Als Parallelstudium bezeichnet man das zeitlich parallele (gleichzeitige) Studium zweier verschiedener Studiengänge mit jeweils eigenem Abschluss an einer oder auch zwei verschiedenen Hochschulen. Die Aufnahme eines Parallelstudiums müssen Sie vor Immatrikulation in den zweiten Studiengang beantragen. Bitte verwenden Sie das Formular unten.
Wenn es sich bei dem beantragten Parallelstudium um ein Studium in zwei oder mehreren zulassungsbeschränkten Studiengängen handelt, ist eine Immatrikulation nur zulässig, wenn dies aus besonderen beruflichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Gründen erforderlich ist. In diesem Fall fügen Sie dem Antrag bitte zusätzlich eine entsprechende stichhaltige Begründung bei (§ 60 Abs. 1, Landeshochschulgesetz).