Zwei Studierende unterhalten sich draußen auf dem Campus.

Parallelstudium

Als Parallelstudium bezeichnet man das zeitlich parallele (gleichzeitige) Studium zweier verschiedener Studien­gänge mit jeweils eigenem Abschluss an einer oder auch zwei verschiedenen Hochschulen. Die Aufnahme eines Parallelstudiums müssen Sie vor Immatrikulation in den zweiten Studien­gang beantragen. Bitte verwenden Sie das Formular unter „Download“ auf dieser Seite.

Wenn es sich bei dem beantragten Parallelstudium um ein Studium in zwei oder mehreren zulassungs­beschränkten Studien­gängen handelt, ist eine Immatrikulation nur zulässig, wenn dies aus besonderen beruflichenwissenschaft­lichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist. In diesem Fall fügen Sie dem Antrag bitte zusätzlich eine entsprechende stichhaltige Begründung bei (§ 60 Abs. 1, Landes­hochschul­gesetz).

Hinweise rund um das Parallelstudium

  • Tipps zum Parallelstudium

    Ein Parallelstudium ist mit einem nicht zu unter­schätzenden zeitlichen Mehraufwand verbunden. Wir empfehlen Ihnen, ein Parallelstudium erst aufzunehmen, wenn Sie im ersten Studien­gang bereits zwei Semester absolviert haben. 

    In der Regel ist der Studien­beginn mit einigen Herausforderungen verbunden und kostet auch bei nur einem Studien­gang Zeit und Anstrengung. Bei einer zeitversetzten Aufnahme des Parallelstudiums können Sie zudem besser überprüfen, ob das zweite Studium für die eigenen Ziele tatsächlich erforderlich ist. Es kann für die gewünschte berufliche Tätigkeit zum Beispiel sinnvoller sein, Praktika zu absolvieren, als einen weiteren Studien­gang aufzunehmen.

  • Prüfungs­fristen

    Wichtig: Ein Parallelstudium begründet keine Prüfungs­fristverlängerung. Das heißt, die in den Prüfungs­ordnungen fixierten Prüfungs­fristen (Orientierungs­prüfung, maximale Studien­dauer) verlängern sich durch die Aufnahme eines Parallelstudiums nicht.

  • Beratung

    Falls Sie darüber nachdenken, ein Parallelstudium aufzunehmen, empfehlen wir vor Antragstellung eine Beratung bei Alexandra Theobalt.

    Bitte beachten Sie, dass ich bis zum 19. Juli Urlaub bin:

    • Sollten Sie planen im HWS 2024 ein Parallelstudium in einem Bachelor­studien­gang aufzunehmen, bewerben Sie sich bitte auf den gewünschten Studien­gang bis zum 15. Juli und vereinbaren Sie einen Termin bei mir ab dem 22. Juli.
    • Sollten Sie planen im HWS 2024 ein Parallelstudium in einem Master­studien­gang aufzunehmen, schicken Sie mir bitte den Antrag per Mail zu, ich melde mich zeitnah ab dem 22. Juli bei Ihnen. Sollte die fehlende Genehmigung Probleme mit Ihrer Einschreibefrist verursachen, informieren Sie bitte Ihre*n Ansprech­partner*in im Studien­büro darüber.

Studien­gebühren für ein Zweitstudium in Baden-Württemberg

Studierende, die ein Zweitstudium aufnehmen, müssen seit dem Herbst-/Wintersemester 2017/18 Zweit­studien­gebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester bezahlen. Sie kommen zum Semesterbeitrag hinzu. Im Falle eines Parallelstudiums wird das Studium zum Zweitstudium, sobald einer der parallel studierten Studien­gänge abgeschlossen ist. Damit fallen für die Fortsetzung des zweiten Studien­gangs Zweit­studien­gebühren an – und zwar ab dem auf das Abschlussdatum folgende Semester.

mehr zu Zweit­studien­gebühren


Ihr Formular zum Download


Kontakt

Alexandra Theobalt

Alexandra Theobalt (sie/ihr)

Leitung Koordinations­stelle Studien­informationen
Universität Mannheim
Dezernat II – Studien­angelegenheiten
L 1, 1 – Raum 115
68161 Mannheim
Sprechstunde:
Bitte buchen Sie einen Beratungs­termin über folgendes Formular: https://www.uni-mannheim.de/studium/vor-dem-studium/studienwahl/terminvereinbarung-alexandra-theobalt