Als Parallelstudium bezeichnet man das zeitlich parallele (gleichzeitige) Studium zweier verschiedener Studiengänge mit jeweils eigenem Abschluss an einer oder auch zwei verschiedenen Hochschulen. Die Aufnahme eines Parallelstudiums müssen Sie vor Immatrikulation in den zweiten Studiengang beantragen. Bitte verwenden Sie das Formular unter „Download“ auf dieser Seite.
Wenn es sich bei dem beantragten Parallelstudium um ein Studium in zwei oder mehreren zulassungsbeschränkten Studiengängen handelt, ist eine Immatrikulation nur zulässig, wenn dies aus besonderen beruflichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist. In diesem Fall fügen Sie dem Antrag bitte zusätzlich eine entsprechende stichhaltige Begründung bei (§ 60 Abs. 1, Landeshochschulgesetz).
Ein Parallelstudium ist mit einem nicht zu unterschätzenden zeitlichen Mehraufwand verbunden. Wir empfehlen Ihnen, ein Parallelstudium erst aufzunehmen, wenn Sie im ersten Studiengang bereits zwei Semester absolviert haben.
In der Regel ist der Studienbeginn mit einigen Herausforderungen verbunden und kostet auch bei nur einem Studiengang Zeit und Anstrengung. Bei einer zeitversetzten Aufnahme des Parallelstudiums können Sie zudem besser überprüfen, ob das zweite Studium für die eigenen Ziele tatsächlich erforderlich ist. Es kann für die gewünschte berufliche Tätigkeit zum Beispiel sinnvoller sein, Praktika zu absolvieren, als einen weiteren Studiengang aufzunehmen.
Wichtig: Ein Parallelstudium begründet keine Prüfungsfristverlängerung. Das heißt, die in den Prüfungsordnungen fixierten Prüfungsfristen (Orientierungsprüfung, maximale Studiendauer) verlängern sich durch die Aufnahme eines Parallelstudiums nicht.
Falls Sie darüber nachdenken, ein Parallelstudium aufzunehmen, empfehlen wir vor Antragstellung eine Beratung bei Alexandra Theobalt.
Studierende, die ein Zweitstudium aufnehmen, müssen seit dem Herbst-/Wintersemester 2017/