studien­finanzierung

Unter­haltskosten

Verglichen mit anderen deutschen Großstädten ist Mannheim keine außergewöhnlich teure Stadt. Insgesamt sollten Sie für die Lebens­haltungs­kosten in Mannheim ca. 850 bis 900 Euro monatlich einplanen (davon Wohnungs­kosten ca. 250 bis 400 Euro, Kranken­versicherung ca. 100 bis 120 Euro und den Rest für Lebens­mittel, Kleidung, etc.). Natürlich hängen Ihre Ausgaben stark von Ihrem individuellen Lebens­stil ab. Planen Sie Extraausgaben für die ersten beiden Monate in der neuen Heimat ein, denn Sie müssen viele neue Dinge kaufen, die Sie hier zum Leben brauchen – zum Beispiel Geschirr oder Bücher.

Stipendien und Förder­möglichkeiten

Hier finden Sie Stipendien und Förderungs­möglichkeiten für internationale Vollzeit­studierende von internen und externen Organisationen.

  • Stipendien der Universität Mannheim

    Hier finden Sie die Stipendien der Universität Mannheim.

  • DAAD Studien­abschlussstipendium

    Das Studien­abschlussstipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) aus Mitteln des Auswärtigen Amtes soll internationale Studierende in der Abschluss­phase des Studiums finanz­iell unter­stützen. Eine Auswahl­kommission (bestehend aus dem AAA u. den Fakultäten) entscheidet über die Vergabe der Stipendien. Die Förderdauer an der Universität Mannheim beträgt in der Regel vier Monate. Die finanz­ielle Bedürftigkeit des Studierenden muss dabei unbedingt nachgewiesen werden. Ein fach­liches Gutachten ist ebenso Bestandteil der Bewerbungs­unter­lagen. Die Bewerbungs­kriterien werden wie folgt gewichtet: Motivations­schreiben/Erklärung aktuelle persönliche Situation (30 %), finanz­ielle Situation (30 %), fach­liches Gutachten (20 %), Durchschnitts­note (20 %). Die Ausschreibung und Bewerbung für ein Studien­abschlussstipendium erfolgt über das Akademische Auslands­amt zweimal pro Jahr.

    Fristen: Im Mai haben alle eingeschriebenen internationalen Vollzeit­studierenden eine E-Mail mit detaillierten Informationen zum Bewerbungs­prozess erhalten. Die aktuelle Frist für das HWS24 ist der 08.07.2024.

  • DAAD Stipendien für besonders engagierte Studierende

    Das Akademische Auslands­amt vergibt Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) für besonders engagierte internationale Studierende der Universität Mannheim aus Mitteln des Auswärtigen Amtes. Eine Auswahl­kommission (bestehend aus dem AAA u. den Fakultäten) entscheidet über die Vergabe der Stipendien. Bewerber sollten gute Leistungen erbracht haben und sich darüber hinaus durch ein besonderes Engagement im sozialen, gesellschaft­lichen oder interkulturellen Kontext an oder außerhalb der Hochschule auszeichnen. Die Bewerbung für ein Stipendium erfolgt über das Akademische Auslands­amt.

    Fristen: Alle internationalen Vollzeit­studierenden erhalten rechtzeitig detaillierte Informationen via E-Mail zum Bewerbungs­prozess. 

  • DAAD Stipendium für mehr Chancen­gerechtigkeit

    Das Stipendium für mehr Chancen­gerechtigkeit des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) wird aus Mitteln des Auswärtigen Amtes finanz­iert. Es richtet sich an internationale Studierende, die während ihrem Studium mit besonderen sozialen Herausforderungen konfrontiert sind. Hierzu zählen Fluchterfahrungen, gesundheitliche Einschränkungen (z.B. eine chronische Krankheit), pflegebedürftige Angehörige, eine besondere Versorgungs­situation der Kind(er) oder andere vergleichbare Gründe. Die Förderung umfasst in der Regel vier Monate und ist aktuell ausschließlich im Herbst-/Wintersemester möglich, im Zeitraum von August bis November.

    Fristen: Im Mai haben alle eingeschriebenen internationalen Vollzeit­studierenden eine E-Mail mit detaillierten Informationen zum Bewerbungs­prozess erhalten. Die aktuelle Frist für das HWS24 ist der 04.07.2024.

  • DAAD-Preis

    Der mit 1.000 € dotierte DAAD-Preis zählt als besondere Auszeichnung für internationale Studierende. Er wird jährlich pro Hochschule an eine Person verliehen. Der Deutsche Akademische Austauschdienst ehrt damit Studierende mit hervorragenden Studien­leistungen sowie gesellschaft­lichem Engagement. An der Universität Mannheim wählt eine Kommission bestehend aus den Fakultäten und dem Akademischen Auslands­amt die Preistragenden aus.

    Aktuelle Preisträgerin sowie Ehemalige

  • Generelle Förder­möglichkeiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)

    Die Homepage des DAAD bietet Informationen für deutsche und ausländische Studierende, Graduierte und Promovierte zum Studien­angebot im Aus- und Inland. Das aktuelle Online-Magazin gibt einen interessanten Einblick in die Aktivitäten des DAAD, seiner Stipendiaten und Alumni. Ausländische Interessenten können in der Stipendiendatenbank nach Stipendien­programmen für ihr jeweiliges Profil suchen.

  • Friedrich-Ebert-Stiftung

    Die Arbeits­schwerpunkte der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) liegen in den Bereichen Entwicklungs­zusammenarbeit, internationaler Dialog, politische Bildung, wirtschafts- und sozialpolitische sowie historische Forschung und Studien­förderung. Auch Ausländische Studierende und Graduierte können sich bei der FES in verschiedenen Stipendien­programmen bewerben.

  • Konrad-Adenauer-Stiftung

    Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) arbeitet in den Bereichen der Begabten­förderung, der historischen Forschung, der politischen Bildung und der politischen Forschung und Beratung. Die Konrad-Adenauer-Stiftung fördert das Studium von Ausländer­innen und Ausländern an wissenschaft­lichen Hochschulen in der Bundes­republik Deutschland. Bereits in Deutschland studierende oder promovierende Ausländer können sich nur in der Bundes­republik Deutschland bewerben. Noch im Heimatland lebende Ausländer bewerben sich bei der jeweiligen Außen­stelle der Konrad-Adenauer-Stiftung im Heimatland.

  • Friedrich-Naumann-Stiftung

    Dieses Stipendium der wissenschaft­lichen Dienste und Begabten­förderung richtet sich an ausländische Studierende und Absolventen deutscher Universitäten, die die Anforderungen des Stipendiums erfüllen. Internationale Studierende können sich bewerben, sobald sie an einer deutschen Universität für einen Graduierten- oder Promotions­studien­gang zugelassen wurden. 

  • Heinrich-Böll-Stiftung e.V.

    Die Heinrich-Böll-Stiftung vergibt Stipendien an deutsche und ausländische Studierende aller Studien­gänge.

  • Katholischer Akademischer Ausländer-Dienst

    Der KAAD bietet verschiedene Stipendien für Studierende und Absolventen an. 

  • Fulbright-Kommission (für US Bürger)

    Das Deutsch-Amerikanische Fulbright-Programm verwirklicht die visionäre Idee Senator Fulbrights: Die Förderung von gegenseitigem Verständnis zwischen den USA und Deutschland durch akademischen und kulturellen Austausch. 
    Das Fulbright-Programm hat eine internationale Reichweite. Es ermöglicht den Austausch zwischen den Vereinigten Staaten und mehr als 180 Ländern weltweit.

  • Hanns-Seidel-Stiftung

    Ziel­gruppe der Hanns-Seidel-Stiftung sind Studierende und Doktoranden, die über­durchschnittliche Schul- und Studien­leistungen erbringen und gleichzeitig gesellschafts­politisch engagiert sind. Sowohl eine Mitarbeit im sozialen Bereich, in der offenen oder konfessionellen Jugendarbeit, in studentischen Organisationen als auch im parteipolitischen Umfeld wird als solches Engagement anerkannt. 

  • Hildegardis-Verein

    Der Hildegardis-Verein vergibt Stipendien und Darlehen an Studentinnen christlicher Konfession.

  • BAföG

    BAföG (Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz) ist ein gefördertes Programm für Studien­darlehen, das Studierenden finanz­ielle Unter­stützung während ihres Studiums bietet. Studierende, die BAföG bekommen, erhalten während ihres Studiums monatlich einen Geldbetrag um die Deckung ihrer Lebens­haltungs­kosten zu unter­stützen. Dafür zahlen Studierende diesen Betrag in Raten während der nächsten fünf Jahren nach ihrem Abschluss zurück. 
    Neben Deutschen sind auch viele Ausländer­innen und Ausländer BAföG-berechtigt. Der Kreis der förderungs­berechtigten Ausländer­innen und Ausländer wurde durch die gesetzliche Neuregelung erheblich ausgeweitet.

    Vom Grundsatz förderungs­berechtigt sind ausländische Studierende, die eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und bereits gesellschaft­lich integriert sind. Dies sind beispielsweise Personen mit einem Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeits­gesetz/EU, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG oder einer Niederlassungs­erlaubnis. 

    Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, empfiehlt sich die frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Amt für Ausbildungs­förderung.
    Informationen finden Sie beim Studierenden­werk Mannheim oder beim Ministerium für Bildung und Forschung. 

Kontakt

Team Internationale Vollzeitstudierende

Team Internationale Vollzeit­studierende

Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
Akademisches Auslands­amt
L 1, 1 – Raum 108/109
68161 Mannheim
Öffnungs­zeiten:
Sie können sich dienstags von 9–11 Uhr ohne Termin beraten lassen (offene Sprechstunde).