Versicherungen und Verträge
Wenn Sie eine Zusage für einen Praktikumsplatz im Ausland erhalten haben, gibt es noch einige Dinge, die Sie hinsichtlich Ihres Auslandsaufenthaltes beachten müssen. Zum einen sollten Sie sich zusätzlich versichern, da durch ihre normale Krankenversicherung nicht alle Leistungen abgedeckt werden. Zum anderen gibt es in manchen Ländern Praktikumsvereinbarungen, die neben Ihrer Unterschrift und der Ihres*Ihrer Arbeitgeber*in auch die der Universität benötigen. Lassen Sie solch eine Vereinbarung vorher vom Akademischen Auslandsamt prüfen.
Informationen zum Versicherungsschutz im Ausland
Sobald Sie sich erfolgreich um einen Praktikumsplatz im Ausland beworben haben, sollten Sie sich um das Thema Versicherungen kümmern. Lassen Sie sich am Besten von Ihrer Versicherungsstelle beraten. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet keinen vollständigen Schutz und ausländische Praktikumsgeber bieten Ihnen nur selten eine Versicherung, die zum Beispiel auch bei Unfällen am Arbeitsplatz greift.
Daher sollten Sie selbst für folgende Versicherungen sorgen, damit Sie während des Praktikums vollständig abgesichert sind:- Auslandskrankenversicherung,
- Unfallversicherung (zum Beispiel für Unfälle am Praktikumsarbeitsplatz),
- Haftpflichtversicherung (zum Beispiel für Schäden, die Sie am Arbeitsplatz verursachen).
Wenn Sie eine Erasmus-Praktikums-Föderung beantragen möchten, müssen Sie diese Versicherungen schon während der Antragstellung nachweisen.
In Europa sind mit der Europäischen Krankenversichertenkarte (kurz EHIC) viele Leistungen im Krankheitsfall abgedeckt. Dennoch ist eine private Auslandskrankenversicherung notwendig, da manche Leistungen, wie zum Beispiel ein Rücktransport nach Deutschland, von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden können. Denken Sie auch daran, dass eine Auslandsversicherung, die Sie für kurze Reisen nutzen, Praktika normalerweise nicht abdeckt.
In Ländern außerhalb Europas benötigen Sie in der Regel immer eine private Auslandsreise-Krankenversicherung, da dort eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Kassen nicht möglich ist.Empfehlung: DAAD-Gruppenversicherung
Studierende, die für ihr Praktikum eine Förderung durch das ERASMUS-Praktika-Programm beantragen oder durch ein DAAD-Stipendium gefördert werden, können eine Gruppenversicherung über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) abschließen (auch wenn der Erasmus-Antrag nicht bewilligt werden sollte). Die Informationen auf der DAAD-Website (Tarif 720) können auch generell für Sie als Erstinformation dienen, um Angebote verschiedener Versicherungen besser vergleichen zu können.Praktikumsverträge im Ausland: Convention de stage, Convenio de prácticas, Internship Agreement
Insbesondere französische und spanische Arbeitgeber*innen verlangen bei Praktika häufig, dass eine Praktikumsvereinbarung nicht nur zwischen Firma und Praktikant*in abgeschlossen wird, sondern dass die Heimatuniversität die Vereinbarung ebenfalls unterzeichnet.
In diesen Fällen können Sie sich an Frau Wittenberg im Akademischen Auslandsamt wenden.
Zu Ihrer Information: Häufig geht es bei diesen Praktikumsvereinbarungen auch um Versicherungsfragen, da in den betroffenen Ländern andere Versicherungsbedingungen für Studierende gelten als in Deutschland. Hier muss die Universität Mannheim sicherstellen, dass die Vereinbarung keine Passagen enthält, in denen die Universität Mannheim verpflichtet wird, in eventuellen Versicherungsfällen für Sie aufzukommen. In solchen Fällen muss die Vereinbarung dahingehend verändert werden, dass Sie selbst bestätigen, für das Praktikum ausreichend versichert zu sein.
Falls Sie eine Vorlage vom Praktikumsgeber erhalten, senden Sie diese einfach mit der Bitte um Prüfung per E-Mail an Frau Wittenberg. Ansonsten können wir Ihnen gerne eine Vorlage zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen
Ansprechpartnerin für Praktikumsvereinbarungen

Gela Wittenberg (sie/ihr)
Dezernat II – Studienangelegenheiten
Akademisches Auslandsamt
L 1, 1 – Raum 160
68161 Mannheim